Das steuerliche Absetzen von Ausgaben erfolgt in Deutschland im Zuge der Einkommensteuererklärung. Dabei werden die erzielten Einkünfte sowie alle steuerlich relevanten Ausgaben beim Finanzamt angegeben. Ziel ist es, das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren und damit die Steuerlast zu senken.
Was kann man von der Steuer absetzen? Leitfaden für Selbstständige in Deutschland
Das Absetzen von Steuern ermöglicht es Selbstständigen, bestimmte Ausgaben vom zu versteuernden Einkommen abzuziehen und dadurch die Steuerlast zu reduzieren. Dadurch entstehen Steuerermäßigungen, die die individuelle Steuerbelastung spürbar senken können.
Wir schreiben unsere Inhalte ohne Chat-GPT & Co! Hier finden Sie nur redaktionell erstellte & geprüfte Infos für Deutschland 🇩🇪!
Zum Inhalt dieses Artikels
- Was kann man von der Steuer absetzen? – auf einen Blick
- Wie funktioniert das Absetzen von Steuern?
- Diese Betriebsausgaben können Selbstständige in Deutschland von der Steuer absetzen
- Steuerlich absetzbare Kosten im Detail: Homeoffice, Fahrtkosten & mehr
- Steuern sparen im Alltag: Diese privaten Kosten sparen Geld
- Belege und Rechnungen für die Steuererklärung richtig aufbewahren
- Checkliste: Diese 7 Fehler sollte man beim Steuern absetzen vermeiden
- Häufig gestellte Fragen und Antworten
- Quellen
Mit FreeFinance unterjährige Meldungen direkt an FinanzOnline übermitteln!
Jetzt testen!Was kann man von der Steuer absetzen? – auf einen Blick
| Wie funktioniert das Absetzen von Steuern? | Über die Einkommensteuererklärung werden Einkünfte und Ausgaben angegeben, wobei Pauschalen oder tatsächliche Kosten berücksichtigt werden. |
| Welche Betriebsausgaben können Selbstständige absetzen? | Selbstständige können alle betrieblich veranlassten Ausgaben wie Büro-, Fahrt-, Versicherungs-, Arbeits-, Reise- und Beratungskosten absetzen. |
| Welche privaten Kosten können die Steuerlast senken? | Private Ausgaben wie außergewöhnliche Belastungen, Kinderbetreuungskosten und haushaltsnahe Dienstleistungen können die Steuerlast mindern. |
| Warum müssen Belege und Rechnungen aufbewahrt werden? | Belege und Rechnungen müssen aufbewahrt werden, damit Betriebsausgaben gegenüber dem Finanzamt nachvollziehbar bleiben und steuerlich anerkannt werden können. |
Selbstständige können verschiedene beruflich veranlasste Ausgaben steuerlich geltend machen und dadurch ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Arbeitsmittel, Büromaterial oder Fortbildungen. Durch den Abzug dieser Ausgaben sinkt die Steuerlast, wodurch finanzielle Einsparungen möglich sind.
Wie funktioniert das Absetzen von Steuern?
Pauschalbeträge und Einzelnachweise
Grundsätzlich können entweder Pauschalen oder tatsächliche Kosten angesetzt werden.
- Steuerpauschalen vereinfachen die Steuererklärung, da bestimmte Ausgaben nicht einzeln nachgewiesen werden müssen und stattdessen ein gesetzlich festgelegter Betrag berücksichtigt wird.
- Übersteigen die tatsächlichen Kosten die Pauschale oder existiert keine entsprechende Regelung, können die Ausgaben durch Belege wie Rechnungen oder Quittungen nachgewiesen werden.
Prüfung und Ergebnis durch das Finanzamt
Das Finanzamt prüft die Angaben im Rahmen der Steuerveranlagung. Nach Abschluss der Prüfung wird die endgültige Steuerlast berechnet. Wurde im Laufe des Jahres zu viel Einkommensteuer gezahlt, erfolgt eine Rückerstattung. Bei zu geringer Vorauszahlung ist der entsprechende Differenzbetrag nachzuzahlen.
Diese Betriebsausgaben können Selbstständige in Deutschland von der Steuer absetzen
Selbstständige können alle betrieblich veranlassten Ausgaben steuerlich absetzen, die in direktem Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit stehen. Diese sogenannten Betriebsausgaben sind in § 4 Abs. 4 EStG steuerlich geregelt.
