Gebundene Kapitalrücklagen sind Rücklagen eines Unternehmens, die für einen spezifischen Zweck reserviert sind, beispielsweise zur Deckung von Bilanzverlusten oder zur Finanzierung bestimmter Investitionen.
Kapitalrücklagen gehören zum Eigenkapital und werden auf eigenen Rücklagekonten ausgewiesen. Sie werden gebildet, um das Eigenkapital zu stärken, entweder durch Zurückbehaltung von Gewinnen oder durch Kapitalzuführungen der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, wie einer GmbH oder AG.