In Deutschland sind Unternehmen gemäß den Vorschriften der Abgabenordnung (AO) verpflichtet, sämtliche Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen zu dokumentieren und die entsprechenden Aufzeichnungen sowie Belege aufzubewahren.
Im Unterschied zum Kassenbuch, das ausschließlich für die Aufzeichnung von Bartransaktionen verwendet wird, erfasst das Bankbuch alle Transaktionen auf den Unternehmenskonten, die per Überweisung oder anderen bargeldlosen Zahlungsmitteln abgewickelt werden.
- Es dient somit der vollständigen Dokumentation aller bargeldlosen Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens.
Für Unternehmen, die die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) anwenden, stellt das Bankbuch ein wichtiges Kontrollinstrument dar, da ihnen die zusätzlichen Kontrollmöglichkeiten der doppelten Buchführung fehlen.