Beispiele absetzbarer Betriebsausgaben
Zu den häufigsten Betriebsausgaben zählen unter anderem:
- Kosten für das Büro oder Homeoffice
- Telefon- und Internetkosten
- PC und weiteres Arbeitsmaterial
- Betriebliche Versicherungen
- Fahrt- und Fahrzeugkosten
- Fort- und Weiterbildungen
- Geschäftsreisen
- Bewirtungskosten
- Beratungsleistungen, beispielsweise durch Steuerberater oder Rechtsanwälte
- Marketing- und Werbekosten
Eintragung in der Steuererklärung
Betriebsausgaben werden im Zuge der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erfasst. In diesem Formular werden die betrieblichen Einnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt, um den steuerpflichtigen Gewinn zu ermitteln. Die EÜR ist Bestandteil der Steuererklärung und wird von vielen Selbstständigen zur Gewinnermittlung genutzt.
Lesetipp: Betriebseinnahmen sind alle finanziellen Zuflüsse oder wirtschaftlichen Vorteile mit einem in Geld messbaren Wert. In diesem Artikel erfahren Sie alles über Betriebseinnahmen!
Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben: Regelungen und rechtliche Grundlagen
Steuerlich absetzbare Kosten im Detail: Homeoffice, Fahrtkosten & mehr
Zu den beruflich veranlassten Ausgaben, die Selbstständige steuerlich geltend machen können, zählen insbesondere Kosten für das Homeoffice, Arbeitsmittel, Versicherungen, Fahrtkosten sowie Verpflegungs- und Bewirtungskosten.
Je nach Art der Kosten gelten unterschiedliche Regelungen und Abzugsmöglichkeiten:
Arbeitszimmer und Mietkosten
Für die Arbeit im Homeoffice können Steuerzahler je nach Situation entweder anteilige Mietkosten oder die Homeoffice-Pauschale steuerlich berücksichtigen.
Mietkosten im Homeoffice
Prinzipiell können bei einer beruflichen Nutzung der eigenen Wohnung auch Mietkosten steuerlich berücksichtigt werden. Ein Abzug ist jedoch nur anteilig möglich, da die private Nutzung der Wohnung nicht berücksichtigt wird. Die Höhe des absetzbaren Betrags richtet sich nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur Gesamtwohnfläche.
Homeoffice-Pauschale
Kann kein separates Arbeitszimmer genutzt werden, kommt unter bestimmten Voraussetzungen eine Homeoffice-Pauschale in Betracht, die pauschal für beruflich genutzte Arbeitstage im häuslichen Umfeld angesetzt werden kann. Die Pauschale gilt für maximal 210 Homeoffice-Tage pro Jahr. Seit dem Jahr 2023 beträgt die Pauschale bis zu einer Höhe von 1.260 € jährlich und kann ohne Nachweis geltend gemacht werden.
Telefon- und Internetkosten
Werden private und berufliche Telefon- und Internetkosten kombiniert, können diese anteilig steuerlich berücksichtigt werden.
Abgrenzung zwischen privater und beruflicher Nutzung
Wird ein separates Geschäftsgerät oder ein eigener Anschluss ausschließlich beruflich genutzt, können die Kosten in voller Höhe angesetzt werden. In der Praxis erfolgt die Nutzung jedoch häufig gemischt, etwa bei einem privaten Smartphone oder einem gemeinsamen Internetanschluss.
In diesen Fällen ist eine Aufteilung erforderlich. Die steuerliche Anerkennung richtet sich dabei nach dem Anteil der beruflichen Nutzung im Verhältnis zur privaten Nutzung.
Möglichkeiten der steuerlichen Berücksichtigung
Für die Absetzung von Telefon- und Internetkosten stehen zwei Varianten zur Verfügung:
- Ansatz einer pauschalen Regelung
- Abzug der tatsächlich entstandenen Kosten
Bei der Pauschalregelung wird ein begrenzter Anteil der Kosten anerkannt, häufig bis zu einem festgelegten Höchstbetrag pro Monat. Diese Methode ist einfach in der Anwendung, führt jedoch nicht immer zur maximal möglichen steuerlichen Entlastung. Alternativ können die tatsächlichen Kosten angesetzt werden.
Laptop und Computer
Laptop und Computer können steuerlich als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, sofern sie für die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit erforderlich sind.
Private und berufliche Nutzung
Wird ein Gerät ausschließlich beruflich genutzt, können die Anschaffungskosten vollständig steuerlich geltend gemacht werden. In der Praxis erfolgt jedoch häufig eine gemischte Nutzung für private und berufliche Zwecke. Wird das Gerät nahezu ausschließlich beruflich verwendet, kann eine vollständige steuerliche Berücksichtigung möglich sein.
