EORI-Nummer ⇒ Beantragung, Prüfung und richtige Verwendung in Deutschland

Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification Number) ist für Unternehmen und Wirtschaftsbeteiligte in Deutschland unverzichtbar, wenn sie Waren innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union importieren oder exportieren. Sie dient der eindeutigen Identifizierung im Zollverfahren und ist Voraussetzung für jede elektronische Zollabwicklung.

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EORI-Nummer – auf einen Blick

Die 10 wichtigsten Fakten zur EORI-Nummer

Definition

Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification Number) ist die zentrale Identifikationsnummer für Wirtschaftsbeteiligte im Zollwesen der Europäischen Union.

Zweck in der Zollabwicklung

  • Die EORI ersetzt die frühere Zollnummer.

  • Sie dient der Identifizierung bei sämtlichen Zollabwicklungen wie Einfuhr, Ausfuhr und Versand.

Format

  • Neu ausgestellte EORI-Nummern bestehen aus der Länderkennung „DE“, gefolgt von 15 Zeichen.

  • Bestehenden siebenstelligen Zollnummern wird das Länderkürzel „DE“ vorangestellt.

Notwendigkeit einer EORI-Nr.
(Wirtschaftsbeteiligte/Privatpersonen)

  • Unternehmen benötigen die Nummer für jede Zollanmeldung innerhalb des EU-Zollgebiets.

  • Privatpersonen brauchen sie nur in Ausnahmefällen, etwa bei regelmäßigen gewerblichen Importen.

Beantragung in Deutschland

Prüfung/Validierung

Eine Prüfung der Gültigkeit erfolgt über das EU-Validation-Tool.

Abgrenzung zu Zollnummer und USt‑IdNr.

  • Die EORI-Nummer ist die EU-weit gültige Identifikationsnummer für Unternehmen und Wirtschaftsbeteiligte bei Zollverfahren.

  • Die Zollnummer war die ehemalige nationale Kennung in Deutschland, heute nur noch für historische oder nationale Verfahren relevant.

  • Die USt-IdNr. ist die steuerliche Identifikationsnummer für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr, ersetzt nicht die EORI-Nummer.

Niederlassungsnummer und Stammdaten

  • Die Niederlassungsnummer ergänzt die EORI, um einzelne Standorte eines Unternehmens eindeutig zu kennzeichnen und eine korrekte Zuordnung bei Zollverfahren zu gewährleisten.

  • Die Stammdaten enthalten zentrale Unternehmensangaben wie Name, Anschrift und Kontaktinformationen und müssen bei Änderungen stets aktuell gehalten werden.

Änderungen und Stilllegung

Änderungen oder Stilllegungen werden direkt über das Stammdatenmanagement in Dresden abgewickelt.

Rechtsgrundlagen

  • ZollVG: Regelt Aufgaben, Zuständigkeiten und Aufbau der deutschen Zollverwaltung.

  • UZK (VO (EU) 952/2013): Europäischer Rechtsrahmen für Zollverfahren, Art. 9 regelt die EORI-Registrierung.

  • UZK‑DA (VO (EU) 2015/2446): Durchführungsverordnung der EU enthält Definitionen und Vorschriften zur Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten (Art. 1 Nr. 18; Art. 3–7).

  • ZollV § 8a: Nationale Verordnung zur elektronischen Datenübermittlung über ATLAS und IAA-Plus.

EORI-Nummer

Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification Number) ist eine eindeutige, EU-weit gültige Registrierungs- und Identifikationsnummer, die Unternehmen und private Personen im Bereich der Zollabwicklung gegenüber den Zollbehörden kennzeichnet. Sie ermöglicht eine schnelle und einheitliche Erfassung von Wirtschaftsbeteiligten im europäischen Zollsystem und erleichtert so den reibungslosen Ablauf von Einfuhr-, Ausfuhr- und Versandverfahren.

