Privatentnahme ⇒ einfach erklärt

Eine Privatentnahme bezeichnet die Entnahme von Geld, Betriebsmitteln, Waren oder Leistungen aus dem Betriebsvermögen zur privaten Nutzung. Diese ist an bestimmte Regeln gebunden und nur für Gesellschafter von Personengesellschaften sowie Einzelunternehmer erlaubt.

Simone A. Mitgründerin der FreeFinance Buchhaltungssoftware, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Privatentnahme – auf einen Blick

Die 4 wichtigsten Fakten zur Privatentnahme
Definition

Eine Privatentnahme bezeichnet die Entnahme von Geld, Waren oder anderen Vermögenswerten aus dem Unternehmensvermögen, die für private Zwecke verwendet werden und dadurch das Betriebsvermögen reduzieren.

Unterscheidung
  • Man unterscheidet zwischen Privateinlagen und Privatentnahmen.
  • Eine Privateinlage bezeichnet das Einbringen von Kapital oder Wirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen in das Unternehmen und erhöht dadurch das Betriebsvermögen.

Bestimmungen & Steuer

Privateinlagen sind grundsätzlich steuerneutral und wirken sich nicht direkt auf die Einkommensteuer aus. Die eingebrachten Gegenstände unterliegen gegebenenfalls der Umsatzsteuer und stille Reserven können den Gewinn des Unternehmens erhöhen.

Buchhaltung
  • Privatentnahmen werden in der Buchhaltung je nach Art des entnommenen Wirtschaftsguts erfasst.
  • Entnommene Waren werden mit ihrem Herstellungs- oder Anschaffungspreis gebucht, entnommene Anlagegüter mit ihrem Restbuchwert oder Teilwert.
  • Geldentnahmen werden im Kassenbuch oder auf dem Bankkonto erfasst.

Privatentnahmen sind Gelder oder Werte, die ein Unternehmer aus seinem Betriebsvermögen für private Zwecke entnimmt und die den Gewinn des Unternehmens mindern können.

Privatentnahme: Übersicht

Im unternehmerischen Alltag von Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften, wie OHGs oder KGs, ist es gängig, dass Beträge oder Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen für private Zwecke entnommen werden.

Solche Privatentnahmen, auch in finanzieller Form, sind grundsätzlich unproblematisch, solange sie ordnungsgemäß verbucht werden. Sie stellen keine Betriebsausgabe dar, sondern mindern lediglich das Eigenkapital.

  • Werden Privatentnahmen jedoch nicht korrekt erfasst, kann dies zu Problemen mit dem Finanzamt führen.

Bei Kapitalgesellschaften, wie GmbHs oder AGs, sind Privatentnahmen nicht zulässig. Gesellschafter haben keinen direkten Zugriff auf das Betriebsvermögen, sondern erhalten ihre Vergütung über Gehaltszahlungen oder über Gewinnausschüttungen.

Zudem gilt: Sachentnahmen, etwa die Entnahme von Waren oder die private Nutzung von betrieblichen Gegenständen, sind in Deutschland umsatzsteuerpflichtig, sofern für die Anschaffung Vorsteuer geltend gemacht wurde.

Zu beachten: Privatentnahme und Unternehmensgewinn

Durch eine Privatentnahme wird zwar das Betriebsvermögen entsprechend vermindert, bilanztechnisch hat diese jeweilige Entnahme jedoch keinen Einfluss auf den (Unternehmens-) Gewinn.

  • Werden Privatentnahmen nicht korrekt erfasst oder bewusst verschleiert, kann dies zu Problemen mit dem Finanzamt führen und im schlimmsten Fall als Steuerhinterziehung gewertet werden.

Deshalb sind Privatentnahmen auch in der Buchhaltung korrekt auf einem Privatkonto zu verbuchen. Damit ist gewährleistet, dass diese Abzüge eben nicht den Erfolg des Betriebs (Unternehmensgewinn) verringern.

Die Entnahme von finanziellen Mitteln, Leistungen oder Produkten steht nicht im Zusammenhang mit dem operativen Geschäft des Unternehmens, sondern stellt einen externen Einfluss dar, der unabhängig vom unternehmerischen Erfolg oder Misserfolg zu betrachten ist.

Privatentnahme: In der Praxis

Es gibt vier typische Varianten von Privatentnahmen aus dem Betriebsvermögen. In der Praxis treten vor allem die folgenden Formen auf, die wie folgt unterschieden werden:

  • Geldentnahme/Barentnahme: Der Unternehmer (=Inhaber eines Einzelunternehmens) oder Gesellschafter einer Personengesellschaft entnimmt finanzielle Mittel aus dem Betriebsvermögen bzw. aus der Betriebskasse zur privaten Verwendung.

