Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) ⇒ einfach erklärt

Für Unternehmen, die keine separate Steuerbilanz erstellen, dient die Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) dazu, den handelsrechtlichen Jahresgewinn in das steuerlich maßgebliche Ergebnis zu überleiten.

Simone A. Mitgründerin der FreeFinance Buchhaltungssoftware, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) – auf einen Blick

Die 3 wichtigsten Fakten zur Mehr-Weniger-Rechnung (MWR)
Definition

Bei der Mehr-Weniger-Rechnung handelt es sich um eine Methode, mit der der handelsrechtliche Gewinn durch steuerliche Korrekturen in den steuerpflichtigen Gewinn überführt wird.

Bedeutung
  • Die Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) wird angewendet, wenn Unternehmen keine separate Steuerbilanz erstellen.
  • In diesem Fall dient der handelsrechtliche Jahresabschluss als Ausgangspunkt und wird um steuerlich abweichende Positionen, die sogenannten Mehr- und Weniger Beträge korrigiert, um den steuerpflichtigen Gewinn zu ermitteln.
Rechtliche Bestimmungen
Mehr-Weniger-Rechnung (MWR)

Im Zuge der Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) wird der handelsrechtliche Gewinn durch steuerliche Korrekturen in den steuerlich relevanten Gewinn übergeleitet.

Mehr-Weniger-Rechnung: Übersicht

Unternehmen, die zur Führung der doppelten Buchführung verpflichtet sind, erstellen ihren Jahresabschluss bestehend aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung – gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB).

Weichen steuerrechtliche Vorschriften vom Handelsrecht ab, wird mithilfe der Mehr-Weniger-Rechnung der steuerpflichtige Gewinn auf Basis des Einkommensteuergesetzes (EStG) und des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) ermittelt.

Die Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) dient dabei der Überleitung vom handelsrechtlichen Jahresergebnis zum steuerlichen Ergebnis.

Berechnung steuerpflichtiger Gewinn

Berechnung erfolgt nach der Formel:

Berechnung vom steuerpflichtigen Gewinn
handelsrechtlicher Gewinn handelsrechtlicher Verlust
+ steuerrechtlich erfolgserhöhende Tatbestände - steuerrechtlich erhöhender Tatbestände
- steuerrechtlich erfolgsmindernde Tatbestände + steuerrechtlich erfolgsmindernde Tatbestände
= steuerpflichtiger Gewinn = steuerrechtlich ermittelter Verlust bzw. steuerpflichtiger Gewinn

Das Jahresergebnis wird durch das Hinzurechnen steuerlicher Mehrbeträge und das Abziehen steuerlicher Minderbeträge verändert.

Die Ermittlung des steuerlichen Gewinns aus dem handelsrechtlichen Ergebnis wird außerhalb der Bücher durchgeführt, d.h. die Abweichungen werden nicht verbucht.

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Fragen und Antworten

Wenn ein Unternehmen gesetzlich verpflichtet ist, seine Buchhaltung nach handelsrechtlichen Vorschriften zu führen, entsteht automatisch auch eine steuerliche Buchführungspflicht.

Außer es gibt spezifische Regelungen im Steuergesetz, die hiervon abweichen.

  • In solchen Fällen werden die Abweichungen durch eine Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) ermittelt und dargestellt.

Im Rahmen der Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) wird der handelsrechtliche Gewinn in den steuerrechtlichen Gewinn übergeleitet.

Die Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) spielt in der steuerlichen Buchführung die Rolle, das handelsrechtliche Jahresergebnis systematisch um steuerliche Mehr- und Minderbeträge zu korrigieren, um den steuerpflichtigen Gewinn zu ermitteln.

  • Dabei erfolgt die Anpassung außerhalb der eigentlichen Buchführung.

Durch die Anwendung der Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) können Unternehmen die steuerlich relevanten Anpassungen erkennen und die genauen Abweichungen zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz berechnen.

  • Diese Abweichungen werden außerhalb der laufenden Buchhaltung berücksichtigt, um den steuerpflichtigen Gewinn gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln.

Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das Unternehmen seinen steuerlichen Verpflichtungen korrekt nachkommt und eine angemessene Besteuerung gewährleistet ist.

Quellen