EORI‑Nummer: Definition & Funktion

  • Definition: Europaweit einheitliche Identifikationsnummer für Wirtschaftsbeteiligte und Privatpersonen im Zollverfahren.

  • Zweck: Eindeutige Identifizierung bei Zollabfertigungen, Zollanmeldungen und Warenverkehr innerhalb der EU.

  • Format in Deutschland: Länderkennung „DE“ + 15-stellige individuelle Kennziffer.

  • Wer benötigt sie: Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler im grenzüberschreitenden Warenverkehr; in Ausnahmefällen auch Privatpersonen bei gewerblichen Tätigkeiten.

  • Rechtsgrundlage: Unionszollkodex (UZK, Verordnung (EU) Nr. 952/2013); Zollverwaltungsgesetz (ZollVG).

Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification Number) ist eine europaweit einheitliche Identifikationsnummer, die der Beteiligtenidentifikation im Zollverfahren dient.
Sie wurde mit dem Inkrafttreten des Unionszollkodex (UZK, Verordnung (EU) Nr. 952/2013) eingeführt und gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

  • Zweck ist die eindeutige Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und Privatpersonen, die im Rahmen von Zollabfertigungen, Zollanmeldungen oder Warenverkehr innerhalb des Zollgebiets der EU tätig sind.

In Deutschland erfolgt die Vergabe und Verwaltung der EORI-Nummern im Rahmen der Zuständigkeiten der Zollverwaltung, wie sie im Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) geregelt sind.

  • Nach § 1 ZollVG umfasst die Aufgabe der Zollverwaltung insbesondere die Durchführung zollrechtlicher Vorschriften, während § 17 ZollVG die Struktur und Zuständigkeit der Zollbehörden und Zollstellen, darunter auch die Generalzolldirektion, festlegt.

In Deutschland bestehen neu erstellte EORI-Nummern aus:

  • der Länderkennung „DE“,

  • gefolgt von einer 15-stelligen individuellen Kennziffer (z. B. DE123456789012345).

  • Bisherige Zollnummer (7-stellig) wird auch die Länderkennung „DE“ vorangestellt.

Eine EORI-Nummer benötigen grundsätzlich Unternehmen, die Waren in die EU importieren oder aus der EU exportieren, Selbstständige und Freiberufler, die regelmäßig am grenzüberschreitenden Warenverkehr teilnehmen und in bestimmten Fällen auch Privatpersonen, wenn sie gewerbliche Tätigkeiten im Bereich Zollabwicklung durchführen.

Beteiligtenidentifikation: Zweck, Einsatzbereiche, Warenverkehr, Zollgebiet

Die EORI-Nummer dient der Identifizierung von Unternehmen und Privatpersonen im EU-Zollsystem. Sie ermöglicht eine schnelle Zuordnung bei Zollverfahren, erleichtert die Zollabwicklung und sorgt für einen effizienten, rechtskonformen Warenverkehr innerhalb der EU. Zudem bildet sie die Grundlage für die Kommunikation zwischen Zollbehörden und Unternehmen.

Wirtschaftsbeteiligte vs. Privatpersonen: Voraussetzungen & Hinweisfälle

Wirtschaftsbeteiligte wie Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler benötigen eine EORI-Nummer, sobald sie regelmäßig Waren importieren, exportieren oder innerhalb der EU versenden. Voraussetzung ist, dass sie in irgendeiner Form am Zollverfahren beteiligt sind, beispielsweise durch Zollanmeldungen, Einfuhr- oder Ausfuhrabwicklung.

Privatpersonen (Bürger) benötigen die EORI-Nummer nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn sie regelmäßig gewerblich Waren aus Drittländern importieren. Für gelegentliche private Bestellungen aus dem Ausland ist eine EORI-Nummer nicht erforderlich.

