Die Regelbesteuerung ist eine gesetzliche Form der Besteuerung, bei der Betriebe auf ihre Leistungen Umsatzsteuer erheben, diese auf Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt entrichten, sofern keine Kleinunternehmerregelung greift.
- Sie gilt für alle Unternehmen und Selbstständigen, die der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, sofern keine Sonderregelung wie die Kleinunternehmerregelung greift.
- Das bedeutet, dass auf Verkäufe und Dienstleistungen Umsatzsteuer erhoben, auf Rechnungen ausgewiesen und an das Finanzamt abgeführt wird.
- Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Umsätze und Vorsteuerbeträge gemäß § 22 UStG durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen nachvollziehbar zu dokumentieren.