Die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden stellt ein zentrales Konzept der Buchführung dar.
- Grundsätzlich erfolgt die Bewertung zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die zum Zeitpunkt des Erwerbs oder der Fertigstellung ermittelt werden.
Diese Werte werden im Zeitverlauf durch Abschreibungen oder Wertberichtigungen angepasst, um Wertminderungen oder gegebenenfalls Wertsteigerungen zutreffend abzubilden.
Im Rahmen der Bewertung werden sämtliche relevanten Vermögensposten eines Unternehmens erfasst und in Geldwerten ausgedrückt. Um den Unternehmenserfolg mittels Vermögensvergleich ermitteln zu können, ist es erforderlich, zum Bilanzstichtag sowohl das Vermögen als auch die Schulden vollständig festzustellen und zu bewerten.
Die maßgeblichen handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften sind in den §§ 252 bis 256 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie im § 6 Einkommensteuergesetzes (EStG) festgelegt.