Shrinkflation ⇒ Erklärung & Beispiele

Shrinkflation betrifft Verbraucher in Deutschland zunehmend, da Hersteller immer häufiger die Menge oder Verpackungsgröße ihrer Produkte reduzieren, ohne die Preise anzupassen. Für Käufer wirkt auf den ersten Blick alles unverändert, tatsächlich zahlen sie jedoch mehr für weniger Inhalt.

Simone A. Mitgründerin der FreeFinance Buchhaltungssoftware, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Shrinkflation – Auf einen Blick

Die 5 wichtigsten Fragen und Antworten zur Shrinkflation

Was ist Shrinkflation?

Shrinkflation liegt vor, wenn Hersteller Menge oder Verpackung reduzieren, ohne den Preis zu ändern, sodass Verbraucher pro Einheit mehr zahlen.

Warum setzen Unternehmen Shrinkflation ein?

Unternehmen setzen Shrinkflation ein, um steigende Kosten auszugleichen, ihre Gewinnmarge zu sichern und im Wettbewerb Preise stabil zu halten.

Welche rechtlichen Regelungen gelten in Deutschland für Shrinkflation?

Shrinkflation ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, kann jedoch nach § 43 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz sowie nach § 5 Abs. 1 UWG als Verbrauchertäuschung gelten.

Welche Auswirkungen hat Shrinkflation auf die Gesellschaft?

Shrinkflation erhöht die Kostenbelastung der Verbraucher und schwächt Vertrauen sowie Konsumverhalten in der Lebensmittelindustrie.

Was fordert die Verbraucherzentrale gegen Shrinkflation?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert eine klare Kennzeichnung versteckter Preiserhöhungen in deutschen Supermärkten.

Shrinkflation

Shrinkflation bezeichnet die Praxis, bei gleichbleibendem Preis die Füllmenge oder Größe eines Produkts zu reduzieren. Für Konsumenten ist diese Form der versteckten Preiserhöhung oft schwer erkennbar, da Verpackung und Preis auf den ersten Blick unverändert bleiben. Besonders in Zeiten steigender Produktionskosten wird Shrinkflation von Unternehmen als Strategie der Preisgestaltung eingesetzt.

Definition: Shrinkflation

Shrinkflation beschreibt das Phänomen, bei dem Hersteller die Menge oder Verpackungsgröße von Produkten reduzieren, ohne den Preis anzupassen. Verbraucher zahlen dadurch pro Einheit mehr, während die Preiserhöhung weniger offensichtlich wirkt. Der Begriff ist ein Kofferwort aus dem Englischen „shrink“ (schrumpfen) und „Inflation“ und wird im Deutschen teilweise auch als „Schrumpflation“ bezeichnet.

Warum setzen Unternehmen Shrinkflation ein?

Unternehmen nutzen Shrinkflation, um ihre Gewinnmarge zu sichern oder bei steigenden Ausgaben die Expansion am Markt zu ermöglichen, ohne die Preise direkt zu erhöhen.

Die wichtigsten Gründe sind:

  • Kostensteigerungen ausgleichen: Steigende Rohstoffpreise sowie erhöhte Lohn- und Transportkosten treffen Unternehmen ebenso wie Verbraucher. Händler reduzieren deshalb die Packungsgrößen, um die Kosten zu kontrollieren und das Insolvenzrisiko zu verringern.

  • Psychologische Wirkung: Verbraucher reagieren sensibler auf Preissteigerungen als auf geringere Mengen. Eine Mengenreduktion wirkt weniger dramatisch.

  • Wettbewerbsvorteil sichern: In umkämpften Märkten vermeiden Firmen Preiserhöhungen, um Kunden nicht zu verlieren, und sichern ihre Marktmacht gegenüber Konkurrenz und Mitbewerbern.

Praxisbeispiel: Ein Kunde kauft seine Lieblingsschokolade im Supermarkt. Die Packung ist leicht geschrumpft, der Preis bleibt gleich, die Anpassung fällt weder an der Supermarktkasse noch später im Alltag auf.

Formen von Shrinkflation: So gehen Hersteller vor

Lebensmittelhersteller erhöhen Preise selten offen, sondern kaschieren Preiserhöhungen durch geschickte Anpassungen von Volumen, Verpackung und Marketing. Zwar spiegelt der Grundpreis die Veränderung wider, ein direkter Vergleich fällt jedoch schwer, da alte und neue Packungen selten gleichzeitig im Regal stehen. Viele Käufer merken sich zudem den früheren Kilopreis nicht, sodass die Preissteigerung unauffällig bleibt.

