Betriebseinnahmen sind alle Geldzuflüsse und geldwerten Vorteile, die dem Steuerpflichtigen im Rahmen seiner unternehmerischen oder freiberuflichen Tätigkeit zufließen.
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Sie müssen betrieblich veranlasst sein, also unmittelbar aus der Tätigkeit des Unternehmens stammen.
Eine gesetzliche Definition im Einkommensteuergesetz existiert nicht. Zur Auslegung werden daher § 4 Abs. 1 EStG (Gewinnbegriff) und § 15 EStG (selbständige Arbeit) herangezogen.
Typische Betriebseinnahmen entstehen durch Rechnungen für Warenlieferungen, Dienstleistungen oder Honorare sowie durch andere geldwerte Vorteile im Unternehmenskontext. Sie sind für die steuerliche Gewinnermittlung relevant und gemäß GoBD vollständig zu dokumentieren.