Die außerplanmäßige Abschreibung ist eine buchhalterische Maßnahme, die dann zum Einsatz kommt, wenn ein Vermögensgegenstand oder Wirtschaftsgut im Unternehmen plötzlich und unerwartet an Wert verliert.
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Während die planmäßige Abschreibung den allmählichen Wertverlust eines Anlageguts über seine vorgegebene Nutzungsdauer systematisch abbildet, tritt die außerplanmäßige Abschreibung bei unvorhersehbaren Ereignissen in Aktion.
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Solche Ereignisse können beispielsweise Unfälle, Diebstähle, technologische Veränderungen oder drastische Marktveränderungen sein.
Gemäß § 253 Abs. 3 des Handelsgesetzbuches (HGB) sind Vermögensgegenstände dann außerplanmäßig abzuschreiben, wenn sie voraussichtlich dauerhaft im Wert gemindert sind.
- Dies dient dem in der Buchhaltung geltenden Niederstwertprinzip, welches besagt, dass Vermögensgegenstände nicht höher als ihr Marktwert oder Wiederbeschaffungswert in der Bilanz ausgewiesen werden dürfen.
Die außerplanmäßige Abschreibung hat nicht nur buchhalterische, sondern auch steuerliche Relevanz.
- Im Steuerrecht, insbesondere gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), sind außerplanmäßige Abschreibungen ebenfalls vorgesehen und können unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernde Effekte haben.
Ziel dieser Abschreibung ist es, die Bilanz eines Unternehmens korrekt und transparent zu halten, indem der tatsächliche Wert der Vermögensgegenstände korrekt dargestellt wird.
- Dies schafft nicht nur Klarheit für Investoren und Stakeholder, sondern gewährleistet auch die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.