Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist das Ergebnis des externen Rechnungswesens und somit Teil des betrieblichen Rechnungswesens mit dem Ziel der Dokumentation betrieblicher Geschäftsvorfälle in der Buchhaltung. Die Einnahmenüberschussrechnung ist "nur" die kleine Schwester der doppelten Buchführung (Bilanzierung), da diese weitaus komplexer gestaltet ist.
Im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung werden den zahlungsrelevanten betrieblichen Einnahmen die zahlungsrelevanten betrieblichen Ausgaben gegenübergestellt. Hieraus ergibt sich dann ein Gewinn oder ein Verlust:
- Übersteigen die Betriebseinnahmen die Betriebsausgaben, spricht man in diesem Zusammenhang von einem Gewinn oder Verlust.
Im Gegensatz zur Bilanzierung werden in dieser vereinfachten Form der betrieblichen Buchhaltung keine Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellung oder Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.
Die Einnahmenüberschussrechnung bildet mit wenigen Ausnahmen also nur zahlungsrelevante Vorgänge ab. Das zugrundeliegende Prinzip nennt man Zufluss-Abfluss-Prinzip nach § 11 EStG, welches weiter unten ausführlicher erklärt wird.
Die Buchhaltung anhand der Einnahmenüberschussrechnung ist die Basis, auf der die zuständige Finanzbehörde die konkrete Steuerschuld des Unternehmens ermittelt und festsetzt:
- Im deutschen Einkommenssteuergesetz findet die EÜR ihren Platz in § 4 Abs 3 EStG.
Durch das bereits erwähnte Zufluss-Abfluss-Prinzip, werden nur diejenigen Einnahmen versteuert, welche dem Unternehmen auch tatsächlich zugeflossen sind. Allerdings können die Betriebsausgaben steuerlich erst dann gelten gemacht werden, wenn diese tatsächlich bezahlt wurden.