Steuerliche Behandlung im Einzelfall
Die genaue Anerkennung durch das Finanzamt hängt von der nachvollziehbaren Aufteilung der Nutzung ab. Eine plausible Schätzung oder Dokumentation der beruflichen Verwendung kann dabei erforderlich sein, um den steuerlich geltend gemachten Anteil zu begründen.
Praxiserfahrungen zeigen: Bei gemischt genutzten Geräten wird ein nachvollziehbar dokumentierter Aufteilungsschlüssel in der Regel eher anerkannt als eine pauschale Schätzung.
Versicherungen
Für Selbstständige sind Versicherungen ein wichtiger Bestandteil zur Absicherung beruflicher und privater Risiken.
Beispiele
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Berufliche Rechtsschutzversicherung
- Betriebliche Unfallversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung (je nach Berufsgruppe)
- Cyberversicherung
- Anteilig ansetzbare Hausratversicherung bei anerkanntem häuslichen Arbeitszimmer
Steuerliche Behandlung
Versicherungen, die unmittelbar mit der selbstständigen Tätigkeit zusammenhängen, können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Wird eine Versicherung sowohl privat als auch beruflich genutzt, ist nur der beruflich veranlasste Anteil steuerlich absetzbar.
Fahrtkosten steuerlich absetzen als Selbstständiger
Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit entstehen, können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Nachweis und Dokumentation
Für die steuerliche Anerkennung ist eine nachvollziehbare Dokumentation erforderlich. Belege wie Fahrkarten, Tankquittungen oder sonstige Nachweise über Fahrtkosten sollten aufbewahrt werden.
Kilometerpauschalen bei Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug
Wird ein eigenes Büro oder ein Coworking-Space als Betriebsstätte genutzt, können Fahrten dorthin mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer angesetzt werden (ab 21 km sind es 0,38 € / Kilometer). Auch Fahrten zu Kundenterminen oder anderen betrieblichen Außeneinsätzen werden mit 0,30 € pro Kilometer berücksichtigt. Für Roller oder Motorräder gilt eine reduzierte Pauschale von 0,20 € pro Kilometer.
Verpflegungs- und Bewirtungskosten steuerlich absetzen
Zu den Verpflegungs- und Bewirtungskosten zählen beispielsweise Geschäftsessen mit Kunden oder Verpflegungskosten auf Dienstreisen.
Bewirtung als steuerlich relevante Ausgabe
Im steuerlichen Kontext werden geschäftliche Verpflegungskosten als Bewirtungskosten bezeichnet. Diese können jedoch nur dann zu maximal 70 Prozent angesetzt werden, wenn der geschäftliche Anlass eindeutig dokumentiert ist und nachvollziehbar mit der selbstständigen Tätigkeit zusammenhängt.
Anforderungen an Bewirtungsbelege
Vollständige Bewirtungsbelege sollten insbesondere folgende Angaben enthalten:
- detaillierte Aufstellung der Speisen und Getränke mit Einzel- und Gesamtpreisen
- konkreter Anlass der Bewirtung
- Namen der bewirteten Personen
- Name, Datum und Unterschrift der bewirtenden Person
- ausgewiesene Mehrwertsteuer inklusive Steuersatz
In vielen Fällen stellen Restaurants entsprechende Belege zur Verfügung. Fehlende Angaben können nachträglich ergänzt werden, sofern alle relevanten Informationen nachvollziehbar dokumentiert sind.
Tipp: Eine digitale Belegverwaltung erleichtert die Dokumentation im Rahmen der Buchhaltung erheblich. Die Buchhaltungssoftware FreeFinance ermöglicht dabei eine strukturierte Erfassung und sichere Aufbewahrung.
Steuern sparen im Alltag: Diese privaten Kosten sparen Geld
Auch bestimmte private Ausgaben können die Steuerlast reduzieren. Dazu gehören beispielsweise außergewöhnliche Belastungen, Kinderbetreuungskosten und haushaltsnahe Dienstleistungen.
Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen sind im § 33 EStG als private Ausgaben geregelt, die zwangsläufig entstehen und deutlich höher ausfallen als im üblichen Lebensalltag.
Voraussetzungen
- Für die Einordnung prüft das Finanzamt, ob die Kosten im Vergleich zu anderen Steuerpflichtigen mit ähnlichen Rahmenbedingungen überdurchschnittlich sind.
- Die zumutbare Belastung variiert je nach Einkommen, Familienstand und Kindern.
- Entstehen aus besonderen und unvermeidbaren Gründen höhere Ausgaben als bei vergleichbaren Personen, gelten diese als außergewöhnliche Belastungen.
