Ein Kleingewerbe bietet einen vergleichsweise unkomplizierten Einstieg in die gewerbliche Selbstständigkeit. Dabei sind einige rechtliche Grundlagen zu beachten, insbesondere die Abgrenzung zum Kleinunternehmer, der einer eigenen umsatzsteuerlichen Regelung unterliegt.
Kleingewerbe anmelden: Ablauf, Kosten und Pflichten
Ein Kleingewerbe eignet sich für viele kleinere gewerbliche Tätigkeiten und kann vergleichsweise unkompliziert angemeldet werden. Dennoch sind bei der Gründung einige formale, steuerliche und organisatorische Vorgaben zu beachten.
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Zum Inhalt dieses Artikels
- Kleingewerbe anmelden – auf einen Blick
- Kleingewerbe: Definition und Abgrenzung zum Kleinunternehmer
- Wie melde ich ein Kleingewerbe an? Checkliste in 10 Schritten
- Kleingewerbe anmelden: Mit diesen Kosten ist zu rechnen
- Kleingewerbe im Nebenerwerb: Das ist zu beachten
- Häufige Szenarien: Wann muss ein Kleingewerbe abgemeldet oder umgemeldet werden?
- Kleingewerbe abmelden: So geht die Gewerbeabmeldung
- Häufig gestellte Fragen und Antworten
- Quellen
Kleingewerbe anmelden – auf einen Blick
| Was ist der Unterschied zwischen einem Kleingewerbe und einem Kleinunternehmer? | Ein Kleingewerbe bezeichnet einen Gewerbebetrieb ohne kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb, während Kleinunternehmer die umsatzsteuerliche Regelung nach § 19 UStG nutzen. |
| Was ist bei der Anmeldung eines Kleingewerbes zu beachten? | Neben der Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt sind die steuerliche Erfassung über ELSTER sowie je nach Tätigkeit weitere Meldepflichten und Genehmigungen erforderlich. |
| Wie viel kostet es, ein Kleingewerbe anzumelden? | Die Gebühren für die Gewerbeanmeldung liegen je nach Gemeinde meist zwischen 15 und 62 Euro, wobei zusätzliche Kosten für Genehmigungen, Nachweise oder weitere Gründungsausgaben entstehen können. |
| Was ist bei einem Kleingewerbe im Nebenerwerb zu beachten? | Bei nebenberuflicher Selbstständigkeit gelten arbeitsvertragliche und steuerliche Vorgaben; zudem sind Auswirkungen auf die Krankenversicherung und den Versicherungsschutz zu prüfen. |
| Wie lässt sich ein Kleingewerbe abmelden? | Die Gewerbeabmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt per Formular, persönlich, schriftlich oder online, wobei je nach Gemeinde unterschiedliche Unterlagen erforderlich sind. |
Ein Kleingewerbe ist eine vereinfachte Form der gewerblichen Selbstständigkeit in Deutschland, die sich besonders für kleinere Unternehmen und nebenberufliche Tätigkeiten eignet. Die Anmeldung erfolgt in der Regel beim zuständigen Gewerbeamt. Je nach Tätigkeit und Umsatz gelten bestimmte steuerliche Pflichten und gesetzliche Vorgaben.
Kleingewerbe: Definition und Abgrenzung zum Kleinunternehmer
Definition Kleingewerbe
Ein Kleingewerbe ist ein gewerblicher Betrieb, der keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Die rechtliche Grundlage bildet § 1 Handelsgesetzbuch (HGB), der festlegt, wann ein Gewerbebetrieb als Handelsgewerbe gilt. Kleingewerbe benötigen daher keine Eintragung ins Handelsregister. Sie müssen folglich auch nicht die umfassenden kaufmännischen Vorschriften des HGB erfüllen.
Unterschied zum Kleinunternehmer
Ein Kleingewerbe und die Kleinunternehmerregelung sind nicht dasselbe. Während sich der Begriff Kleingewerbe auf die Art und den Umfang eines Gewerbebetriebs bezieht, betrifft die Kleinunternehmerregelung die Umsatzsteuer nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG).