Hinweisfälle betreffen auch Unternehmen, die zwar bisher nur national tätig waren, künftig aber EU-weit handeln wollen. In diesem Fall ist eine frühzeitige Beantragung empfehlenswert, um Verzögerungen bei der Zollabfertigung zu vermeiden.

Beantragung einer EORI-Nummer

  • Portal: Zoll-Portal der deutschen Zollverwaltung, Bereich „EORI-Nr. Verwaltung“.

  • Zugang: Servicekonto oder ELSTER-Zugang erforderlich.

  • Kosten: kostenlos

  • Dauer: In der Regel wenige Werktage.

  • Nutzen: Ermöglicht reibungslose Zollanmeldungen und grenzüberschreitenden Warenverkehr.

Die Beantragung der EORI-Nummer erfolgt über die Webseite des Zoll-Portals der deutschen Zollverwaltung im Bereich „EORI-Nr. Verwaltung“. Hierfür ist ein Servicekonto oder ein ELSTER-Zugang erforderlich.

Schritte der Beantragung:

  1. Registrierung im Zoll-Portal: Unternehmen oder Selbstständige melden sich mit Servicekonto oder ELSTER-Zugang an.

  2. Ausfüllen des Antrags: Angabe aller relevanten Stammdaten wie Unternehmensname, Anschrift, E-Mail-Adresse und Niederlassung.

  3. Übermittlung der Unterlagen: Das Formular 0870a kann als PDF-Dokument hochgeladen oder per E-Mail an die Generalzolldirektion – Dienstort Dresden – Stammdatenmanagement gesendet werden.

  4. Prüfung durch die Behörden: Die zuständige Behörde überprüft die Angaben und erteilt die EORI-Nummer, die anschließend für alle Zollverfahren, Zollanmeldungen und den Warenverkehr innerhalb der EU verwendet werden kann.

  5. Mitteilung der EORI-Nummer: Unternehmen erhalten die Nummer per E-Mail oder über das Zoll-Portal, sodass sie direkt für Einfuhr, Ausfuhr und Versand eingesetzt werden kann.

Die Beantragung einer EORI-Nummer ist kostenlos und wird in der Regel innerhalb weniger Werktage abgeschlossen. Durch die frühzeitige Beantragung stellen Unternehmen sicher, dass Zollanmeldungen reibungslos abgewickelt werden können und Verzögerungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr vermieden werden.

EORI‑Nummer: Prüfung

  • Prüfungstool: Offizielles EU-Validation-Tool.

  • Funktion: Validierung der EORI-Nummer auf Richtigkeit und Gültigkeit.

  • Anwendung: Eingabe der Nummer, Auswahl der Sprache und Abruf der Stammdaten.

  • Nutzen: Sicherstellung der korrekten Verwendung bei Zollverfahren.

Die Prüfung einer EORI-Nummer erfolgt über das offizielle EU-Validation-Tool, das Unternehmen und Behörden zur Verfügung steht. Mit diesem Tool kann überprüft werden, ob eine EORI-Nummer gültig ist und ob die hinterlegten Stammdaten korrekt sind.

  • Die Anwendung ist einfach: Die Nummer wird eingegeben, die gewünschte Sprache ausgewählt und die Daten abgerufen.

Das Tool liefert direkt Informationen zur Registrierung, zum zuständigen Mitgliedstaat und zu den unternehmensbezogenen Stammdaten, sodass Unternehmen sicherstellen können, dass ihre EORI-Nummer korrekt für Zollanmeldungen, Einfuhr, Ausfuhr und Versand innerhalb der EU verwendet wird.

EU‑Validierung:

Die EU-Validierung ermöglicht es, eine EORI-Nummer schnell zu prüfen und die hinterlegten Stammdaten korrekt zu identifizieren. Über das Tool können Unternehmen die Nummer eingeben, das Ergebnis interpretieren und sicherstellen, dass sie für Zollanmeldungen und Warenverkehr innerhalb der EU gültig ist.

