Die betrieblichen Aufzeichnungen stellen eine zentrale Säule in der Dokumentation des Unternehmensablaufs und der Unternehmenskennzahlen sowohl nach innen als auch nach außen dar.
- Anhand dieser Aufzeichnungen erfolgt die Planung und Steuerung des Unternehmensgeschehens, die Steuerbemessung durch das Finanzamt und diese Kennzahlen dienen ebenso dem Gläubigerschutz.
Grundsätzlich sollten Aufzeichnungen zeitnah, in der Regel monatlich, vorgenommen werden, um unter anderem eine korrekte Umsatzsteuervoranmeldung zu ermöglichen.
- Bei Kleinunternehmern oder Unternehmern, die von der Umsatzsteuer befreit sind, können die Aufzeichnungen in der Regel vierteljährlich erfolgen.
Die Anforderungen an Ordnungsmäßigkeit, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Aufzeichnungen sind in Deutschland insbesondere in den §§ 140–148 der Abgabenordnung (AO) sowie in den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Aufbewahrung (GoBD) geregelt.