Airbnb Vermietung

Will man in Deutschland seine Wohnung über Airbnb vermieten, muss man einiges beachten: bei Mietwohnungen die mietrechtlichen Regelungen und bei Eigentumswohnungen die Vorgaben der Eigentümergemeinschaft und gegebenenfalls kommunale Vorschriften. Außerdem müssen die Vorschriften zu Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Gewerberecht beachtet werden.

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Airbnb Vermietung - auf einen Blick

Die 5 wichtigsten Fakten zur Airbnb Vermietung
Mietrecht
  • Bevor eine Wohnung kurzfristig an Touristen vermietet wird, sollte geprüft werden, ob es sich um ein Mietverhältnis handelt. In diesem Fall gilt das Mietrecht des BGB und die Zustimmung des Vermieters ist grundsätzlich erforderlich.
  • Handelt es sich um Eigentum, kann grundsätzlich selbst entschieden werden, es müssen jedoch kommunale Vorschriften und die Regelungen der Eigentümergemeinschaft beachtet werden.
Ausnahme

Kommt das Mietrecht zur Anwendung, ist eine kurzfristige Vermietung an Touristen durch Mieter grundsätzlich nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig.

Untervermietung

Handelt es sich um Eigentum und nicht um ein Mietverhältnis, ist eine Untervermietung grundsätzlich möglich. Dabei müssen jedoch die Regelungen der Eigentümergemeinschaft und gegebenenfalls kommunale Vorschriften beachtet werden.

Eigentumswohnungen

Bei der Vermietung von Eigentumswohnungen müssen die Festlegungen der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung beachtet werden. Diese bestimmen die zulässige Nutzung der Immobilie – in der Regel zu Wohnzwecken. Für eine Vermietung zu touristischen Zwecken ist die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich.

Abgaben und Steuern

In Sachen Abgaben und Steuern muss beachtet werden, dass in einigen Städten unterschiedliche Tourismusabgaben wie Übernachtungssteuern oder ähnliche kommunale Abgaben anfallen können. Zudem sind Einkünfte aus der kurzfristigen Vermietung einkommensteuerpflichtig und gegebenenfalls fällt Umsatzsteuer an, abhängig vom Umfang der Vermietung und der Höhe der Einnahmen.

Airbnb Vermietung

Die Vermietung über Airbnb ist in Deutschland grundsätzlich möglich, unterliegt aber zahlreichen rechtlichen Vorgaben. Dazu gehören das Mietrecht, die Zustimmung von Vermietern oder Eigentümergemeinschaften sowie kommunale Vorschriften wie Zweckentfremdungsverbote und steuerliche Pflichten.

Mietwohnung auf Airbnb vermieten

Es könnte so einfach sein: Die eigene Wohnung kurzfristig an zahlungskräftige Touristen überlassen und damit Geld verdienen, solange man die Wohnung selbst nicht nutzt. Damit am Ende aber keine bösen Überraschungen entstehen, müssen einige Punkte unbedingt beachtet werden:


Anwendungsbereich Mietrechtsgesetz

Bevor man die eigene Wohnung kurzfristig an Touristen vermietet, z. B. während man selbst im Urlaub ist, sollte zunächst überprüft werden, ob man selbst Mieter oder Eigentümer der Wohnung ist, da die rechtlichen Regelungen unterschiedlich sind.

Mieter

  • Jede Mietwohnung unterliegt dem Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

  • Ein Mieter darf seine Wohnung nicht ohne Zustimmung des Vermieters an Touristen vermieten (§ 540 BGB).

  • Ob der Mietvertrag eine Untervermietung erlaubt oder ausschließt, ist ebenfalls entscheidend. Selbst wenn der Vertrag Untervermietung grundsätzlich erlaubt, ist für eine kurzfristige touristische Vermietung in der Regel die Zustimmung des Vermieters erforderlich.

  • Faktoren, die der Vermieter berücksichtigen kann, sind z. B.:

    • Vermietung eines einzelnen Zimmers statt der ganzen Wohnung

    • Angemessener Untermietzins (kein überhöhter Preis)

    • Keine Störung des Hausfriedens oder Überbelegung

Eigentümer/Vermieter

  • Eigentümer können grundsätzlich selbst entscheiden, ihre Wohnung kurzfristig an Touristen zu vermieten.

  • Einschränkungen können sich ergeben durch:

    • Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung bei Eigentumswohnungen

    • Kommunale Vorschriften und Zweckentfremdungsgesetze (z. B. Berlin, München)

    • Steuern und Abgaben, wie Übernachtungssteuer, Einkommensteuer und ggf. Umsatzsteuer

Achtung: Untervermietung und Mietverträge

Beachten Sie, dass viele Mietverträge eine Untervermietung ausdrücklich ausschließen. Für die Vermietung über Airbnb oder ähnliche Plattformen muss daher immer geprüft werden, ob die Zustimmung des Vermieters vorliegt, da sonst die Vermietung unzulässig ist.

Eigentumswohnung auf Airbnb vermieten

Wenn man seine Eigentumswohnung auf Airbnb oder ähnlichen Plattformen wie Vrbo, Flipkey oder Booking.com vermieten möchte, empfiehlt es sich, zuvor die Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung zu prüfen, da darin die zulässige Nutzung der Wohnung verbindlich festgelegt ist:

  • Die Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung legt die zulässige Nutzung der Eigentumswohnung fest.

  • In der Regel sind Eigentumswohnungen für Wohnzwecke bestimmt.

  • Eine Vermietung zu touristischen Zwecken ist nur erlaubt, wenn die Eigentümergemeinschaft zustimmt.

  • Eine formale „Umwidmung“ der Wohnung ist in Deutschland nicht erforderlich; entscheidend ist die Zustimmung aller Miteigentümer.

