Kontokorrent ⇒ Verrechnungskonto für laufende Forderungen

Ein Kontokorrent ist ein Verrechnungskonto zur periodischen Saldierung gegenseitiger Forderungen zwischen Unternehmen oder Kaufleuten. Es basiert auf einer Kontokorrentabrede nach §§ 355–357 HGB und unterscheidet sich klar von Girokonto oder Kredit. Ziel ist die vereinfachte Verrechnung von Leistungen innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung.

Simone A. Mitgründerin der FreeFinance Buchhaltungssoftware, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Kontokorrent – auf einen Blick

Die 7 wichtigsten Fakten zum Kontokorrent

Definition

Verrechnungskonto zur Saldierung laufender Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Geschäftspartnern.

Funktion

Erfasst gegenseitige Leistungen über einen Zeitraum und führt sie in einem Saldo zusammen.

Kontokorrentkonto

Dient der laufenden Verbuchung innerhalb einer Geschäftsbeziehung.

Abgrenzung

Kein Girokonto, kein Kredit – sondern eine Verrechnungsform.

Anwendung

Typisch bei regelmäßigem Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen oder Kaufleuten.

Vorteil

Spart Auszahlungen, reduziert Buchungsaufwand und schafft Übersicht.

Rechtlicher Rahmen

Erfordert eine ausdrückliche Kontokorrentabrede nach §§ 355–357 HGB.

Kontokorrent

Ein Kontokorrent ist ein Verrechnungskonto zur laufenden Buchung und Saldierung gegenseitiger Forderungen zwischen Geschäftspartnern. Es basiert auf einer Kontokorrentabrede nach §§ 355–357 HGB und dient der Verrechnung, nicht der Zahlung. Typisch ist die Anwendung im Unternehmen oder zwischen Kaufleuten.

Was ist ein Kontokorrent?

  • Begriff: Aus dem Italienischen („conto corrente“) – bedeutet laufende Rechnung.

  • Definition: Verrechnungskonto zur laufenden Buchung gegenseitiger Forderungen zwischen zwei Parteien.

  • Kontokorrentkonto: Grundlage einer dauerhaften Geschäftsbeziehung mit regelmäßigem Leistungsaustausch.

  • Kontokorrentvertrag: Entsteht durch eine Kontokorrentabrede nach § 355 HGB.

  • Saldo: Wird am Ende eines Zeitraums gebildet und ersetzt die Einzelansprüche.

  • Verwendung: Vor allem im geschäftlichen Bereich zwischen Unternehmern oder Kaufleuten.

  • Abgrenzung: Nicht gleichzusetzen mit Girokonto, Kredit oder Überziehungskredit.

Ein Kontokorrent ist ein Verrechnungssystem zwischen zwei Parteien – meist Unternehmern oder Kaufleuten –, bei dem Forderungen und Verbindlichkeiten laufend auf einem gemeinsamen Konto verbucht und am Ende eines bestimmten Zeitraums saldiert werden.

  • Die Grundlage bildet ein Kontokorrentvertrag, der durch eine ausdrückliche Kontokorrentabrede entsteht (§ 355 HGB). Der dabei gebildete Saldo ersetzt alle Einzelansprüche und ist als einziger Betrag fällig.

Ziel ist es, bei regelmäßigen Leistungen, Rechnungen oder Auszahlungen den Überblick zu wahren und nur die Differenz – also den Saldo – tatsächlich auszugleichen. Das vereinfacht die Abwicklung in der Buchhaltung und reduziert Zahlungsbewegungen.

Begriffliche Abgrenzung:

Ein Kontokorrentkonto darf nicht mit einem Girokonto verwechselt werden. Letzteres dient dem täglichen Zahlungsverkehr, während beim Kontokorrent die Verrechnung wechselseitiger Ansprüche im Vordergrund steht.

Auch vom Kontokorrentkredit ist das Kontokorrent klar abzugrenzen: Dieser ist ein Kreditrahmen, den die Bank gewährt, während beim Kontokorrent keine Kreditvergabe erfolgt, sondern eine gegenseitige Verrechnung.

Ebenso ist das Kontokorrent kein Darlehen: Das Kontokorrent ist eine eigene Form der Geschäftsbeziehung, die auf Verrechnung, Saldo und Abrede basiert.

Wie funktioniert ein Kontokorrentverhältnis?

  • Verrechnung: Gegenseitige Forderungen und Verbindlichkeiten werden auf einem gemeinsamen Konto gebucht.

  • Kontokorrentkonto: Dient der laufenden Verbuchung in einer festen Geschäftsbeziehung.

