Verzugszinsen ⇒ einfach erklärt

Verzugszinsen sind jene Zinsen, die ein Schuldner zahlen muss, wenn er eine fällige Geldschuld nicht rechtzeitig begleicht und dadurch in Zahlungsverzug gerät. Sie dienen als Ausgleich für den finanziellen Nachteil des Gläubigers durch die verspätete Zahlung und sind entweder vertraglich vereinbart oder gesetzlich festgelegt.

Simone A. Mitgründerin der FreeFinance Buchhaltungssoftware, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Verzugszinsen - auf einen Blick

Die 3 wichtigsten Fakten zu Verzugszinsen
Definition

Wenn ein Kunde eine Rechnung für eine erbrachte Leistung nicht fristgerecht bezahlt, gerät er in Zahlungsverzug. In diesem Fall darf der Gläubiger zusätzlich zum offenen Rechnungsbetrag Verzugszinsen verlangen

Varianten
  • Vertragliche Verzugszinsen können individuell im Vertrag zwischen den Parteien vereinbart werden, solange sie nicht sittenwidrig oder unangemessen hoch sind.
  • Gesetzliche Verzugszinsen greifen, wenn keine Vereinbarung getroffen wurde und betragen für Verbraucher fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz sowie für Geschäfte zwischen Unternehmen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Bestimmungen

In Bezug auf die Höhe der Verzugszinsen sind die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu beachten, die abhängig davon unterscheiden, ob es sich um ein Geschäft mit Verbrauchern oder zwischen Unternehmen handelt.

Verzugszinsen

Kommt es zum Zahlungsverzug, dürfen zusätzlich zum offenen Rechnungsbetrag Zinsen verlangt werden.

Verzugszinsen: Übersicht

Wenn es zu einem Zahlungsverzug kommt, darf der Gläubiger - das ist das leistende Unternehmen - der säumigen Kundschaft Verzugszinsen in Rechnung zu stellen.

  • Diese Zinsen muss der Schuldner - das ist die säumige Kundschaft - zusätzlich zum offenen Rechnungsbetrag zahlen.

Die Verzugszinsen fallen ab dem Zeitpunkt an, zu dem der Schuldner in Verzug gerät, also in der Regel nach einer Mahnung oder nach Ablauf einer vereinbarten Zahlungsfrist.

  • Liegt kein vertraglich abweichender Zinssatz vor, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB: fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern sowie neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen.

Verzugszinsen: Varianten

Es können unterschiedliche Varianten der Verzugszinsen vom Schuldner verlangt werden – je nachdem, ob bereits im Vertrag über die erbrachte Leistung oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens ein bestimmter Verzugszinssatz vereinbart wurde, oder ob mangels einer solchen Vereinbarung die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB zur Anwendung kommen.

  • Dabei sind stets die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, siehe nächstes Kapitel.

Verzugszinsen: Bestimmungen

Grundsätzlich kann ein Anspruch auf eine der beiden folgenden Varianten von Verzugszinsen erhoben werden, je nachdem, ob diese vertraglich vereinbart wurden oder die gesetzlichen Verzugszinsen zur Anwendung kommen.

Vertraglich vereinbarte Verzugszinsen:

Im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens kann ein Verzugszinssatz festgelegt werden, der im Falle des Zahlungsverzugs zusätzlich zum Rechnungsbetrag verlangt werden kann, ohne dass ein besonderer Schadensnachweis nötig ist.

  • Ein kompletter Ausschluss von Verzugszinsen zwischen Unternehmen kann allerdings im Einzelfall unwirksam sein, wenn er den Gläubiger unangemessen benachteiligt.

Gesetzlich geregelte Verzugszinsen:

Wenn vertraglich keine Verzugszinsen vereinbart oder in den AGBs des Unternehmens ausgewiesen sind, können ab Eintritt des Verzugs, gesetzliche Verzugszinsen nach § 288 BGB verrechnet werden.

  • Bei Geschäften mit Verbrauchern beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

  • Bei Geschäften zwischen Unternehmern beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

  • Ein Schuldner kommt in Verzug, sobald er nach Fälligkeit nicht zahlt, in der Regel nach Ablauf einer Mahnung oder einer vereinbarten Zahlungsfrist. Ein Verschulden muss dafür nicht nachgewiesen werden.

Exkurs: Mahnwesen

Die Verzugszinsen kommen auch im Kontext des Mahnwesens vor. Entweder anhand von Mahnungen direkt durch das leistende Unternehmen oder im Zuge von Mahnungen und Mahnverfahren durch Inkasso, also in Form des vom Unternehmen an ein Inkassounternehmen ausgelagerten Forderungsmanagements.

  • Im Rahmen des Mahnwesens werden in Deutschland üblicherweise die Verzugszinsen in jeder Mahnstufe in Rechnung gestellt.

Dabei ist ein mehrstufiges Mahnverfahren üblich, bei dem die letzte Mahnung häufig zugleich den Hinweis auf das mögliche gerichtliche Vorgehen enthält, falls auch nach den Mahnungen keine Zahlung erfolgt.

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Fragen und Antworten

Verzugszinsen sind Zinsen, die ein Schuldner zusätzlich zum ursprünglichen Rechnungsbetrag zahlen muss, wenn er eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig leistet.

  • Sie dienen dazu, den Gläubiger für den finanziellen Nachteil durch die verspätete Zahlung zu entschädigen.

Wenn vertraglich keine Verzugszinsen vereinbart oder in den AGB des Unternehmens festgelegt sind, können ab Eintritt des Verzugs gesetzliche Verzugszinsen verrechnet werden.

  • Bei Geschäften mit Verbrauchern beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

  • Bei Geschäften zwischen Unternehmern beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Quellen