Ein Kontokorrent ist ein Verrechnungssystem zwischen zwei Parteien – meist Unternehmern oder Kaufleuten –, bei dem Forderungen und Verbindlichkeiten laufend auf einem gemeinsamen Konto verbucht und am Ende eines bestimmten Zeitraums saldiert werden.
-
Die Grundlage bildet ein Kontokorrentvertrag, der durch eine ausdrückliche Kontokorrentabrede entsteht (§ 355 HGB). Der dabei gebildete Saldo ersetzt alle Einzelansprüche und ist als einziger Betrag fällig.
Ziel ist es, bei regelmäßigen Leistungen, Rechnungen oder Auszahlungen den Überblick zu wahren und nur die Differenz – also den Saldo – tatsächlich auszugleichen. Das vereinfacht die Abwicklung in der Buchhaltung und reduziert Zahlungsbewegungen.