Erbringt ein Unternehmen eine Lieferung oder Leistung, muss eine Rechnung ausgestellt werden. Liegt die Verpflichtung zum Schreiben von Rechnungen vor, so muss dem innerhalb von sechs Monaten nachgekommen werden.
In aller Regel können Sie also davon ausgehen, dass Sie eine Rechnung schreiben müssen.
Was man beim Rechnung erstellen wissen muss, ist in Deutschland in den Paragraphen 14 und 14a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) festgehalten. Die Pflichtangaben einer Rechnung in Deutschland richten sich nach der Höhe des Rechnungsbetrags.
Bei Rechnungen, deren Höhe anhand des in Rechnung gestellten Betrags den Wert von 250 Euro überschreiten, müssen die gesetzlichen Pflichtangaben auf der Rechnung angegeben werden, damit diese auch vom Finanzamt akzeptiert wird: