Die Abschreibung sieht anhand der beiden (fiktiven) Beispiele wie folgt aus:
Praxisbeispiel 1 zur degressiven AfA
Am 1.1.2020 schafft ein Unternehmen eine Maschine im Wert von 20.000 Euro und mit einer Nutzungsdauer von 12 Jahren an. Die Maschine wird degressiv abgeschrieben.
Die Verteilung der Anschaffungskosten erfolgt wie bei der linearen AfA gleichmäßig auf die 12 Jahre. Der AfA-Satz der linearen Abschreibung errechnet sich wie folgt: 100 Prozent / 12 Jahre = 8,33 Prozent (= linearer Abschreibungssatz).
Für die degressive Abschreibung wird im folgenden Beispiel der zweifache AfA-Satz der linearen Abschreibung angesetzt: 2 × 8,33 Prozent = 16,67 Prozent (= degressiver Abschreibungssatz).
Die degressive Abschreibung wird dann mit diesem Abschreibungssatz für die Nutzungsdauer vorgenommen:
Praxisbeispiel 2: Degressive AfA mit Wechsel zur linearen AfA
Eine Maschine wird am 1.1.2020 zu einem Kaufpreis von 100.000 Euro angeschafft und hat eine geplante Nutzungsdauer von 6 Jahren.
Der lineare Abschreibungsprozentsatz liegt bei 16,67 Prozent (100 Prozent / 6 Jahre = 16,67 Prozent). Der Jahresbetrag der linearen AfA beträgt rund 16.667 Euro (100.000 Euro / 6 Jahre = 16.667 Euro).
Der zweifache AfA-Satz der linearen Abschreibung würde für die degressive Methode ergeben: 2 × 16,67 Prozent = 41,68 Prozent (= degressiver Abschreibungssatz).
Da die degressive Abschreibung mit dem 2,5-fachen Satz der linearen AfA sowie 25 Prozent beschränkt ist, übersteigt der degressive Abschreibungssatz in diesem Fall mit 41,68 Prozent das zulässige Ausmaß – daher wird hier der maximal zulässige Abschreibungssatz von 25 Prozent für die degressive AfA verwendet.
Die degressive Abschreibung wird in diesem Beispiel wie folgt vorgenommen: