Kleinunternehmer sind Selbstständige mit geringen Umsätzen, die von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind und keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen müssen, aber weiterhin dazu verpflichtet sind, die allgemeinen Steuerpflichten einzuhalten.
Eigenschaften und Besonderheiten von Kleinunternehmern
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Wer im Inland eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit selbstständig ausübt und bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreitet, gilt als Kleinunternehmer nach § 19 UStG.
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Im Vorjahr darf der Umsatz höchstens 25.000 Euro betragen haben, im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 Euro. Für Gründer gilt im ersten Jahr eine Grenze von 25.000 Euro.
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Für die Kleinunternehmerregelung zählt nur der Nettoumsatz. Umsatzsteuer muss nicht erhoben werden, gleichzeitig entfällt der Vorsteuerabzug.
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Ein freiwilliger Wechsel zur Regelbesteuerung ist möglich, bindet jedoch für fünf Jahre und schließt in diesem Zeitraum eine Rückkehr zur Kleinunternehmerregelung aus.
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Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich ausschließlich auf die Umsatzsteuer und beeinflusst andere Steuerarten oder die Gewinnermittlung nicht.