Unternehmen, die zur Führung der doppelten Buchführung verpflichtet sind, erstellen ihren Jahresabschluss bestehend aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung – gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB).
Weichen steuerrechtliche Vorschriften vom Handelsrecht ab, wird mithilfe der Mehr-Weniger-Rechnung der steuerpflichtige Gewinn auf Basis des Einkommensteuergesetzes (EStG) und des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) ermittelt.
Die Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) dient dabei der Überleitung vom handelsrechtlichen Jahresergebnis zum steuerlichen Ergebnis.