Vorgehensweisen:

  • Füllmenge reduzieren: Verpackung und Design bleiben gleich, die kleinere Menge fällt im Alltag kaum auf.

  • Verpackungstricks: Ein neues Design vermittelt mehr Inhalt, oder die Hersteller verringern das Gewicht der Verpackung, sodass die reduzierte Füllmenge weniger auffällt.

  • Rezeptur oder Zutaten betonen: Hinweise auf „neue Rezeptur“ oder „verbesserte Zutaten“ vermitteln den Eindruck höherer Qualität trotz Preiserhöhung.

  • Produktneuheiten und Limited Editions: Lebensmittelkonzerne nutzen neue Varianten im Sortiment (z. B. bei Schokolade), um die Füllmenge subtil zu reduzieren.

  • Versteckte Mengenkürzung bei Großpackungen: Familien- oder Kombipackungen enthalten weniger Produkt, ohne dass es auf den ersten Blick auffällt.

Praxisbeispiele für versteckte Preiserhöhung

Kleinere Produktgrößen bei gleichem Preis zeigen, wie Hersteller versteckte Preiserhöhungen durch Shrinkflation umsetzen. Die Verbraucherzentrale Hamburg zeigt, wie stark sich das auswirken kann:

  • Milka Schokolade (Mondelez): Die Füllmenge sank von 100 g auf 90 g, die Verpackung blieb unverändert. Dadurch verteuert sich die Tafel um rund 10 %.

  • Backmischung Käse-Streusel (Dr. Oetker): Statt 730 g enthält die Packung nur noch 370 g. Der Preis blieb nahezu gleich, was einer versteckten Preiserhöhung von fast 90 % entspricht. Dr. Oetker bezeichnet das Produkt als „Neuprodukt“.

  • Funny Frisch Erdnuss Flippies (Intersnack): Die Standard-Tüte schrumpfte von 200 g auf 175 g, bei der Big-Erdnuss-Flippies-Variante von 175 g auf 150 g. Gleichzeitig stieg der Preis häufig von 2,19 € auf 2,29 €, was eine Preissteigerung von rund 20 % bzw. 22 % bedeutet.

  • Jacobs 3in1-Sticks: Auf den ersten Blick wirken die Sticks unverändert (gleiche Anzahl, modernes Design), doch ein Blick auf die Rückseite zeigt: Die Füllmenge pro Stick sank von 18 g auf 12 g. Gleichzeitig stieg der Preis von 2,69 € auf 2,79 €, wodurch die Sticks pro Gewicht gerechnet 56 % teurer werden.

Rechtliche Grundlagen von Shrinkflation

Versteckte Preiserhöhungen durch kleinere Packungen sind in Deutschland nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Sie können jedoch nach dem Mess- und Eichgesetz sowie dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb als Verbrauchertäuschung bewertet werden und sind für jedes Produkt einzeln zu prüfen.

Mess- und Eichgesetz

  • Verpackungen, die optisch oder durch Form einen größeren Inhalt vortäuschen, können unter bestimmten Bedingungen unter § 43 Abs. 2 Mess- und Eichgesetzes fallen.

  • Das Gesetz greift, wenn die Verpackung einen höheren Inhalt suggeriert, als tatsächlich enthalten ist, zum Beispiel durch überdimensionierte Kartons oder übermäßige Luftpolster.

  • Viele Mogelpackungen unterscheiden sich jedoch nur minimal von früheren Versionen, sodass Verbraucher den Unterschied oft nicht erkennen.

  • Einsparungen bei Zutaten oder Herstellungsprozessen fallen nicht unter das MessEG. Hier schützt das Gesetz nicht vor versteckten Preiserhöhungen.

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

  • Ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 UWG kann vorliegen, wenn Verbraucher die geringere Inhaltsmenge und damit eine Änderung des Grundpreises nicht erkennen.

  • Das UWG spricht dann von „zur Täuschung geeigneten Angaben“, z. B. bei Menge oder Zusammensetzung eines Produkts.

  • Gerichte prüfen Einzelfälle anhand der Wahrnehmung eines „durchschnittlichen Verbrauchers“.

  • Bei erfolgreicher Klage kann der Anbieter verpflichtet werden, einen Hinweis auf der Verpackung anzubringen.

