Der Jahresabschluss ist für Einzelunternehmen eine gesetzliche Verpflichtung, die einmal pro Geschäftsjahr durchgeführt werden muss.
- Er bildet die Grundlage für die steuerliche Veranlagung und dient als wichtiger Nachweis gegenüber Behörden, Gläubigern und Geschäftspartnern.
Der Jahresabschluss setzt sich aus der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen.
Dabei muss der Jahresabschluss den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen und klar sowie übersichtlich gestaltet sein. Ziel ist es, dem Unternehmer ein möglichst genaues und zuverlässiges Bild der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln.
- Er muss alle Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge umfassen, sofern keine gesetzlichen Ausnahmen bestehen.
Einzelunternehmer sind verpflichtet, den Jahresabschluss zeitnah nach Ende des Geschäftsjahres zu erstellen und eigenhändig zu unterzeichnen.