B2C ist die Abkürzung für Business-to-Consumer und bezeichnet eine Geschäftsbeziehung, bei der Unternehmen direkt an Privatpersonen beziehungsweise Endverbraucher verkaufen.
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Im deutschen Markt ist dieses Modell in vielen Branchen verbreitet – vom klassischen Einzelhandel über Online-Shops bis hin zu Dienstleistungsunternehmen wie Streaming-Plattformen oder Energieversorgern.
Im B2C-Bereich steht immer der Verbraucher im Mittelpunkt:
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Unternehmen entwickeln Produkte, Dienstleistungen und Marketingstrategien gezielt für die Bedürfnisse, Wünsche und Erwartungen von Privatkunden.
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Charakteristisch sind einfache Kaufprozesse, ein klarer Servicegedanke sowie die direkte Kommunikation, meist über Werbemaßnahmen, Social Media, E-Mail-Marketing oder Online-Shops.
Der Unterschied zum B2B-Bereich liegt vor allem in der Zielgruppe und im rechtlichen Rahmen:
Während beim B2B-Geschäft Unternehmen untereinander handeln, sind beim B2C-Modell stets Privatpersonen die Kunden.
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Das wirkt sich auch auf die Gestaltung der Produkte, des Vertriebs und des Kundendienstes aus.
Rechtlich ist das B2C-Geschäft in Deutschland besonders stark reguliert.
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Verbraucher genießen umfassenden Schutz durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vor allem in Bezug auf das Widerrufsrecht, die Informationspflichten, die Preisangabenpflicht und Datenschutzbestimmungen.