- Für ein Kleingewerbe entsteht eine Buchführungspflicht nach § 141 AO, wenn der Umsatz 800.000 Euro im Kalenderjahr oder der Gewinn 80.000 Euro im Wirtschaftsjahr übersteigt und das Finanzamt auf die Buchführungspflicht hinweist.
- Für Kleinunternehmer gilt: Der Gesamtumsatz darf im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht überschreiten.
Wie melde ich ein Kleingewerbe an? Checkliste in 10 Schritten
Die Anmeldung eines Kleingewerbes in Deutschland ist unkompliziert. Im Vordergrund steht zunächst die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt. Anschließend folgen unter anderem die steuerliche Erfassung beim Finanzamt und die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Häufige Fehler bei der Gewerbeanmeldung lassen sich durch eine sorgfältige Vorbereitung vermeiden.
Schritt 1: Gewerbeanmeldung vorbereiten
Bevor ein Kleingewerbe angemeldet wird, sollten die wichtigsten Angaben und Unterlagen bereitliegen. Dazu gehören insbesondere:
- vollständige persönliche Daten
- die Anschrift der Betriebsstätte
- eine Beschreibung der geplanten gewerblichen Tätigkeit
- gegebenenfalls erforderliche Nachweise oder Genehmigungen
- bei bestimmten Rechtsformen zusätzliche Unterlagen
Für die Gewerbeanmeldung wird das Formular GewA 1 verwendet. Darin werden unter anderem Angaben zur Person, zum Betrieb, zur Tätigkeit und zum Beginn der gewerblichen Tätigkeit gemacht.
Wichtig ist die genaue Beschreibung der Tätigkeit. Sie sollte das geplante Geschäft ausreichend konkret wiedergeben, aber nicht unnötig eng gefasst sein. Welche Formulierung geeignet ist, hängt von der jeweiligen Tätigkeit ab.
Schritt 2: Kleingewerbe anmelden: Online-Anmeldung oder persönlich beim Gewerbeamt
Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt. Die Anzeigepflicht ist in § 14 der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Je nach Gemeinde stehen dafür verschiedene Wege zur Verfügung:
- Anmeldeverfahren: Die Anmeldung ist je nach Kommune persönlich vor Ort, schriftlich oder über ein Online-Portal möglich. Zuständig ist das Gewerbeamt am Standort des Betriebs.
- Gebühren: Für die Anmeldung fallen Gebühren an, deren Höhe von der jeweiligen Gemeinde abhängt. Weitere Informationen zu den Kosten folgen in den nächsten Abschnitten.
- Gewerbeschein: Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der Gewerbetreibende eine Bestätigung der Gewerbeanzeige, häufig als Gewerbeschein bezeichnet. Einen speziellen Kleingewerbeschein gibt es nicht, da auch ein Kleingewerbe im Rahmen der regulären Gewerbeanmeldung angemeldet wird.
Schritt 3: Steuerliche Erfassung über ELSTER
Die Gründung ist mit der Gewerbeanmeldung aus steuerlicher Sicht noch nicht abgeschlossen:
- Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird elektronisch über ELSTER ausgefüllt und muss an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.
- Darin werden unter anderem Angaben zur Tätigkeit, zu den voraussichtlichen Umsätzen und Gewinnen sowie zu den relevanten Steuerarten gemacht.
- Nach der steuerlichen Erfassung vergibt das Finanzamt eine Steuernummer, die unter anderem für die steuerliche Abwicklung und Rechnungsstellung benötigt wird.
Schritt 4: Zuständige Kammer prüfen
Die Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer ist für Kleingewerbetreibende meist verpflichtend. Kleingewerbetreibende sollten folgende Punkte beachten:
- Zuständigkeit: Für die meisten gewerblichen Tätigkeiten ist die IHK zuständig. Handwerkliche Betriebe fallen je nach Tätigkeit in den Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammer (HWK).
- Mitgliedschaft: Nach der Gewerbeanmeldung wird die zuständige Kammer informiert. Sie klärt über die Mitgliedschaft und mögliche Beitragspflichten auf.
- Besondere Voraussetzungen: Für bestimmte Tätigkeiten sind zusätzliche Erlaubnisse, Nachweise oder Qualifikationen erforderlich. Es empfiehlt sich deshalb, die geltenden Anforderungen bereits vor der Aufnahme des Gewerbes zu prüfen.
Schritt 5: Berufsgenossenschaft informieren
Bei der Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit ist auch die zuständige Berufsgenossenschaft zu berücksichtigen. Sie ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und für den Schutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zuständig.
- Zuständigkeit und Meldefristen: Ein Kleingewerbe muss innerhalb einer Woche bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, hängt von der Branche und der ausgeübten Tätigkeit ab.
- Beschäftigte: Werden Mitarbeiter eingestellt, gelten zusätzliche Pflichten. Dazu zählen insbesondere die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung sowie die Einhaltung der Vorschriften zu Arbeitsschutz und Unfallverhütung.
Schritt 6: Erforderliche Genehmigungen prüfen
Nicht jede gewerbliche Tätigkeit kann ohne weitere Voraussetzungen aufgenommen werden. Die Gewerbeanmeldung ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche Erlaubnis. Vor Aufnahme der Tätigkeit ist zu prüfen, welche Genehmigungen und Nachweise erforderlich sind:
- Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten gelten besondere Erlaubnis-, Zulassungs- oder Nachweispflichten. Im zulassungspflichtigen Handwerk ist beispielsweise eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich, für die eine Handwerkskarte ausgestellt wird. Weitere Anforderungen können unter anderem im Gastgewerbe oder im Bewachungsgewerbe gelten.
- Auch aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen können eine Rolle spielen. Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten benötigen gegebenenfalls einen Aufenthaltstitel, der die selbstständige gewerbliche Tätigkeit erlaubt.
Schritt 7: Geschäftliche Finanzen organisieren und steuerliche Pflichten beachten
Eine strukturierte Finanzverwaltung erleichtert die Buchführung und hilft, steuerliche Pflichten von Anfang an im Blick zu behalten.
- Geschäftskonto: Wer sich selbstständig macht, sollte private und geschäftliche Zahlungen möglichst trennen, um Einnahmen und Ausgaben besser nachvollziehen zu können.
- Belegverwaltung: Rechnungen, Quittungen und weitere Unterlagen sollten systematisch erfasst und gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt werden.
- Buchführung: Eine doppelte Buchführung ist meist nicht erforderlich. In der Regel reicht eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) aus, bei der Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden. Eine Buchhaltungssoftware wie FreeFinance unterstützt Sie dabei, Rechnungen zu erstellen und Ihre Buchhaltung übersichtlich zu organisieren.
- Steuern: Je nach Situation fallen Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer an. Die Kleinunternehmerregelung kann die Umsatzsteuerpflicht beeinflussen, befreit aber nicht generell von steuerlichen Pflichten.
Schritt 8: Mitarbeiter anmelden
Unternehmer, die im Kleingewerbe Beschäftigte einstellen möchten, müssen zusätzliche Formalitäten berücksichtigen. Dazu gehören auch Minijobber und Auszubildende.
- Für die Beschäftigung von Arbeitnehmern wird eine Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit benötigt. Darüber werden unter anderem Meldungen zur Sozialversicherung abgewickelt.
- Zusätzlich sind Vorgaben zur Lohnabrechnung, zum Arbeitsrecht, zur Unfallversicherung und zum Arbeitsschutz zu beachten.
Schritt 9: Versicherungen prüfen
Mit der Gewerbeanmeldung entsteht nicht automatisch ein umfassender Versicherungsschutz. Für das Unternehmen können zum Beispiel folgende Versicherungen relevant sein:
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Cyberversicherung
- branchenspezifische Gewerbeversicherungen
Daneben ist auch der persönliche Versicherungsschutz zu prüfen. Gründer müssen insbesondere ihre Kranken- und Pflegeversicherung organisieren. Je nach Tätigkeit und persönlicher Situation können außerdem weitere Vorsorge- und Versicherungsmodelle sinnvoll sein.
Schritt 10: Weitere behördliche und rechtliche Pflichten prüfen
- Behördliche Vorgaben: Abhängig von Branche und Betrieb können beispielsweise Auflagen des Gewerbeaufsichtsamts, des Gesundheitsamts oder der Bau- und Umweltbehörden relevant sein.
- Geschäftlicher Internetauftritt: Geschäftsmäßige Websites benötigen gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ein Impressum mit den vorgeschriebenen Anbieterangaben. Werden personenbezogene Daten erhoben, sind außerdem die Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beachten.
Hinweis von FreeFinance: Der rechtliche Rahmen und die behördlichen Pflichten hängen unter anderem von der Branche, der konkreten Tätigkeit, dem Standort und der Beschäftigung von Mitarbeitern ab. Auch der Ablauf der Gewerbeanmeldung unterscheidet sich je nach Kommune. Die Bearbeitung kann wenige Tage bis mehrere Wochen dauern.
Kleingewerbe anmelden: Mit diesen Kosten ist zu rechnen
Die Gewerbeanmeldung ist mit überschaubaren Gebühren verbunden. Die Kosten der Anmeldung sind in der Regel geringer als bei anderen Unternehmensformen. Wie hoch die Kosten ausfallen, hängt von der jeweiligen Gemeinde ab. Die konkrete Gebühr ist vor der Anmeldung bei der zuständigen Gemeinde zu prüfen, da sich die Beträge ändern können.
Als Orientierung lagen die Gebühren in verschiedenen deutschen Städten (Stand 2026) beispielsweise bei:
- Berlin: 15 Euro
- Hamburg: 20 Euro
- Leipzig: 22 Euro
- Dortmund: 26 Euro
- Düsseldorf: 26 Euro
- Köln: 26 Euro
- Essen: 26 Euro
- Frankfurt am Main: 25,50 Euro
- München: 50 Euro
- Stuttgart: 62 Euro
Tipp von FreeFinance: Planen Sie neben den Kosten für die Gewerbeanmeldung auch weitere mögliche Gründungsausgaben ein, etwa für Versicherungen, ein Geschäftskonto oder Arbeitsmittel. Mit einer Buchhaltungssoftware wie FreeFinance können Sie Einnahmen und Ausgaben erfassen, Belege verwalten und Ihre Finanzen von Anfang an im Blick behalten.
Kleingewerbe im Nebenerwerb: Das ist zu beachten
Ein Kleingewerbe ist ideal für die nebenberufliche Selbstständigkeit. Die Gewerbeanmeldung erfolgt auf demselben Weg wie bei einem hauptberuflichen Gewerbe. Zusätzlich sind jedoch einige Besonderheiten rund um Arbeitsverhältnis, Sozialversicherung, Steuern und Versicherungen zu berücksichtigen.
Arbeitsvertrag und Arbeitgeber
Vor der Aufnahme des Nebengewerbes lohnt sich ein Blick in den Arbeitsvertrag. Dort kann geregelt sein, ob eine Nebentätigkeit dem Arbeitgeber angezeigt oder von ihm genehmigt werden muss.
Auch wenn keine ausdrückliche Genehmigung erforderlich ist, darf das Nebengewerbe die Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis nicht beeinträchtigen. Ebenso sind mögliche Wettbewerbsverbote und gesetzliche Arbeitszeitvorgaben zu beachten.
Gewerbeanmeldung
Auch für ein Gewerbe im Nebenerwerb ist eine reguläre Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt erforderlich. Bei der Anmeldung wird angegeben, welche Tätigkeit ausgeübt werden soll und dass das Gewerbe nebenberuflich betrieben wird.
