Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, ist eine Rechtsform in Deutschland, zu der sich mindestens zwei Personen zur Erreichung eines gemeinsamen geschäftlichen Ziels zusammenschließen.
Sie gilt als Ursprung der Personengesellschaften, ist einfach und ohne viele bürokratische Hürden zu gründen und darf zu jedem gesetzlich erlaubten Geschäftszweck geschlossen werden.
- Möchten zwei oder mehrere Personen ein Unternehmen gründen, ist die GbR die einfachste und kostengünstigste Wahl.
Die GbR gilt, wie auch alle anderen Personengesellschaften, nicht als eine eigenständige juristische Person. Jedoch kann sie gewisse Pflichten und Rechte erlangen. Allerdings kann eine GbR niemals Kaufmannseigenschaften erlangen.
- Sofern sie nämlich ein Handelsgewerbe aufnimmt, wird sie nach § 105 Abs. 1 HGB automatisch zur Offenen Handelsgesellschaft (OHG).