- Diese können steuerlich berücksichtigt werden und mindern die Steuerlast, auch wenn sie keinen direkten Bezug zur selbstständigen Tätigkeit haben.
Beispiele für außergewöhnliche Belastungen
- Krankheitskosten können abgesetzt werden, wenn sie eine zumutbare Belastungsgrenze übersteigen.
- Medikamente oder Behandlungen sind absetzbar, die medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sind.
- Besondere außergewöhnliche Belastungen, wie Kosten für die Pflege von Angehörigen oder Unterhaltszahlungen, lassen sich bis zu einem bestimmten Betrag ebenfalls steuerlich ansetzen.
Altersvorsorge und Pflegeversicherung
Beiträge zur Altersvorsorge können als Sonderausgaben nach § 10 EStG steuerlich berücksichtigt werden.
- Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. bei freiwilliger Versicherung) sind bis zum jeweils geltenden Höchstbetrag als Sonderausgaben abziehbar. Sie können bis zu 30.826 Euro berücksichtigt werden (Stand: 2026).
- Die Basisrente (Rürup-Rente) ist besonders für Selbstständige zentral. Beiträge sind innerhalb der gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen steuerlich begünstigt und zählen zur Basisversorgung.
- Die Riester-Rente ist nur für bestimmte Personengruppen förderfähig und für viele Selbstständige daher nur eingeschränkt relevant. Der Sonderausgabenabzug ist auf maximal 2.100 € jährlich begrenzt.
- Beiträge zur Pflegeversicherung sind im Zuge der gesetzlichen Vorsorgeaufwendungen ebenfalls als Sonderausgaben voll absetzbar.
Hinweis von FreeFinance: Nicht alle Versicherungen werden gleich behandelt. Während betriebliche Versicherungen direkt als Betriebsausgaben gelten, fallen private Vorsorgeversicherungen unter die Sonderausgaben und unterliegen eigenen Höchstbeträgen.
Kinderbetreuungskosten
Kinderbetreuungskosten können zu 80 % als Sonderausgaben abgesetzt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Seit 2025 sind bis zu 4.800 € pro Kind absetzbar.
Voraussetzungen
- Eigenes Kind oder Pflegekind: Betreuungskosten für Stief- oder Enkelkinder sind nicht absetzbar.
- Alter des Kindes: Das Kind darf das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für Kinder mit einer vor dem 25. Lebensjahr eingetretenen Behinderung gilt keine Altersgrenze.
- Haushaltszugehörigkeit: Das Kind muss zum eigenen Haushalt gehören. Bei getrennt lebenden Eltern ist der Wohnsitz des Kindes entscheidend.
- Nachweise: Die Kosten müssen durch Rechnungen belegt und unbar, z. B. per Überweisung, bezahlt werden. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
Beispiele für absetzbare Kinderbetreuungskosten
- Kindertagesstätten und Kindergärten: Der selbst zu zahlende Elternbeitrag kann unabhängig davon, ob es sich um einen Teilzeit- oder Vollzeitplatz handelt, als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Das gilt auch für Betreuungseinrichtungen außerhalb des Wohnorts.
- Tagesmütter und Tagesväter: Kosten für die Betreuung durch eine Tagesmutter, einen Tagesvater oder eine Ganztagespflegestelle sind ebenfalls steuerlich absetzbar.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten im privaten Haushalt, die auch von den Bewohnern selbst erledigt werden könnten. Werden sie von einem Dienstleister ausgeführt, können die Kosten steuerlich begünstigt sein.
Voraussetzungen
- Voraussetzung ist, dass eine Rechnung vorliegt und die Zahlung unbar erfolgt, damit die Kosten steuerlich berücksichtigt werden können.
- Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen zum Beispiel Handwerkerleistungen, Reinigungsdienste oder Gartenarbeiten.
- Die steuerliche Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen ist in § 35a EStG geregelt.
So hoch fällt die Steuerermäßigung aus
- Für haushaltsnahe Dienstleistungen können Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro pro Jahr berücksichtigt werden.
- Davon mindern 20 Prozent direkt die Einkommensteuer, sodass sich eine Steuerermäßigung von bis zu 4.000 Euro jährlich ergibt.
- Für Handwerkerleistungen können ebenfalls 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich geltend gemacht werden – maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr.
Beispiel: Betragen die Kosten für eine Reinigungskraft 1.000 Euro, reduziert sich die Steuerlast um 200 Euro. Die Steuerermäßigung beträgt somit 20 Prozent der angefallenen Aufwendungen.
Belege und Rechnungen für die Steuererklärung richtig aufbewahren
Für die steuerliche Geltendmachung ist es erforderlich, sämtliche relevante Nachweise sorgfältig aufzubewahren.
