Die KU-IdNr. identifiziert einen Unternehmer im besonderen Meldeverfahren nach § 19a Umsatzsteuergesetz. Dieses Verfahren besteht seit dem 1. Januar 2025 und eröffnet den Zugang zu Kleinunternehmerbefreiungen in anderen Mitgliedstaaten. Die Europäische Kleinunternehmerregelung wird auch EU-KU-Regelung genannt.
Kennzeichnend für den Aufbau der Nummer ist das Suffix EX und wird deshalb auch EX-Nummer genannt. Eine einmal erteilte Kennung kann für mehrere bestätigte Befreiungsländer verwendet werden. Die Nummer allein bedeutet jedoch keine pauschale Umsatzsteuerbefreiung in der gesamten EU.