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Fragen und Antworten
Welche Erlaubnis brauche ich, um in Deutschland als Heilpraktiker zu arbeiten?
Wer Heilkunde ausübt, ohne als Arzt bestallt zu sein, benötigt nach § 1 Heilpraktikergesetz eine Erlaubnis. Heilkunde umfasst berufsmäßige Tätigkeiten zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden. Zusätzlich gelten Behandlungsverbote und weitere Fachgesetze. Leistungsbeschreibung, Werbung und Rechnung müssen zur vorhandenen Erlaubnis passen. Gleiches gilt für die tatsächlich zulässige Methode.
Wann ist eine Heilpraktikerleistung umsatzsteuerfrei?
Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sind nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei. Voraussetzung sind ein therapeutischer Zweck und eine zulässige heilberufliche Tätigkeit. Berufsbezeichnung und Rechnungstext allein reichen dafür nicht aus. Wellness, Lebensberatung, Training und rein kosmetische Leistungen sind nach dieser Vorschrift nicht befreit. Andere Steuerbefreiungen und die Kleinunternehmerregelung sind gesondert zu prüfen. Bei gemischten Angeboten müssen Heilbehandlungen und andere selbstständige Leistungen getrennt beurteilt werden.
Wie stelle ich Rechnungen aus, wenn Patienten eine Erstattung erwarten?
Eine erwartete Erstattung durch private Krankenversicherung oder Beihilfe ändert den Behandlungsvertrag im Regelfall nicht. Der Patient schuldet die vereinbarte Vergütung, soweit kein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist. Die Rechnung enthält Leistung, Leistungsdatum, Betrag und die jeweils erforderlichen Rechnungsangaben. Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ist nur eine unverbindliche Orientierung und garantiert keine Erstattung. Gesundheits- und Behandlungsdaten gehören in ein geeignetes Fachsystem oder ein getrennt erstelltes Dokument. In FreeFinance werden nur zulässige kaufmännische Informationen ohne Gesundheitsdaten erfasst.
Wie trenne ich Behandlungen, Beratung, Kurse und Produktverkauf auf der Rechnung?
Die Umsatzsteuerbefreiung erfasst nur die konkrete Heilbehandlung. Vorträge, allgemeines Coaching, Kurse oder Produktverkäufe sind nicht automatisch befreit. Eigenständige Leistungen sollten mit Leistungsdatum, Inhalt und zutreffendem Steuersatz getrennt erscheinen. FreeFinance kann dafür unterschiedliche Leistungsvorlagen, Erlöskonten und Steuersätze führen. Vor der Abrechnung ist zu klären, ob eine Leistung steuerfrei, steuerpflichtig oder nur eine Nebenleistung ist.