Stille Reserven ⇒ einfach erklärt

Stille Reserven sind Teile des Eigenkapitals, die in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen werden. Sie entstehen, wenn Vermögenswerte unterbewertet oder Verbindlichkeiten überbewertet werden. Dadurch kann das tatsächliche Vermögen eines Unternehmens höher sein, als es aus der Bilanz ersichtlich ist.

Simone A. Mitgründerin der FreeFinance Buchhaltungssoftware, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Stille Reserven – auf einen Blick

Die 5 wichtigsten Fakten zu stille Reserven
Definition

Stille Reserven sind Rücklagen, die in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen werden. Sie entstehen durch Bewertungsunterschiede und sind für Außenstehende nicht unmittelbar erkennbar.

Entstehung

Stille Reserven entstehen beispielsweise durch übermäßige Abschreibungen im Anlagevermögen oder durch die Anwendung des strengen Niederstwertprinzips im Umlaufvermögen. Sie können auch durch die bewusste Überbewertung von Passiva oder die Unterbewertung von Aktiva gebildet werden.

Auflösung

  • Die stille Auflösung erfolgt durch eine Angleichung des Buchwerts an den tatsächlichen Wert, ohne dass dies in der Bilanz unmittelbar als eigener Vorgang erkennbar ist.
  • Die offene Auflösung findet durch eine buchmäßige Korrektur der Wertansätze statt und ist somit in der Bilanz eindeutig nachvollziehbar.
Vorteile
  • Stille Reserven ermöglichen einen Ausgleich von Gewinnen zwischen wirtschaftlich starken und schwachen Jahren.
  • Zudem tragen sie zur Selbstfinanzierung des Unternehmens bei, da nicht ausgeschüttete Mittel im Unternehmen verbleiben und für Investitionen oder zur Stärkung der Eigenkapitalbasis genutzt werden können.
Nachteile
  • Stille Reserven können zur Verschleierung der tatsächlichen Vermögenswerte eines Unternehmens führen.
  • Außerdem können sie betriebswirtschaftliche Kennzahlen, wie etwa die Rentabilität, verfälschen und dadurch die Beurteilung der Unternehmenslage erschweren.

Stille Reserven sind nicht ausgewiesene Vermögenswerte oder Unterbewertungen in der Bilanz, die bei Auflösung oder Verkauf zu einem höheren Wert führen könnten.

Stille Reserven: Definition und Entstehung

Stille Reserven, oder auch stille Rücklagen, sind im Gegensatz zu den offenen Rücklagen nicht auf eigenen Konten in der Bilanz ausgewiesen.

  • Stille Rücklagen entstehen entweder durch eine Unterbewertung der Aktiva oder durch eine Überbewertung der Passiva.

Unterbewertungen auf der Aktivseite der Bilanz sind sowohl bei Anlage- als auch bei Umlaufgütern möglich.

  • Im Anlagenvermögen werden stille Rücklagen beispielsweise durch übermäßige Abschreibungen oder durch Unterlassung der Aktivierung gebildet.

Beim Umlaufvermögen entstehen stille Reserven vor allem durch die Anwendung des strengen Niederstwertprinzips, bei dem Vermögenswerte trotz höherer Tageswerte zu ihrem Anschaffungswert bilanziert werden.

  • Überbewertungen auf der Passivseite ergeben sich entweder aus Wertminderungen oder durch bewussten Ansatz höherer Werte.

Stille Reserven: Auflösung

Die Auflösung stiller Rücklagen kann durch eine stille (automatische) oder durch eine offene (bewusste) Auflösung erfolgen.

  • Die stille Auflösung erfolgt im Anlagevermögen zum Beispiel durch allmähliche Angleichung des tatsächlichen Wertes an den Buchwert.

Auch beim Umlaufvermögen wird durch den Verkauf des Vermögenswertes die stille Rücklage aufgelöst.

  • Bei der offenen Auflösung hingegen erfolgt eine buchmäßige Korrektur jener Wertansätze, in denen stille Rücklagen enthalten sind, das heißt, die Aktiva werden aufgewertet, die Passiva hingegen abgewertet.

Stille Reserven: Vorteile & Nachteile

Die Bildung stiller Rücklagen hat den Vorteil, dass dadurch Gewinnausgleiche möglich sind, das heißt die in den einzelnen Jahren unterschiedlichen Gewinne werden im Bilanzausweis gleichmäßig gestaltet.

  • Dies hat zum Beispiel bei Aktiengesellschaften gleichbleibende Dividenden und stabile Börsenkurse zur Folge.

Sie dienen aber auch der Bildung neuen Kapitals auf dem Wege der Selbstfinanzierung und bewirken dadurch eine Stärkung des Unternehmens.

  • Diesen Vorteilen stehen jedoch auch Nachteile gegenüber: Stille Reserven führen zu einer Verschleierung der tatsächlichen Vermögenswerte.

Dadurch werden wichtige Kennzahlen, wie die Rentabilität, verfälscht und das bilanzierte Eigenkapital weicht vom tatsächlichen Marktwert des Eigenkapitals (Shareholder-Value) ab.

Stille Reserven: Übertragung

Werden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens veräußert oder aus betrieblichen Gründen abgegeben, können die dabei aufgedeckten stillen Reserven unter bestimmten Voraussetzungen von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten neuer Anlagen abgezogen werden.

  • Dies ermöglicht eine steuerliche Begünstigung bei der Ersatzbeschaffung.

Die Voraussetzungen für die Übertragung stiller Reserven sind:

  • Das veräußerte Wirtschaftsgut muss über einen längeren Zeitraum zum Anlagevermögen gehört haben.

  • Die Übertragung der stillen Reserven muss auf ein inländisches Wirtschaftsgut erfolgen.

  • Stille Reserven können nur auf gleichartige Wirtschaftsgüter übertragen werden, also auf körperliche oder unkörperliche Güter derselben Art.

  • Bei Grundstücken muss die Übertragung ebenfalls von einem Grundstück auf ein anderes erfolgen.

  • Die Übertragung sollte innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden des ursprünglichen Wirtschaftsguts erfolgen.

  • Der absetzbare Betrag ist in der Bilanz als Bewertungsreserve auszuweisen.

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Fragen und Antworten

Stille Reserven sind nicht in der Bilanz ausgewiesene Rücklagen.

  • Sie entstehen durch bewusste Unterbewertung von Anlage- oder Umlaufvermögen, übermäßige Abschreibungen oder durch Überbewertung von Verbindlichkeiten.

Stille Reserven können die Unternehmensbewertung beeinflussen, indem sie das ausgewiesene Eigenkapital niedriger erscheinen lassen als das tatsächliche Vermögen.

  • Dadurch wird der Unternehmenswert möglicherweise unterschätzt, da das reale Vermögen und die finanziellen Ressourcen nicht vollständig in der Bilanz abgebildet sind.

Quellen