Praktische Einschränkungen: Gerichtliche Verfahren ziehen sich in vielen Fällen lange hin und enden meist erst nach Markteinführung. Für Verbraucher hat die nachträgliche Beanstandung in vielen Fällen keine praktische Wirkung, da die Produkte bereits vielfach gekauft wurden und der wirtschaftliche Schaden eingetreten ist.

Auswirkungen von Shrinkflation auf die Gesellschaft

Shrinkflation belastet Verbraucher finanziell, insbesondere junge Menschen, und untergräbt langfristig das Vertrauen in die Lebensmittelindustrie.

  • Die anhaltend hohen Lebensmittelpreise setzen Endkunden stark unter Druck. Eine repräsentative Civey-Umfrage im Auftrag von Barclays zeigt: Fast die Hälfte der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland hat in den vergangenen zwei Jahren Geld geliehen, häufig für alltägliche Ausgaben wie Lebensmittel. Besonders junge Menschen sind betroffen: 36,2 % der 18- bis 29-Jährigen und 31,6 % der 30- bis 39-Jährigen haben Geld für den täglichen Bedarf geliehen.

  • Shrinkflation verschärft diese Belastung zusätzlich, da Verbraucher weniger Menge oder Qualität für ihr Geld erhalten und dadurch getäuscht werden. Eine Studie des Portals Lebensmittelklarheit hebt hervor, dass die Mehrheit der Konsumenten sich durch Mogelpackungen getäuscht fühlen und sich Warnhinweise auf Verpackungen wünscht. Langfristig schwächt dies das Vertrauen in die Lebensmittelindustrie und in das Konsumverhalten.

Forderungen der Verbraucherzentrale gegen Shrinkflation

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert klare Kennzeichnungen versteckter Preiserhöhungen in Supermärkten, um Verbraucher zu schützen und Vertrauen in die Lebensmittelindustrie zu stärken.

  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert die Bundesregierung auf, versteckte Preiserhöhungen in Supermärkten transparent zu machen. Länder wie Frankreich und Ungarn sowie Österreich (Ab April 2026 mit einer 60-tägigen Kennzeichnungspflicht bei Packungsreduzierungen bei gleichem Preis) zeigen, dass solche Maßnahmen praktikabel sind.

  • Der vzbv sieht eine vergleichbare Kennzeichnung in deutschen Supermärkten als einfache und praxisnahe Übergangslösung, die nicht nur Transparenz schafft, sondern auch das Vertrauen der Verbraucher in die Lebensmittelindustrie stärkt. Zudem strebt der vzbv eine einheitliche EU-weite Regelung über die Richtlinie zu unlauteren Geschäftspraktiken an, um Konsumenten europaweit besser zu schützen.

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Fragen und Antworten

Shrinkflation beschreibt die Praxis von Unternehmen, Produkte zu verkleinern oder die Inhaltsmenge zu reduzieren, ohne den Verkaufspreis anzupassen. Für Verbraucher wirkt es, als bliebe alles gleich, tatsächlich zahlen sie aber mehr pro Einheit. Ziel ist, Kostensteigerungen auszugleichen oder die Gewinnmarge zu sichern. Shrinkflation betrifft insbesondere den Lebensmittelhandel, aber auch andere Produkte von Produzenten.

Häufige Beispiele sind Lebensmittel wie Schokolade, Kekse oder Nudeln, deren Packungen kleiner werden, ohne dass der Preis sinkt. Auch Getränke, Fertiggerichte oder Haushaltsprodukte wie Waschmittel und Toilettenpapier werden in reduzierten Mengen angeboten. Shrinkflation tritt vor allem in Branchen auf, in denen Produkte regelmäßig konsumiert werden und die Verwendung täglich oder häufig erfolgt.

Mogelpackungen sind Produkte, deren Inhalt oder Portionsgröße reduziert wird, während Preis, Verpackung oder Marketing unverändert bleiben. Typische Fälle finden sich bei Lebensmitteln, Getränken, Süßigkeiten, aber auch bei Drogerieartikeln und Haushaltswaren.

Die Backmischung „Käse‑Streusel“ von Dr. Oetker zählt 2025 zu den auffälligsten Fällen: Die Füllmenge sank von 730 g auf 370 g, während der Preis nur leicht angepasst wurde. Das entspricht einer versteckten Preiserhöhung von fast 90 %. Auch Milka‑Schokoladentafeln fallen auf: Viele Sorten wurden von 100 g auf 90 g reduziert, ohne dass Verpackung oder Design geändert wurden. Diese Produkte stehen stellvertretend für die größten Shrinkflation-Fälle des Jahres.

Quellen