Abschluss von Einzelunternehmen ⇒ einfach erklärt

Der Abschluss von Einzelunternehmen bezieht sich auf den Prozess der Erstellung eines Jahresabschlusses, der, abhängig von der Unternehmensgröße und dem Umsatz, in der Regel sowohl eine Bilanz als auch eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) umfasst.

Simone A. Mitgründerin der FreeFinance Buchhaltungssoftware, Entwicklung, Inhalt & Marketing
Echte Inhalte

Wir schreiben unsere Inhalte ohne Chat-GPT & Co! Hier finden Sie nur redaktionell erstellte & geprüfte Infos für Deutschland 🇩🇪!

PaperCut jetzt testen

Mit FreeFinance und PaperCut: Automatische Belegerfassung direkt per Smartphone!

Jetzt testen!

Abschluss von Einzelunternehmen – auf einen Blick

Die 4 wichtigsten Fakten zum Abschluss von Einzelunternehmen
Definition

Jahresabschluss von Einzelunternehmen, der einmal pro Geschäftsjahr die Vermögens- und Ertragslage darstellt.

Bestandteile

Umsatzgrenzen

Aufgaben

Erstellung der Summen- und Saldenbilanz, Aufstellung und Erfassung von Um- und Nachbuchungen im Hauptbuch, formeller Abschluss der Konten sowie Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.

Der Abschluss eines Einzelunternehmens umfasst die systematische Erfassung und Auswertung aller finanziellen Daten, um eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen.

Abschluss von Einzelunternehmen: Erklärung

Der Jahresabschluss ist für Einzelunternehmen eine gesetzliche Verpflichtung, die einmal pro Geschäftsjahr durchgeführt werden muss.

  • Er bildet die Grundlage für die steuerliche Veranlagung und dient als wichtiger Nachweis gegenüber Behörden, Gläubigern und Geschäftspartnern.

Der Jahresabschluss setzt sich aus der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen.

Dabei muss der Jahresabschluss den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen und klar sowie übersichtlich gestaltet sein. Ziel ist es, dem Unternehmer ein möglichst genaues und zuverlässiges Bild der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln.

Einzelunternehmer sind verpflichtet, den Jahresabschluss zeitnah nach Ende des Geschäftsjahres zu erstellen und eigenhändig zu unterzeichnen.

Steuerliche Bestimmungen für die Einzelunternehmung

Der Inhaber eines Einzelunternehmens ist persönlich für die Abführung aller im Zusammenhang mit dem Unternehmen anfallenden Steuern verantwortlich. Dazu gehören:

  • die regulären Betriebssteuern,
  • private Steuern des Unternehmers,
  • betriebliche Durchlaufsteuern,
  • aktivierungspflichtige Steuern.

Der Jahresabschluss bzw. die Gewinnermittlung (EÜR oder Bilanz mit GuV) bildet die Grundlage für die steuerlichen Erklärungen, insbesondere die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung.

Abschluss von Einzelunternehmen: Größe und Umsatzgrenzen

Der Jahresabschluss eines Einzelunternehmens umfasst verschiedene Elemente, abhängig von der Größe und den Umsatzgrenzen des Unternehmens.

  • Einnahmenüberschussrechnung: Diese Methode wird von Einzelunternehmern angewendet, die nicht buchführungspflichtig sind. Unternehmer mit einem Jahresumsatz von bis zu 800.000 Euro oder einem Gewinn von bis zu 80.000 Euro können die EÜR nutzen, bei Bedarf aber auch freiwillig die doppelte Buchführung wählen.
  • Doppelte Buchhaltung: Einzelunternehmen, die die Umsatz- oder Gewinngrenzen überschreiten (mehr als 800.000 Euro Umsatz oder mehr als 80.000 Euro Gewinn), sind verpflichtet, eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zu erstellen.

Bei kleineren Einzelunternehmen reicht oft die Einnahmenüberschussrechnung aus, während größere Betriebe zur doppelten Buchführung und somit zu einem umfangreicheren Jahresabschluss verpflichtet sind.

Abschluss von Einzelunternehmen: Aufgaben

Im Rahmen des Hauptbuchabschlusses sind folgende wesentliche Aufgaben durchzuführen:

  1. Erstellung der Summen und Saldenbilanz
  2. Aufstellung der Um- und Nachbuchungen (Vorabschlussbuchungen)
  3. Erfassung der Um- und Nachbuchungen im Hauptbuch
  4. Formeller Abschluss der Konten
  5. Erstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Umfassende Buchhaltungssoftware für Deutschland
Von A wie Automatisierung bis Z wie Zeitersparnis:

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung & Doppelte Buchhaltung
  • Simple und rasche Erfassung von Einnahmen und Ausgaben
  • Automatische Belegerfassung mit PaperCut
  • Stammdaten und Automatisierung
  • Finanzamtsmeldungen mit Direktanbindung
  • Kosten & Zeit sparen | effizient buchhalten

Fragen und Antworten

Der Jahresabschluss eines Einzelunternehmens muss zeitnah nach Ende des Geschäftsjahres erstellt werden, sodass die steuerlichen Pflichten erfüllt werden können. 

Der Jahresabschluss beziehungsweise die Gewinnermittlung eines Einzelunternehmens bildet die Grundlage für die Erstellung der Steuererklärungen, insbesondere der Umsatzsteuererklärung, der Einkommensteuererklärung und gegebenenfalls der Gewerbesteuererklärung.

  • Der Inhaber des Einzelunternehmens ist persönlich für die Abführung aller damit zusammenhängenden Steuern verantwortlich.

Quellen