Die Partnerschaftsgesellschaft fokussiert sich auf die Angehörigen der Freien Berufe:
- Sie bietet Freiberuflern die Möglichkeit, sich zur Ausübung ihrer Tätigkeiten zusammenzuschließen.
Ursprünglich wurde die Rechtsform 1995 mit dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) geschaffen.
Im Gegensatz zu Personenhandelsgesellschaften wie der OHG und KG führen Partnerschaftsgesellschaften kein Handelsgewerbe aus. Mitglieder der Gesellschaft können nur natürliche Personen sein. Darüber hinaus ist eine ausschließliche Kapitalbeteiligung nicht möglich.
Die PartG beruht auf den Grundlagen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Jedoch bietet die Partnerschaftsgesellschaft die Möglichkeit einer Haftungsbeschränkung.