Kranken- und Pflegeversicherung
Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit sollte der zuständigen Krankenversicherung mitgeteilt werden. Dort wird geprüft, ob die Selbstständigkeit weiterhin als nebenberuflich einzustufen ist und welche Auswirkungen sich auf den Versicherungsschutz und die Beiträge ergeben. Für die Beurteilung können insbesondere der zeitliche Aufwand und die wirtschaftliche Bedeutung des Nebengewerbes eine Rolle spielen.
Weitere Versicherungen
Je nach Tätigkeit kann zusätzlicher Versicherungsschutz sinnvoll oder erforderlich sein. Dazu können beispielsweise eine Betriebshaftpflicht-, Berufshaftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung gehören. Auch die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft sollte geprüft werden. Welche Versicherungen tatsächlich benötigt werden, hängt von der konkreten Tätigkeit und den damit verbundenen Risiken ab.
Einnahmen, Ausgaben und Belege
Auch ein Nebengewerbe bringt steuerliche und buchhalterische Pflichten mit sich. Einnahmen und betriebliche Ausgaben sind von Beginn an systematisch zu erfassen und die entsprechenden Belege aufzubewahren. Der Gewinn aus dem Nebengewerbe wird bei der Einkommensteuer berücksichtigt. Bei kleineren Gewerbebetrieben kann die Gewinnermittlung häufig über eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erfolgen.
Wenn das Nebengewerbe wächst
Mit steigenden Umsätzen oder einem größeren zeitlichen Umfang kann sich auch die Einordnung der Tätigkeit verändern. Deshalb ist regelmäßig zu prüfen, ob die Selbstständigkeit weiterhin als nebenberuflich gilt und ob sich daraus neue steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Pflichten ergeben. Auch eine Ausweitung der Geschäftstätigkeit kann zusätzliche Anforderungen an Buchhaltung, Versicherungen oder Genehmigungen mit sich bringen.
Lesetipp: Sie suchen noch nach einer passenden Geschäftsidee für Ihr Kleingewerbe im Nebenerwerb? Legen Sie den Fokus auf eine Tätigkeit, die zu Ihren Kenntnissen passt. In unseren Artikeln zum Thema Geld verdienen finden Sie kreative Ideen und Inspiration für den Einstieg in die Selbstständigkeit.
Häufige Szenarien: Wann muss ein Kleingewerbe abgemeldet oder umgemeldet werden?
In bestimmten Situationen ist eine Abmeldung oder Ummeldung des Gewerbes erforderlich. Häufige Gründe sind beispielsweise:
- Umzug in eine andere Gemeinde: Wird der Betriebssitz in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegt, muss das Gewerbe am neuen Standort angemeldet werden. Eine separate Gewerbeabmeldung am bisherigen Standort ist nicht erforderlich.
- Beendigung der Geschäftstätigkeit: Unternehmer, welche die gewerbliche Tätigkeit dauerhaft aufgeben, müssen das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt abmelden.
- Änderung des Betriebs: Verändert sich die gewerbliche Tätigkeit wesentlich oder wird der bisherige Betrieb in anderer Form weitergeführt, kann statt einer Abmeldung auch eine Gewerbeummeldung erforderlich sein. Das gilt beispielsweise bei bestimmten Änderungen des Unternehmensgegenstands oder des Betriebsstandorts.
- Wechsel der Rechtsform: Wird ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform überführt, kann eine Abmeldung des bisherigen Gewerbes und eine neue Gewerbeanmeldung erforderlich sein. Welche Schritte notwendig sind, hängt von der konkreten Gestaltung des Rechtsformwechsels ab.
Kleingewerbe abmelden: So geht die Gewerbeabmeldung
Unternehmer, die ein Kleingewerbe dauerhaft aufgeben, müssen die gewerbliche Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt abmelden. Welche Unterlagen benötigt werden und ob die Abmeldung persönlich, schriftlich oder online möglich ist, hängt von der zuständigen Gemeinde oder Stadt ab.
