Die USt-ID (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) ist eine spezielle Nummer, die auf Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an umsatzsteuerpflichtige Unternehmen in Deutschland vergeben wird. Im Zuge von Neugründungen kann eine USt-ID auch direkt beim zuständigen Finanzamt durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragt werden.
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Sie ist als eindeutige Kennziffer für den innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr in der Europäischen Union unerlässlich.
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Mit der USt-ID kann ein Unternehmen seine Unternehmereigenschaft im EU-Binnenmarkt nachweisen.
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Sie wird für den Handel mit anderen EU-Mitgliedstaaten, die Ausstellung von Rechnungen sowie die Inanspruchnahme von Steuerbefreiungen benötigt.
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Der Aufbau ist einheitlich: Das Länderkürzel „DE“ steht vor einer neunstelligen Zahlenfolge.
Die USt-ID ist nicht mit der deutschen Steuernummer, Steuer-ID oder der Wirtschafts-Identifikationsnummer zu verwechseln:
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Während die Steuernummer vor allem der internen steuerlichen Zuordnung dient, ist die USt-ID öffentlich und wird für die Abwicklung von grenzüberschreitenden Geschäften sowie für die Teilnahme am MwSt-Informationsaustauschsystem (MIAS) verwendet.
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Die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) ist eine dauerhafte (lebenslang gültig) und einzigartige Kennung. Sie wird jeder natürlichen Person in Deutschland zugewiesen.
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Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) wiederum dient seit 2025 als Identifikationsmerkmal für wirtschaftliche Tätigkeiten in Deutschland. Sie wird automatisch vom BZSt zusätzlich zu den anderen Steuernummern vergeben.
Unternehmen sind verpflichtet, die USt-ID bei bestimmten geschäftlichen Vorgängen zu nutzen, insbesondere bei innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Leistungen.
Privatpersonen erhalten grundsätzlich keine USt-ID; sie ist ausschließlich für unternehmerische Zwecke bestimmt.