Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification Number) ist eine europaweit einheitliche Identifikationsnummer, die der Beteiligtenidentifikation im Zollverfahren dient.
Sie wurde mit dem Inkrafttreten des Unionszollkodex (UZK, Verordnung (EU) Nr. 952/2013) eingeführt und gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
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Zweck ist die eindeutige Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und Privatpersonen, die im Rahmen von Zollabfertigungen, Zollanmeldungen oder Warenverkehr innerhalb des Zollgebiets der EU tätig sind.
In Deutschland erfolgt die Vergabe und Verwaltung der EORI-Nummern im Rahmen der Zuständigkeiten der Zollverwaltung, wie sie im Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) geregelt sind.
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Nach § 1 ZollVG umfasst die Aufgabe der Zollverwaltung insbesondere die Durchführung zollrechtlicher Vorschriften, während § 17 ZollVG die Struktur und Zuständigkeit der Zollbehörden und Zollstellen, darunter auch die Generalzolldirektion, festlegt.
In Deutschland bestehen neu erstellte EORI-Nummern aus:
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der Länderkennung „DE“,
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gefolgt von einer 15-stelligen individuellen Kennziffer (z. B. DE123456789012345).
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Bisherige Zollnummer (7-stellig) wird auch die Länderkennung „DE“ vorangestellt.
Eine EORI-Nummer benötigen grundsätzlich Unternehmen, die Waren in die EU importieren oder aus der EU exportieren, Selbstständige und Freiberufler, die regelmäßig am grenzüberschreitenden Warenverkehr teilnehmen und in bestimmten Fällen auch Privatpersonen, wenn sie gewerbliche Tätigkeiten im Bereich Zollabwicklung durchführen.