Für die Gewerbeabmeldung wird das entsprechende Formular der Behörde benötigt. Je nach Einzelfall können außerdem folgende Unterlagen erforderlich sein:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Gewerbeschein beziehungsweise Gewerbeanmeldung
- gegebenenfalls ein Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister
- bei einer Vertretung: Vollmacht sowie eine Kopie des Ausweises der betreffenden Person
Kleingewerbe online abmelden
Viele Gewerbeämter stellen das Formular für die Gewerbeabmeldung online zur Verfügung. Teilweise lässt sich die Abmeldung auch vollständig digital durchführen. Welche Möglichkeit besteht, richtet sich nach der zuständigen Behörde. Daher empfiehlt es sich, vor der Abmeldung auf der Website des zuständigen Gewerbeamts zu prüfen, welche Form der Antragstellung angeboten wird und welche Unterlagen einzureichen sind.
Was passiert nach der Gewerbeabmeldung?
Nach der Bearbeitung stellt die zuständige Behörde eine Bestätigung über die Gewerbeabmeldung aus. Die Gewerbeabmeldung allein beendet jedoch nicht automatisch alle weiteren Pflichten. Je nach Betrieb können beispielsweise noch steuerliche Angelegenheiten zu klären, Unterlagen aufzubewahren oder bestehende Verträge und Versicherungen zu kündigen sein.
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Wie teuer ist ein Kleingewerbe im Monat?
Für ein Kleingewerbe gibt es keine pauschale monatliche Gebühr. Die Kosten hängen von der jeweiligen Tätigkeit ab. Für die Gewerbeanmeldung fällt einmalig eine kommunale Gebühr an. Hinzukommen können beispielsweise Kosten für Versicherungen, Buchhaltung, ein Geschäftskonto oder die Mitgliedschaft bei einer Kammer. Je nach Tätigkeit und Umsatz können außerdem Steuern anfallen.
Wie viel darf ich bei einem Kleingewerbe verdienen?
Für ein Kleingewerbe gibt es keine allgemeine gesetzliche Einkommens- oder Umsatzgrenze. Die Bezeichnung Kleingewerbe ist nicht an einen bestimmten Höchstverdienst gekoppelt. Davon zu unterscheiden ist die Kleinunternehmerregelung, für die eigene Umsatzgrenzen gelten. Eine Buchführungspflicht nach § 141 Abgabenordnung (AO) entsteht, wenn der Umsatz 800.000 Euro im Kalenderjahr oder der Gewinn 80.000 Euro im Wirtschaftsjahr überschreitet und das Finanzamt darauf hinweist.
Wie viel Steuern muss ich bei einem Kleingewerbe zahlen?
Wie hoch die Steuerbelastung ausfällt, hängt unter anderem vom Gewinn, den persönlichen Einkünften und der steuerlichen Situation ab. Auf den Gewinn kann Einkommensteuer anfallen. Bei Gewerbetreibenden kann außerdem Gewerbesteuer relevant werden, wobei für Einzelunternehmen und Personengesellschaften ein Freibetrag gilt. Umsatzsteuer hängt wiederum davon ab, ob die Kleinunternehmerregelung angewendet wird oder Umsatzsteuer berechnet werden muss.
Quellen
- Gesamte Rechtsvorschrift für das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG):
Gesetze im Internet – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - Gesamte Rechtsvorschrift für Umsatzsteuergesetz (UStG):
Gesetze im Internet – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - Gesamte Rechtsvorschrift für die Abgabenordnung (AO):
Gesetze im Internet – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - Gesamte Rechtsvorschrift für das Handelsgesetzbuch (HGB):
Gesetze im Internet – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - Gesamte Rechtsvorschrift für Gewerbeordnung (GewO):
Gesetze im Internet – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
DSGVO-Gesetz