Ein gültiges Ergebnis bedeutet, dass die Nummer für alle Zollverfahren innerhalb der EU verwendet werden kann. Ist die Nummer ungültig, wurde sie entweder falsch eingegeben oder existiert nicht, und darf nicht für Zollanmeldungen genutzt werden.

Format und Beispiel:

Das EORI-Format umfasst 17 Zeichen und beginnt in Deutschland mit der Länderkennung „DE“:

  • Beispiel: DE123456789012345

Werden bisherige 7-stellige Zollnummern weiterverwendet, besteht das Format aus der vorangestellten Länderkennung „DE“, gefolgt von der bisherigen Zollnummer:

  • Beispiel: DE1234567

EORI‑Nummer: Änderung und Stilllegung

Änderungen an der EORI-Nummer betreffen vor allem Unternehmensdaten, Niederlassungen oder Kontaktdaten und werden über das Stammdatenmanagement gemeldet. Eine Stilllegung erfolgt bei Unternehmensaufgabe oder dauerhafter Nichtnutzung der Nummer, um deren irrtümliche Verwendung zu verhindern.

Durch die regelmäßige Pflege der Daten wird sichergestellt, dass alle Zollverfahren korrekt abgewickelt werden können. Unternehmen sollten Änderungen frühzeitig melden, um Verzögerungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr zu vermeiden.

Datenpflege, Änderungen und Beendigung:

Die Pflege der EORI-Daten stellt sicher, dass alle Informationen zu Unternehmen und Niederlassungen aktuell bleiben. Änderungen können bei der zuständigen Behörde (GZD - DO Dresden - Stammdatenmanagement) gemeldet werden.

Bei Auflösung oder Aufgabe des Unternehmens wird die Nummer deaktiviert, sodass keine Nutzung mehr im Warenverkehr möglich ist.

EORI in der Praxis

  • Zollverfahren: Pflicht bei Zollanmeldungen (Systeme: ATLAS, IAA-Plus).

  • Unternehmen: Wirtschaftsbeteiligte, Selbstständige, Freiberufler

  • Zweck: Sicherstellung einer eindeutigen Identifizierung und reibungslosen Zollabwicklung.

  • Niederlassungsnummer: Wird bei mehreren Standorten für korrekte Zuordnung genutzt.

  • Rechtsgrundlage: Zollverordnung (ZollV), insbesondere § 8a Elektronische Datenübermittlung.

Die EORI-Nummer wird im täglichen Zollbetrieb für sämtliche Verfahren eingesetzt, bei denen Unternehmen oder andere Wirtschaftsbeteiligte am grenzüberschreitenden Warenverkehr beteiligt sind. Sie ist verpflichtend für Zollanmeldungen über Systeme wie ATLAS oder IAA-Plus.

Unternehmen nutzen die EORI-Nummer, um eine eindeutige Identifizierung sicherzustellen und Fehler bei der Zollabfertigung zu vermeiden. Bei mehreren Niederlassungen kann zusätzlich eine Niederlassungsnummer vergeben werden, um die Daten korrekt den jeweiligen Standorten zuzuordnen.

Zollanmeldungen:

Die EORI-Nummer ist bei allen Zollanmeldungen erforderlich, um Unternehmen eindeutig zu identifizieren und die Abwicklung von Einfuhr- und Ausfuhrverfahren korrekt durchzuführen.

In der Praxis bedeutet dies, dass jede Sendung, die in die EU importiert oder aus der EU exportiert wird, nur mit einer gültigen EORI-Nummer korrekt abgefertigt werden kann. Ohne diese Nummer können Zollfreigaben verzögert oder Sendungen zurückgehalten werden, was den Warenfluss und die Lieferketten stört.

ATLAS und IAA‑Plus:

ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Abwicklungssystem) und IAA-Plus (Internetausfuhranmeldung Plus) sind elektronische Systeme der deutschen Zollverwaltung, über die Zollanmeldungen effizient eingereicht und bearbeitet werden können.

