Der Anschaffungswert einer Anlage bezeichnet die Summe der für die Anschaffung dieses Vermögensgegenstandes aufzuwendenden Kosten. Bezogen sind die Kosten dabei immer auf den Wert zum Zeitpunkt der Anschaffung.
- Ein Synonym für Anschaffungswert sind daher auch die Anschaffungskosten.
Aufgrund dieses Anschaffungswertes wird die steuerliche Abschreibung von Anlagen, abhängig von der jeweiligen Nutzungsdauer der Anlage und der Art der Abschreibung berechnet.