Die KG ist gerade für Unternehmer interessant, die mit einem Partner mit zusätzlichem Kapital kooperieren, dabei aber alleiniger Geschäftsführer im Unternehmen bleiben möchten.
Grundsätzlich besteht die Kommanditgesellschaft aus einem oder mehreren Komplementären und weiteren Gesellschaftern, den Kommanditisten:
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Der Komplementär leitet das Unternehmen und ist als Geschäftsführer am Gewinn beteiligt. Es gilt das Wettbewerbsverbot, wodurch er sich nicht ohne Einwilligung aller Gesellschafter an einem anderen Unternehmen im selben Handelszweig beteiligen darf.
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Der Kommanditist ist ein Gesellschafter, der mit Einlagen aus seinem persönlichen Vermögen in die KG investiert. Dabei ist dieser gemäß § 164 HGB nicht zur aktiven Unternehmensführung verpflichtet und kann dementsprechend auch keine Führungsaufgaben übernehmen. Er darf aber Handlungsvollmachten erteilen, wodurch ihm ein Überwachungsrecht zugeteilt wird.
Die Kommanditgesellschaft eignet sich für jede Art von Handelsgewerbe, bei dem ein Kapitalgeber als Kommanditist, ohne Mitspracherecht, ohne Führungsaufgaben und mit eingeschränkter Haftung benötigt wird.
Hierfür muss jedoch ein großes Vertrauen zwischen den einzelnen Gesellschaftern herrschen. Die Personengesellschaft ist für viele Unternehmer attraktiv, da diese kein Mindestkapital benötigt und eine hohe Kreditwürdigkeit mit sich bringt.