Der Anlagendeckungsgrad 1, auch als Deckungsgrad 1 oder Anlagedeckungsgrad I bezeichnet, ist eine Kennzahl der Bilanzanalyse, die das Verhältnis von Eigenkapital zu Anlagevermögen eines Unternehmens beschreibt. Er gibt an, wie viel Prozent des langfristig gebundenen Vermögens durch Eigenmittel finanziert sind.
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Zum Anlagevermögen zählen gemäß § 266 Abs. 2 A HGB langfristig gebundene Vermögensgegenstände, wie Maschinen, Gebäude, technische Anlagen oder immaterielle Vermögensgegenstände, die durch Eigenmittel finanziert sind.
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Der Anlagendeckungsgrad 1 zeigt, ob das langfristig gebundene Vermögen solide mit Eigenkapital gedeckt ist und das Unternehmen damit unabhängig von kurzfristigen Finanzierungsmitteln agieren kann.
Eine ausreichende Eigenfinanzierung des Anlagevermögens stärkt die Bonität gegenüber Banken und Investoren und reduziert das Risiko von Liquiditätsengpässen. Die Kennzahl zeigt somit nicht nur die aktuelle Finanzierungsstruktur, sondern gibt auch Hinweise auf die Stabilität, Unabhängigkeit und Planungssicherheit des Unternehmens für die Zukunft.