B2B ⇒ Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen

B2B steht für Business-to-Business – also Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen. Im Unterschied zum Endkundengeschäft (B2C) richtet sich das Angebot an Firmen, Betriebe und Organisationen. B2B spielt eine zentrale Rolle bei Unternehmensgründung, Umsatz und Kundenbindung. Auch steuerlich – etwa bei der Anwendung des § 2 UStG – gelten hier andere Regeln als im Privatkundengeschäft.

Simone A. Mitgründerin der FreeFinance Buchhaltungssoftware, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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B2B – auf einen Blick

Die 7 wichtigsten Fakten zu B2B (Business-to-Business)

Definition

B2B steht für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen – also Business-to-Business.

Zielgruppe

Firmen, Betriebe und gewerbliche Kunden – keine Endverbraucher wie im B2C-Bereich.

Merkmale

Höhere Auftragsvolumen, längere Entscheidungswege, individuelle Leistungen und Beratung.

Unterschied zu B2C-Bereich

B2C richtet sich an Privatpersonen, B2B an geschäftlich handelnde Unternehmen.

Steuerliche Aspekte

B2B-Geschäfte unterliegen in der Regel dem Umsatzsteuerrecht und werden meistens mit Umsatzsteuer abgewickelt; maßgeblich ist der Unternehmerbegriff nach § 2 UStG.

Rechtlicher Rahmen

B2B-Geschäfte unterliegen dem HGB und BGB. Für B2B-Geschäfte gilt kein Verbraucherschutz. Entscheidend ist die Abgrenzung vom Verbraucherbegriff nach § 13 BGB.

Bedeutung

B2B ist wirtschaftlich zentral – besonders im Handel, in der Industrie und bei Dienstleistungen.

B2B

B2B (Business-to-Business)

B2B steht für Business-to-Business und beschreibt Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen.
Im B2B-Bereich richten sich Produkte und Dienstleistungen an gewerbliche Kunden – also an Firmen, Betriebe oder Organisationen. Typisch für B2B-Unternehmen ist die klare Ausrichtung auf Geschäftskunden, nicht auf Verbraucher wie im B2C-Bereich. Besonders stark vertreten ist das Modell im Großhandel, in der Industrie und im digitalen Dienstleistungssektor.

Definition: Was bedeutet B2B?

  • Begriff: B2B = Business-to-Business

  • Bedeutung: Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen

  • Verwendung: Typisch im B2B-Markt – z. B. in Handel, Industrie, Dienstleistung

  • Abgrenzung: Gegenmodell ist B2C (Business-to-Consumer)

  • Rechtlich: Kein gesetzlich definierter Begriff

  • Bezug: Abgrenzung erfolgt über § 13 BGB (Verbraucherdefinition)

B2B steht für „Business-to-Business“ und beschreibt alle geschäftlichen Beziehungen zwischen Unternehmen.

  • Im Gegensatz zu B2C richtet sich das Angebot nicht an private Verbraucher, sondern an geschäftliche Kunden, Betriebe oder Organisationen.

B2B ist zwar kein gesetzlich definierter Begriff, rechtlich relevant ist jedoch die Abgrenzung über § 13 BGB, die ausschließlich für Verbraucher gilt – nicht für Unternehmen.

Typische Merkmale von B2B-Geschäften

  • Zielgruppe: Geschäftskunden, Firmen, Organisationen

  • Kaufverhalten: Sachlich, planbar, prozessorientiert

  • Vertrieb: Persönlich, beratungsintensiv, oft auf Anfrage

  • Mengen & Preise: Höhere Volumen, individuelle Angebote

  • Beziehungsfokus: Langfristige Partnerschaften, Verlässlichkeit

  • Relevanz: Besonders im B2B-Handel, Maschinenbau, IT und Projektgeschäft

Im B2B-Markt richten sich Angebote an Unternehmen und gewerbliche Partner.

  • Hier zählen weniger emotionale Impulse, sondern Beratung, Vertrauen und verlässliche Prozesse.

  • Typisch sind größere Auftragsvolumen, längere Entscheidungswege und ein klarer Fokus auf maßgeschneiderte Lösungen – mit dem Ziel, dauerhafte Geschäftsbeziehungen aufzubauen.

B2B vs. B2C: Die wichtigsten Unterschiede

  • Zielgruppen: B2B = Unternehmen; B2C = private Verbraucher

  • Kaufmotive: B2B = Bedarf & Funktion; B2C = Emotion & Erlebnis

  • Vertrieb: B2B = beratungsintensiv; B2C = transaktionsorientiert

  • Kommunikation: B2B = sachlich; B2C = emotional und werblich

  • Rechtlich: B2B ohne Verbraucherschutz; Abgrenzung über § 13 BGB

  • Vertragsgestaltung: B2B = individuell; B2C = standardisiert & reglementiert

B2B und B2C unterscheiden sich in Zielgruppen, Ansprache und rechtlichem Rahmen.

