Die Abkürzung UG steht für Unternehmergesellschaft. Dabei handelt es sich um eine Mini-GmbH, welche umgangssprachlich auch als kleine Schwester der normalen GmbH bezeichnet wird.
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Besonders wichtig bei einer UG ist immer der Zusatz "haftungsbeschränkt", um Geschäftspartner und Kunden der Firma auf eine eingeschränkte Haftung hinzuweisen.
Die Unternehmergesellschaft zählt nämlich zu den Kapitalgesellschaften, welche den Vorteil der Haftungsbeschränkung auf das eigene Vermögen in der Firma gewährleisten.
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Demnach sind Unternehmergesellschaften gemäß § 5a GmbHG immer dazu verpflichtet, die Bezeichnung "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" zu führen.
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Da die UG als Sonderform der GmbH gilt, müssen sich Gründer an die Regelungen aus dem GmbH-Gesetz (GmbHG) halten.
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Daher wird die UG auch im Handelsregister eingetragen.