Privateinlage ⇒ einfach erklärt

Eine Privateinlage bezeichnet das Einbringen von Kapital, Anlagen, Wirtschaftsgütern oder anderen Vermögenswerten aus dem Privatvermögen in das Unternehmensvermögen. Dabei können sowohl Geldbeträge als auch Sachwerte in das Unternehmen überführt werden.

Simone A. Mitgründerin der FreeFinance Buchhaltungssoftware, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Privateinlage – auf einen Blick

Die 4 wichtigsten Fakten zur Privateinlage
Definition

Eine Privateinlage bezeichnet das Einbringen von Kapital oder Wirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen eines Unternehmers in das Betriebsvermögen eines Unternehmens. Dabei können sowohl Geldbeträge als auch Sachwerte wie Maschinen, Fahrzeuge oder Immobilien in das Unternehmen überführt werden.

Unterscheidung

Man unterscheidet zwischen Privatentnahme und Privateinlage. Während die Privatentnahme das Betriebsvermögen verringert, erhöht die Privateinlage es.

Bewertung

Bei der Bewertung von Privateinlagen nach dem EStG wird zwischen zwei Fällen unterschieden: Wirtschaftsgüter, die vor mehr als einem Jahr angeschafft wurden und solche, die innerhalb eines Jahres angeschafft wurden.

Buchhaltung

Privateinlagen erhöhen das Betriebsvermögen und können die Gewinnermittlung beeinflussen, da sie in der Buchhaltung entsprechend erfasst werden müssen.

Privateinlagen sind Mittel oder Werte, die ein Unternehmer zusätzlich in das Betriebsvermögen einbringt, um die Finanzierung des Unternehmens zu stärken oder Kapitalbedarf zu decken.

Privateinlage: Definition

Die Privateinlage bezeichnet den Vorgang, bei dem ein Unternehmer private Vermögenswerte in sein Unternehmen einbringt.

  • Diese Einlagen können in Form von Geld, Wirtschaftsgütern oder Sachanlagen erfolgen.

Diese Einlagen erhöhen das Betriebsvermögen und sind in der Buchhaltung entsprechend zu erfassen, da sie direkten Einfluss auf die steuerliche Gewinnermittlung haben.

  • Einlagen und Entnahmen sind grundsätzlich mit dem Wert zu erfassen, der ihnen zum Zeitpunkt ihrer Einbringung oder Entnahme beizumessen ist.

Wenn durch die betriebliche Nutzung ein geringerer Wert entsteht, z.B. aufgrund von Abnutzung, Verschleiß oder anderen betrieblichen Umständen, so ist der niedrigere Wert anzusetzen. Es wird immer der tatsächliche Wert berücksichtigt, der sich aus dem Markt oder der Nutzung im Unternehmen ergibt.

  • Dies stellt sicher, dass der bilanzielle und steuerliche Wert der Einlagen und Entnahmen realitätsnah erfasst wird und weder eine Über- noch eine Unterbewertung erfolgt.

Privateinlage: Bewertung

Die Bewertung der Privateinlage erfolgt nach klaren gesetzlichen Vorgaben.

  • Laut Einkommensteuergesetz (EStG) wird zwischen zwei Fällen unterschieden, je nachdem, wie lange das eingebrachte Wirtschaftsgut vor der Einlage angeschafft oder hergestellt wurde.

Die Bewertung von Privateinlagen erfolgt nach den Vorgaben des Einkommensteuergesetzes (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Grundsätzlich ist der sogenannte Teilwert zum Zeitpunkt der Einlage anzusetzen:

  • Wirtschaftsgüter, die vor mehr als einem Jahr angeschafft oder hergestellt wurden:
    Es wird der Teilwert zum Zeitpunkt der Einlage angesetzt. Dieser kann auch über den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegen, wenn sich der Wert seit dem Erwerb erhöht hat (z. B. durch Marktwertsteigerung).

  • Wirtschaftsgüter, die innerhalb eines Jahres angeschafft oder hergestellt wurden:
    Auch hier gilt grundsätzlich der Teilwert. Er darf jedoch nicht höher sein als die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Wurde das Wirtschaftsgut vor der Einlage bereits zur Erzielung von Einkünften außerhalb des Betriebs genutzt (z. B. Vermietung), ist der Teilwert anzusetzen, maximal jedoch der um Absetzungen für Abnutzung (AfA) gekürzte Restwert.

Einlagen (und Entnahmen) sind mit dem Teilwert anzusetzen, der ihnen im Zeitpunkt der Einlage oder Entnahme beizulegen ist. Dieser Teilwert entspricht dem aktuellen Marktwert des Wirtschaftsguts.

  • Ergibt sich durch die betriebliche Nutzung oder den Zustand des Wirtschaftsguts ein geringerer Wert, ist dieser anzusetzen.

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Fragen und Antworten

Eine Privateinlage ist das Einbringen von Vermögenswerten aus dem Privatvermögen in das Unternehmensvermögen.

  • Kapital, Maschinen, Fahrzeuge, Immobilien oder andere Wirtschaftsgüter können als Privateinlage ins Unternehmen überführt werden.

Bei einer Privateinlage fließen Vermögenswerte ins Unternehmen, während bei einer Privatentnahme Vermögenswerte für private Zwecke entnommen werden.

Quellen