In der Praxis nutzen Unternehmen diese Systeme täglich, um Sendungen anzumelden, Gebühren zu berechnen und Freigaben digital zu erhalten.

  • Die EORI-Nummer ist hierbei verpflichtend, da sie die eindeutige Zuweisung zu Unternehmen und Niederlassungen ermöglicht und so Fehler bei der Abfertigung verhindert.

Die rechtliche Grundlage für die Nutzung dieser elektronischen Verfahren findet sich in der Zollverordnung (ZollV), insbesondere in § 8a Elektronische Datenübermittlung, der die technische Abwicklung und den digitalen Datenaustausch im Zollverfahren regelt.

Niederlassungsnummer: Zweck und Einsatz

Die Niederlassungsnummer wird zusätzlich vergeben, wenn ein Unternehmen mehrere Standorte oder Betriebsstätten unterhält. Sie dient dazu, die EORI-Nummer eindeutig einer bestimmten Niederlassung zuzuordnen.

Durch die Verwendung der Niederlassungsnummer können Fehler bei der Zollabwicklung vermieden, Zuständigkeiten klar definiert und die Nachverfolgbarkeit von Warenbewegungen innerhalb des EU-Zollgebiets verbessert werden.

Abgrenzung: EORI, Zollnummer, USt‑IdNr.

  • EORI-Nummer: EU-weit gültige Identifikationsnummer für Zollverfahren.

  • Zollnummer: Historische nationale Identifikationsnummer, nur in Deutschland gültig.

  • USt-IdNr.: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke innerhalb der EU.

  • Richtige Verwendung: EORI für Zollanmeldungen, USt-IdNr. für Umsatzsteuer, Zollnummer nur noch begrenzt relevant.

Die EORI-Nummer dient der einheitlichen Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten bei allen Zollverfahren innerhalb der Europäischen Union. Im Gegensatz dazu war die Zollnummer früher die nationale Kennung für Zollzwecke in Deutschland, wird heute aber weitgehend durch die EORI-Nummer ersetzt.

Die USt-IdNr. hingegen ist eine steuerliche Identifikationsnummer, die für innergemeinschaftliche Umsatzsteuerregelungen innerhalb der EU genutzt wird.

Für die richtige Verwendung bedeutet das:

  • Die EORI-Nummer ist für Zollanmeldungen, Einfuhr, Ausfuhr und Versand innerhalb der EU verpflichtend.

  • Die USt-IdNr. dient ausschließlich steuerlichen Zwecken.

  • Die Zollnummer ist historisch relevant, kann aber nur noch in Ausnahmefällen verwendet werden.

Zollnummer (historisch/national) vs. EORI (EU‑weit):

Die Zollnummer war früher die nationale Identifikationsnummer für Unternehmen im deutschen Zollsystem. Sie wurde für Zollanmeldungen und die Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten verwendet, ist heute jedoch durch die EORI-Nummer ersetzt.

Die EORI-Nummer ist EU-weit gültig und ermöglicht eine einheitliche Identifizierung in allen Mitgliedstaaten. Dadurch wird die Zollabwicklung grenzüberschreitender Waren effizienter und Fehler bei Zollanmeldungen werden reduziert.

USt‑IdNr.: kein Ersatz für EORI

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) dient ausschließlich steuerlichen Zwecken im innergemeinschaftlichen Warenverkehr und ersetzt nicht die EORI-Nummer.

Unternehmen benötigen die EORI-Nummer unabhängig von der USt-IdNr., um Zollverfahren innerhalb der EU korrekt durchführen zu können. Eine USt-IdNr. allein berechtigt also nicht zur Teilnahme am Zollverfahren.

Kosten, Dauer, Zuständigkeiten & Kontakt

  • Zuständige Stelle: Vergabe durch GZD – DO Dresden.

