Eine Stornorechnung, auch als Korrekturrechnung oder Rechnungskorrektur bekannt, ist ein Finanzdokument, das dazu dient, eine bereits ausgestellte Ausgangsrechnung zu korrigieren.
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Gemäß § 14 Abs. 4 UStG müssen Rechnungen bestimmte Angaben enthalten.
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Wenn diese fehlerhaft oder unvollständig sind, ist es für den Unternehmer erforderlich, eine Stornorechnung zu erstellen.
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Stornorechnungen sind wichtige Berichtigungsdokumente, die für die korrekte und gesetzeskonforme Buchhaltung unerlässlich sind.
Im Gegensatz zu einer einfachen Korrektur der ursprünglichen Rechnung wird bei einer Stornierung eine komplett neue Rechnung erstellt, während die alte Rechnung „storniert“ wird.
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Dies ist aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und Transparenz, insbesondere für das Finanzamt, notwendig.
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Es ist daher empfehlenswert, als Unternehmen ein geeignetes Rechnungsprogramm zur Erstellung solcher Stornorechnungen zu nutzen.