  • Abrechnungszeitraum: Zeitraum, nach dem der Saldo gebildet wird.

  • Saldo: Zeigt die Differenz aller Buchungen am Periodenende.

  • Ausgleich: Nur der Saldo wird tatsächlich beglichen – nicht die einzelnen Rechnungen.

  • Partei: Beteiligte sind typischerweise Unternehmer oder Kaufleute.

  • Ziel: Effiziente Abrechnung und reduzierte Auszahlungen durch Verrechnung statt Einzelzahlung.

In einem Kontokorrentverhältnis werden gegenseitige Leistungen, Zahlungen und Forderungen zwischen zwei Parteien fortlaufend auf einem Kontokorrentkonto erfasst. Die Beteiligten – meist Unternehmer oder Kaufleute – führen diese Verrechnung innerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung durch.

Am Ende eines vereinbarten Zeitraums – etwa monatlich – wird ein Saldo ermittelt. Dieser ersetzt alle Einzelbuchungen und bildet den einzigen zahlungspflichtigen Betrag. Die ursprünglichen Ansprüche gelten als verrechnet.

Durch das Kontokorrent lassen sich mehrere Rechnungen und Auszahlungen zusammenfassen, wodurch Liquidität geschont und der Verwaltungsaufwand reduziert wird.

Saldierung und Verrechnung:

Bei der Saldierung werden alle erfassten Beträge – Forderungen, Verbindlichkeiten, Leistungen – gegeneinander aufgerechnet. Das Ergebnis ist der Saldo, der als Forderung oder Verbindlichkeit ausgewiesen wird.

Die Verrechnung erfolgt auf Basis der vereinbarten Abrede und ist rechtlich verbindlich. Einzelansprüche verlieren ihre Selbstständigkeit und sind im Saldo aufgegangen.

Abrechnungszeitraum und Abschluss:

Der Abrechnungszeitraum legt fest, in welchem Rhythmus die Saldierung erfolgt. Üblich sind monatliche oder quartalsweise Abschlüsse. Nach Ende der Periode wird der Saldo dem Kontoinhaber mitgeteilt und gilt als bestätigt, wenn kein Widerspruch erfolgt (§ 356 HGB).

Der Abschluss eines Kontokorrentzeitraums schafft Rechtssicherheit und bildet die Basis für die nächste Verrechnungsrunde.

Kontokorrent in der Buchhaltung

  • Zweck: Verrechnung laufender Forderungen und Verbindlichkeiten in der Buchhaltung.

  • Kontokorrentkonto: Wird als Personenkonto im Geschäftskonto geführt.

  • Saldo: Ergibt sich als Differenz aller Buchungen am Periodenende.

  • Buchung: Statt Einzelzahlungen erfolgt ein gesammelter Ausgleich über den Saldo.

  • Vorteil: Spart Aufwand und verbessert die Übersicht über Ansprüche und Zahlungen.

  • Praxis: Vor allem bei Unternehmen mit regelmäßigen Rechnungen und Gutschriften.

In der Buchhaltung dient das Kontokorrentkonto der laufenden Verrechnung zwischen Unternehmen und Geschäftspartnern. Statt jede Rechnung oder Auszahlung einzeln zu buchen, werden alle Vorgänge gesammelt und am Ende eines Abrechnungszeitraums saldiert.

Der Saldo wird dann als Forderung oder Verbindlichkeit verbucht und bildet die Grundlage für den tatsächlichen Zahlungsausgleich. So lassen sich Buchungsvorgänge bündeln, Liquidität steuern und die Übersicht im Finanzwesen verbessern.

Lieferanten- und Kundenkontokorrent

Das Lieferantenkontokorrent wird bei wiederkehrenden Wareneinkäufen genutzt, das Kundenkontokorrent bei laufenden Leistungen an denselben Abnehmer.

  • In beiden Fällen werden mehrere Forderungen und Zahlungen zu einem Saldo zusammengeführt, anstatt jeden Betrag einzeln zu erfassen.

Diese Vorgehensweise ist besonders vorteilhaft bei intensiven Geschäftsbeziehungen mit hoher Buchungsfrequenz.

Buchung & Kontenführung:

Das Kontokorrentkonto wird in der Buchhaltung als Personenkonto geführt – je nach Unternehmensgröße im Haupt- oder Nebenbuch. Erfasst werden hier Rechnungen, Gutschriften, Zahlungen und Ausgleichsbuchungen.

Am Ende der Abrechnungsperiode zeigt der Saldo, ob eine Verbindlichkeit oder Forderung gegenüber dem Geschäftspartner besteht. Die Buchung erfolgt entsprechend im Rahmen der laufenden Geschäftsvorfälle.

