Die Mandatserteilung ist die rechtliche Grundlage für jede SEPA-Lastschrift. Ohne gültiges SEPA-Mandat darf kein Lastschrifteinzug vom Konto des Zahlers erfolgen. Mit der Mandatserteilung erteilt der Zahler dem Zahlungsempfänger die ausdrückliche Erlaubnis, fällige Beträge per SEPA-Lastschriftverfahren einzuziehen.
Ein SEPA-Lastschriftmandat umfasst immer zwei Elemente:
- Die Zustimmung zur Abbuchung vom Konto (Einzugsermächtigung).
- Die Weisung an die Banken, die Belastung einzulösen.
Pflichtangaben im SEPA-Mandat sind unter anderem:
- Name von Zahlungsempfänger oder Zahlungsempfängerin
- Gläubiger Identifikationsnummer (Gläubiger-ID)
- Mandatsreferenz bzw. Mandatsreferenznummer
- IBAN des Zahlers
- Datum der Mandatserteilung
- Ort
- Unterschrift
Diese Mandatsangaben sind notwendig, damit eine eindeutige Identifikation im SEPA-Lastschriftverfahren möglich ist. Die Kombination aus Gläubiger-Identifikationsnummer und SEPA-Mandatsreferenz stellt sicher, dass jedes Mandat klar zugeordnet werden kann.
Die Mandatserteilung kann schriftlich auf Papier oder elektronisch erfolgen, etwa im Online-Banking oder über digitale Vertragsabschlüsse. Wichtig ist, dass die Zustimmung dokumentiert wird und die Mandatsdaten gespeichert bleiben. Unternehmen müssen diese Angaben während der gesamten Laufzeit des Mandats aufbewahren.
- Im Rahmen des SEPA-Verfahrens muss der Zahlungsempfänger vor der ersten Abbuchung eine Pre Notification senden. Darin werden Betrag, Fälligkeit, Mandatsreferenz und Gläubiger-ID mitgeteilt.
Ein SEPA-Mandat ist grundsätzlich unbefristet gültig. Erfolgt jedoch 36 Monate lang kein Lastschrifteinzug, verliert das Mandat seine Gültigkeit. In diesem Fall ist eine neue Mandatserteilung erforderlich.