  • Während B2C auf den Verbrauchermarkt ausgerichtet ist und häufig emotionale Kaufentscheidungen fördert, liegt im B2B der Fokus auf planbaren Investitionen und partnerschaftlicher Zusammenarbeit.

  • Rechtlich greift der Verbraucherschutz nur im B2C-Bereich.

Anwendungsbereiche & Beispiele für B2B

  • Branchen: Industrie, Maschinenbau, IT, Großhandel, Beratung

  • Produkte: Rohstoffe, Software, Industriegüter, Techniklösungen

  • Dienstleistungen: Logistik, Wartung, Schulung, Projektbegleitung

  • Vertragsmodelle: Zulieferung, Ausschreibungen, Rahmenverträge

  • Prozesse: Langfristige Geschäftsbeziehungen, komplexe Entscheidungswege

  • Zielgruppe: Firmenkunden, Organisationen, gewerbliche Partner

B2B-Geschäfte sind in vielen Bereichen der Wirtschaft vertreten – etwa in der Industrie, im Großhandel oder in der IT.

  • Typisch sind maßgeschneiderte Produkte und Dienstleistungen, die Unternehmen untereinander austauschen.

Meist entstehen dabei langfristige Partnerschaften, die durch individuelle Angebote, klare Verträge und wiederkehrende Aufträge geprägt sind.

B2B-Marketing & Vertrieb

  • Zielgruppe: Entscheidungsträger in Unternehmen und Organisationen

  • Kommunikation: Sachlich, lösungsorientiert, nutzenbasiert

  • Entscheidungsprozesse: Länger, mehrstufig, analytisch

  • Kanäle: Fachportale, Messen, Direktansprache (Outbound & Inbound)

  • Vertriebsmodell: Persönlich, beratungsintensiv, oft projektbezogen

  • Ziel: Planbare Umsätze, starke Kundenbindung, Customer Experience

Im B2B-Marketing zählen klare Argumente, relevante Inhalte und zielgerichtete Kommunikation.
Vertrieb erfolgt meist über direkte Kontakte, Beratung und individuelle Angebote.

  • Anders als im B2C-Marketing stehen Vertrauen, Fachkompetenz und lösungsorientierte Prozesse im Fokus.

  • Typisch sind Kombinationen aus Outbound- und Inbound-Marketing, je nach Branche und Zielgruppe.

Weitere Geschäftsformen: B2G & B2A

  • B2G: Business-to-Government – Geschäftsbeziehungen mit Behörden

  • B2A: Business-to-Administration – Fokus auf öffentliche Verwaltung

  • Zielgruppe: Öffentliche Auftraggeber, Ministerien, Landesverwaltungen

  • Vertragsform: Ausschreibungen, langfristige Rahmenverträge

  • Abwicklung: Vergabeverfahren, nationale & EU-Richtlinien

  • Abgrenzung: B2B = privatwirtschaftlich, B2G/B2A = öffentlich-rechtlich

Neben dem klassischen B2B gibt es auch Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und staatlichen Institutionen – bekannt als B2G oder B2A.

  • Typisch sind öffentliche Aufträge, Rahmenverträge oder Ausschreibungen, etwa im IT- oder Infrastrukturbereich.

Diese Bereiche unterliegen dem deutschen Vergaberecht (GWB, VgV) sowie entsprechenden EU-Richtlinien.

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Fragen und Antworten

Das Akronym B2B ist die Abkürzung für „Business-to-Business“ und steht für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen. Der Begriff wird häufig im Marketing, Vertrieb und in der Wirtschaftskommunikation verwendet, insbesondere zur Abgrenzung von B2C, also Business-to-Consumer (Geschäftsbeziehung von Unternehmen zu privaten Endverbraucher).

Typische B2B-Käufer sind Firmenkunden, Behörden, Organisationen oder öffentliche Einrichtungen.
Sie handeln geschäftlich, nutzen gewerbliche Strukturen und unterscheiden sich damit klar von Verbrauchern im B2C-Markt. In B2B-Geschäften gelten andere Regeln – etwa bei der Umsatzsteuer (USt) bzw. Mehrwertsteuer (MwSt.) oder Vertragsgestaltung.

Im B2B-Marketing sind Outbound-Marketing, Fachmessen oder persönliche Kontakte weit verbreitet.
Aber auch Customer Experience und gezielte Inbound-Maßnahmen gewinnen an Bedeutung.
Im Gegensatz zum Konsumgüter-Marketing bei B2C-Unternehmen stehen hier Nutzenargumente und Prozesse im Vordergrund.

Quellen