Der Kontokorrentkredit

  • Definition: Betriebsmittelkredit mit laufendem Kreditrahmen auf einem Geschäftskonto.

  • Kontokorrentkonto: Dient als Basis für Überziehungen innerhalb des Rahmens.

  • Kreditrahmen: Vorab vereinbarte Höhe, flexibel nutzbar.

  • Zinsen: Nur auf den beanspruchten Betrag – oft variabler Zinssatz.

  • Saldo: Entspricht dem tatsächlich genutzten Kreditvolumen.

  • Vorteil: Liquiditätssicherung bei kurzfristigem Kapitalbedarf oder Engpässen.

  • Risiko: Hohe Zinsbelastung bei Dauerüberziehung oder Kündigung.

Ein Kontokorrentkredit ist ein flexibler Betriebsmittelkredit, bei dem ein Unternehmer sein Geschäftskonto überziehen kann – bis zur Höhe eines vereinbarten Kreditrahmens.

  • Die Bank räumt diese Möglichkeit vertraglich ein, häufig zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe.

  • Zinsen fallen nur auf den tatsächlich genutzten Betrag an.

  • Der Saldo zeigt das jeweils in Anspruch genommene Kreditvolumen.

Wird der Rahmen überschritten, gelten meist höhere Überziehungszinsen. Der Kredit kann durch die Bank auch gekündigt werden, was bei dauerhafter Nutzung zum Risiko wird.

Mehr zum Thema: Kontokorrentkredit

Zinsen und Kreditkosten:

Die Zinssätze für Kontokorrentkredite sind meist variabel und abhängig von der Bonität des Kontoinhabers sowie der aktuellen Marktlage. Neben Sollzinsen können auch Gebühren für die Bereitstellung oder Überziehungen über das Limit hinaus anfallen.

  • Die Kredithöhe sollte daher an den tatsächlichen Kapitalbedarf angepasst sein.

Beispiel: Kontokorrent in der Praxis

  • Ausgangslage: Zwei Unternehmer mit laufender Geschäftsbeziehung und regelmäßigem Leistungsaustausch.

  • Verbuchung: Forderungen und Zahlungen werden auf dem Kontokorrentkonto erfasst.

  • Zeitraum: Saldierung erfolgt monatlich oder nach individueller Vereinbarung.

  • Saldo: Zeigt den Differenzbetrag, der am Ende zu zahlen ist.

  • Vorteil: Spart Auszahlungen und verbessert den Überblick über Ansprüche.

  • Anwendung: Typisch bei Lieferbeziehungen oder regelmäßigem Warenaustausch.

Ein Unternehmen liefert monatlich Waren im Wert von 5.000 Euro an einen Geschäftspartner. Dieser erbringt im Gegenzug Dienstleistungen im Wert von 2.000 Euro.

  • Beide buchen die Vorgänge im Rahmen einer Kontokorrentbeziehung auf einem gemeinsamen Kontokorrentkonto.

Nach Ablauf des vereinbarten Abrechnungszeitraums ergibt sich ein Saldo von 3.000 Euro zugunsten des liefernden Unternehmens.

  • Nur dieser Betrag wird ausgeglichen – nicht jede einzelne Rechnung. Der Vorteil: geringerer Buchungsaufwand, bessere Liquiditätssteuerung und klare Übersicht über die gegenseitigen Ansprüche.

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Fragen und Antworten

Ein Kontokorrent ist ein Verrechnungskonto, auf dem gegenseitige Forderungen zwischen zwei Parteien laufend verbucht und regelmäßig saldiert werden. Am Ende wird nur der Saldo ausgeglichen – nicht jede einzelne Rechnung.

Ein Girokonto dient dem täglichen Zahlungsverkehr, während ein Kontokorrentkonto der gegenseitigen Verrechnung von Ansprüchen innerhalb einer Geschäftsbeziehung dient. Es ist kein klassisches Bankkonto für Ein- und Auszahlungen.

Eine Kontokorrentbeziehung liegt vor, wenn zwei Unternehmen oder Kaufleute vereinbaren, ihre laufenden Leistungen nicht einzeln abzurechnen, sondern über ein gemeinsames Konto zu verrechnen. Grundlage ist eine Kontokorrentabrede.

Der Dispositionskredit (Dispo) ist ein Bankprodukt für Privatkunden zur Überziehung des Girokontos. Ein Kontokorrent hingegen ist eine Verrechnungslösung für Geschäftspartner, bei der Forderungen saldiert werden. Es handelt sich um zwei verschiedene Arten von Kredit bzw. Verrechnung.

Quellen