  • Kosten: Beantragung und Vergabe einer EORI-Nummer sind kostenlos.

  • Bearbeitungsdauer: In der Regel wenige Werktage.

  • Kontakt: E-Mail, Zoll-Portal oder telefonischer Service des Stammdatenmanagements.

Die Beantragung und Erteilung der EORI-Nummer durch die Generalzolldirektion – Dienstort Dresden – Stammdatenmanagement ist für Unternehmen und Wirtschaftsbeteiligte kostenlos.

  • Nach der Einreichung des Antrags wird die Nummer in der Regel innerhalb weniger Werktage geprüft und erteilt.

Für Rückfragen stehen die Kontaktdaten des Stammdatenmanagements, das Portalpostfach sowie telefonische Ansprechpartner zur Verfügung, sodass Unternehmen eine schnelle und zuverlässige Abwicklung ihrer Zollanmeldungen sicherstellen können.

Zuständige Stelle & Kontakt:

Die Vergabe der EORI-Nummer erfolgt zentral und kostenlos durch die Generalzolldirektion – Dienstort Dresden – Stammdatenmanagement (GZD – DO Dresden). Diese Behörde ist bundesweit zuständig für die Bearbeitung von Anträgen, Stammdatenänderungen und die Erteilung neuer EORI-Nummern.

Kontaktmöglichkeiten:

  • Beantragung: Zur Beantragung der EORI Nummer muss man sich im Zoll-Portal mit Servicekonto oder ELSTER-Zugang registrieren und das Online-Formular mit allen Stammdaten ausfüllen.

  • Zoll-Portal: Über den Bereich EORI-Nr. Verwaltung können Anträge digital eingereicht und Nachrichten über das Portal-Postfach empfangen werden. Das Formular 0870a kann digital als PDF hochgeladen oder per E-Mail an die Generalzolldirektion gesendet werden.

  • E-Mail-Hinweise: Anträge oder Nachfragen können per E-Mail an das Stammdatenmanagement Dresden gesendet werden an info.eori@zoll.de oder antrag.eori@zoll.de.

  • Service Desk Zoll: Für technische oder allgemeine Fragen zur Registrierung und zum Zoll-Portal steht der Service Desk Zoll als zentrale Anlaufstelle zur Verfügung.

Weitere Informationen rund um das Thema EORI-Nummer sowie weiterführende Links finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Zollverwaltung.

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Fragen und Antworten

Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification Number) ist eine eindeutige Identifikationsnummer für Wirtschaftsbeteiligte im Bereich Zollabwicklung und Warenverkehr innerhalb der EU.

Eine EORI-Nummer wird benötigt, wenn Waren aus einem Nicht-EU-Land importiert oder in ein solches exportiert werden.

In der Regel findet man die eigene EORI-Nummer auf den Zolldokumenten, im Zollportal oder in der Mitteilung der Generalzolldirektion.

Nein, die Umsatzsteuer-ID und die EORI-Nummer erfüllen unterschiedliche Aufgaben.

Während die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) für steuerliche Zwecke, insbesondere für innergemeinschaftliche Umsatzsteuerregelungen innerhalb der EU, verwendet wird, dient die EORI-Nummer ausschließlich der Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten im Zollverfahren. Sie ist also notwendig, um Zollanmeldungen für Importe, Exporte oder Versand innerhalb des EU-Zollgebiets korrekt abzuwickeln.

Nein, eine EORI-Nummer wird nicht automatisch vergeben. Unternehmen und Wirtschaftsbeteiligte müssen sie aktiv beantragen, bevor sie am grenzüberschreitenden Warenverkehr teilnehmen.

Erst nachdem die zuständige Behörde in Deutschland, die Generalzolldirektion - Dienstort Dresden -Stammdatenmanagement, die EORI Nummer offiziell erteilt hat, kann sie für Zollanmeldungen und andere Zollverfahren genutzt werden.

Quellen