  • Zusätzlich müssen gegebenenfalls kommunale Vorschriften wie Zweckentfremdungsverbote oder Genehmigungspflichten beachtet werden.

Zustimmung der Eigentümergemeinschaft: Hintergrund

Hintergrund dieser Regelung ist, dass sich Miteigentümer durch die zunehmende Anzahl an hausfremden Personen, die im gesamten (Wohn-) Objekt ein- und ausgehen, eventuell gestört fühlen oder ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigt werden.

Miteigentümer hätten bei unrechter Vermietung zu touristischen Zwecken die Möglichkeit, diese Vermietung mit einer Klage auf Unterlassung zu unterbinden.

Ist die Vermietung privat oder gewerblich?

In Deutschland fallen sämtliche Tätigkeiten unter die Gewerbeordnung, wenn diese regelmäßig, auf eigene Rechnung und mit einer Gewinnerzielungsabsicht verfolgt werden.

Im Grunde gibt es bei den gewerberechtlichen Vorschriften zwei Varianten:

  • Zimmervermietung mit Gewerbeschein
  • Zimmervermietung ohne Gewerbeschein


Vermietung mit Gewerbeschein

Wenn man auf Airbnb eine Wohnung gewinnbringend und regelmäßig vermieten will, dann handelt es sich um eine Tätigkeit, für die eine Gewerbeberechtigung nötig ist:

  • Das dafür infrage kommende Gewerbe lautet auf "Beherbergungsgewerbe" oder "Gewerbe für private oder gewerbliche Zimmervermietung".

Je nach Art und Umfang handelt es sich dabei um ein freies oder ein reglementiertes Gewerbe. Genauere Details dazu finden Sie in unserem Beitrag zur Unternehmensgründung.


Vermietung ohne Gewerbeschein

Wenn es sich um eine bloße Raumvermietung ohne Verpflegung, Wäscheservice und sonstige Dienstleistungen handelt, ist dafür kein Gewerbeschein nötig.

Zu beachten ist aber, dass es immer auf den Einzelfall ankommt. Beispielsweise kann eine laufende Inserierung bei Airbnb und Co., das Anbieten einer Reinigung und eines gratis WLANs schon als gewerblich gewertet werden. Es kommt also auf das Gesamtbild an.


Sonderform: Vermietung als häusliche Nebenbeschäftigung

Eine Sonderform bildet die Privatzimmervermietung im Rahmen der sogenannten privaten Zimmervermietung.

Diese liegt im Zuge einer (touristischen) Vermietung dann vor, wenn:

  • Nicht mehr als 10 Fremdenbetten angeboten werden.

  • Keine Mitarbeiter beschäftigt werden, die nicht dem Familienbund angehören.

  • Eine Verabreichung von Speisen und Getränken ist möglich, sofern es keine Auswahlmöglichkeit gibt.

  • Alkoholische Getränke können verabreicht werden, wenn diese im Rahmen des landwirtschaftlichen Betriebs vom Vermieter selbst hergestellt werden.

Zu beachten ist, dass es sich um eine Nebenbeschäftigung handelt und dass einer weiteren Beschäftigung nachgegangen wird, die wiederum diese "häusliche Nebenbeschäftigung" übersteigt.

  • Als Beispiel dafür sind insbesondere landwirtschaftliche Betriebe zu nennen, die neben ihrer Tätigkeit noch die Vermietung von Privatzimmern anbieten, Stichwort Vermietung im Zuge von "Urlaub am Bauernhof".

Umsatzsteuer

Auch bei Vermietung über Airbnb ist zu beachten, dass - je nach Höhe der Umsätze - auch die Umsatzsteuer von den damit erwirtschafteten Einnahmen fällig wird.

  • Aber: Grundsätzlich können Unternehmer auf die Abfuhr der Umsatzsteuer verzichten, wenn sie von der sogenannten Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG betroffen sind.

Beachten Sie, dass bei der Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung keine Vorsteuer abgezogen werden kann.

Kleinunternehmer & Kleinunternehmerregelung

Umfangreiche Informationen zu diesen Themen finden Sie direkt in unseren Beitrag:

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Einkommensteuer

Für die Vermietung über Airbnb - genauso wie für vergleichbare Einnahmequellen - ist auch die Bestimmung zur Einkommensbesteuerung maßgebend, denn:

  • Übersteigt das gesamte Einkommen in einem Kalenderjahr den sogenannten Grundfreibetrag, muss nach § 32 a EStG, die Einkommensteuer entrichtet werden
  • Diese Regelung gilt unabhängig davon, aus welchen Quellen und mit welchen Tätigkeiten die Einkünfte generiert werden.

Deshalb kann je nach Umfang und Höhe der aus Vermietung erzielten Gewinne auch entsprechende Einkommensteuer anfallen, die beim Finanzamt zu entrichten ist.

Einkommensteuer & Einkommensteuererklärung

Alle Details zu Einkommensteuer und Einkommensteuererklärung finden Sie direkt in unserem Beitrag:

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Abgaben bei Airbnb Vermietung

Auch bei kurzzeitiger touristischer Vermietung muss in den meisten Fällen eine sogenannte "Ortstaxe" oder auch "Kurtaxe" entrichtet werden. Die jeweiligen Bestimmungen dazu unterscheiden sich regional und von Bundesland zu Bundesland.

Eine "Ortstaxe", "Kurtaxe" oder auch "Tourismusabgabe" wird in Deutschland immer dann fällig, wenn:

  • Eine Unterkunft gewerblich oder privat gegen Entgelt zur Übernachtung zur Verfügung gestellt wird.

Einhebung der Abgabe

Die Einhebung der Abgabe obliegt dem Vermieter der Unterkunft. Die Taxe muss pro Nach und Person bezahlt werden.

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Quellen