  • Sachentnahme: Es wird eine Entnahme aus dem Sachvermögen des Betriebs in Form von vorgenommen:
    Material: Das können Rohstoffe der Produktherstellung sein. Zum Beispiel entnimmt der Inhaber eines KFZ-Betriebs Autoreifen aus dem Firmenbestand für sein privates Auto.
    - Erzeugnisse/Produkte: Ein Tischler nimmt Möbelstücke oder ein Lebensmittelproduzent entnimmt Lebensmittel aus dem Betriebsbestand für den privaten Gebrauch.

  • Nutzungsentnahme: Es werden betriebliche Mittel privat genutzt. Zum Beispiel nutzt der Betriebseigentümer ein Firmenhandy für private Telefonate.

  • Leistungsentnahme: Der Unternehmer oder seine Mitarbeiter erbringen betriebliche Leistungen unentgeltlich für private Zwecke. Beispiel: Ein Malerbetrieb setzt Personal und Materialien ein, um das private Wohnhaus des Inhabers zu streichen.

Privatentnahme: Bestimmungen & Steuer

Hinsichtlich steuerrechtlicher Behandlung von Privatentnahmen und korrekter Verbuchung dieser in der Buchhaltung gibt es einige Punkte zu beachten.

  • Eine Geldentnahme ist steuerlich neutral und beeinflusst weder Gewinn noch Verlust des Unternehmens. Sach- und Leistungsentnahmen können jedoch den steuerpflichtigen Gewinn erhöhen.

Wenn Gegenstände oder Leistungen privat entnommen werden, unterliegen sie der Umsatzsteuer. Die Entnahme eines Gegenstands wird wie ein Verkauf behandelt. Dadurch können stille Reserven aufgedeckt werden, was den Unternehmensgewinn erhöhen kann.

Sach- und Leistungsentnahmen sind einkommensteuerlich mit dem Teilwert (Marktwert) anzusetzen. Liegt dieser über dem Buchwert, werden stille Reserven aufgedeckt, was den steuerpflichtigen Gewinn erhöht.

  • Auch die private Nutzung von Unternehmensressourcen, wie z. B. eines Firmenwagens, wird als Privatentnahme gewertet und muss mit den entsprechenden Kosten erfasst werden.

Praxisbeispiel: stille Reserve aufdecken durch Privatentnahme

Im Februar 2023 kauft der Firmeninhaber einen Laptop für 3.300 Euro. Die betriebsübliche Nutzungsdauer beträgt 3 Jahre, was eine jährliche Abschreibung von 1.100 Euro ergibt. Ende 2023 hat das Gerät einen Buchwert von 2.200 Euro.

  • Im Dezember 2023 entnimmt der Inhaber den Laptop und gibt ihn seiner Tochter für ihre Ausbildung.

Der tatsächliche Wert beträgt aber zum Zeitpunkt der Entnahme gemäß Abschreibung angenommene 2.400 Euro (gerundet).

  • Die Differenz von 200 Euro (2.400 Euro Teilwert minus 2.200 Euro Buchwert) ist eine stille Reserve, die den Gewinn des Unternehmens aufgrund dieser Privatentnahme um 200 Euro erhöht.

Privatentnahme: Buchhaltung

Die Privatentnahmen sind in der Buchhaltung je nach Art der Entnahme wie folgt zu behandeln:

  • Geldentnahmen: Haben keinen Einfluss auf den Gewinn, da sie lediglich Eigenkapital mindern. Sie sind jedoch als Privatentnahme zu buchen und müssen im Kassenbuch bzw. Bankkonto dokumentiert werden, um Bestandsveränderungen korrekt auszuweisen.

  • Warenentnahmen (Sachentnahmen): Werden mit dem Teilwert (aktueller Marktwert) angesetzt, dadurch können stille Reserven aufgedeckt werden.

  • Entnahmen von Anlagegütern: Der Restbuchwert wird ausgebucht und der Teilwert wird als Entnahme erfasst.

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Fragen und Antworten

Eine Privatentnahme ist die Entnahme von Geld, Waren oder Leistungen aus dem Betriebsvermögen für private Zwecke.

Ja, Geldentnahmen haben keinen Einfluss auf den Gewinn, sie mindern lediglich das Eigenkapital. Sie müssen aber trotzdem in der Buchhaltung (z. B. im Kassenbuch oder Bankkonto) erfasst werden.

Quellen