Aufbewahrungspflichten für steuerliche Unterlagen
In Deutschland gilt für geschäftliche Belege eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht von acht Jahren, die insbesondere im § 257 HGB geregelt ist. Dadurch können auch nachträgliche Prüfungen durch das Finanzamt nachvollzogen werden, welche Ausgaben angesetzt wurden und auf welcher Grundlage diese entstanden sind.
Vereinfachte Nachweise bei kleineren Ausgaben
In bestimmten Fällen kann auf eine detaillierte Einzelbelegprüfung verzichtet werden. Hier greifen sogenannte Nichtbeanstandungsgrenzen, bei denen das Finanzamt auf eine tiefere Prüfung einzelner Belege verzichtet.
Solche Pauschalregelungen gelten beispielsweise für kleinere Ausgaben wie Kontoführungsgebühren oder geringwertige Arbeitsmittel wie Schreibwaren. Innerhalb dieser Grenzen können Kosten unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne detaillierte Einzelnachweise berücksichtigt werden.
Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen: Gesetzliche Vorgaben & Fristen in Deutschland
Hinweis: Eine strukturierte Belegsammlung erleichtert die Erstellung der Steuererklärung erheblich und sorgt dafür, dass Betriebsausgaben bei Rückfragen des Finanzamts jederzeit nachvollziehbar belegt werden können. Die digitale Buchhaltungssoftware FreeFinance unterstützt dabei, Belege und Rechnungen zentral zu erfassen.
Checkliste: Diese 7 Fehler sollte man beim Steuern absetzen vermeiden
In der Praxis passieren beim Steuern absetzen häufig Fehler, die eine mögliche Steuerersparnis mindern oder zu Problemen mit dem Finanzamt führen können.
- Belege und Rechnungen nicht aufbewahren
Ohne Nachweise können Betriebsausgaben oder private abzugsfähige Kosten vom Finanzamt nicht anerkannt werden. - Private und berufliche Kosten nicht trennen
Gemischt genutzte Ausgaben müssen sauber aufgeteilt werden, sonst droht eine Kürzung durch das Finanzamt. - Pauschalen falsch anwenden oder überschätzen
Pauschalen gelten nur unter bestimmten Voraussetzungen und ersetzen nicht automatisch alle tatsächlichen Kosten. - Wichtige Ausgaben in der Steuererklärung vergessen
Nicht angegebene Betriebsausgaben oder Sonderausgaben führen oft zu einer unnötig höheren Steuerlast. - Bewirtungs- und Reisekosten unvollständig dokumentieren
Fehlende Angaben wie Anlass oder Teilnehmer können dazu führen, dass Kosten nicht anerkannt werden. - Steuerliche Regeln für Selbstständige und Privatpersonen verwechseln
Betriebsausgaben und Sonderausgaben werden unterschiedlich behandelt und dürfen nicht vermischt werden. - Fristen für Abgabe und Einspruch versäumen
Wer die Abgabefristen oder die Frist für einen Einspruch verpasst, verliert unter Umständen Geld oder wichtige Korrekturmöglichkeiten gegenüber dem Finanzamt.
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Was kann eine Privatperson alles von der Steuer absetzen?
Eine Privatperson kann verschiedene Ausgaben in der Steuererklärung geltend machen, um ihre Steuerlast zu senken. Dazu gehören vor allem beruflich bedingte Kosten wie Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Fortbildungen. Auch bestimmte private Ausgaben, etwa für Versicherungen oder Spenden, können berücksichtigt werden. Zusätzlich gibt es Sonderregelungen für außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten. Insgesamt hängt es davon ab, welche Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind.
Was muss man unbedingt von der Steuer absetzen?
Eine Pflicht zum Absetzen von Kosten gibt es nicht, da die Angaben im Rahmen der Steuererklärung freiwillig erfolgen. Für Selbstständige ist es jedoch sinnvoll, alle betrieblich veranlassten Ausgaben als Betriebsausgaben geltend zu machen, da diese den steuerpflichtigen Gewinn mindern. Dazu zählen insbesondere Kosten, die im direkten Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit stehen. Werden diese nicht angegeben, fällt der Gewinn höher aus und es wird entsprechend mehr Steuer gezahlt.
Was kann ein Privathaushalt alles von der Steuer absetzen?
Ein Privathaushalt kann vor allem haushaltsnahe Dienstleistungen und bestimmte handwerkliche Leistungen steuerlich absetzen. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Reinigung, Gartenpflege oder Renovierungsarbeiten. Auch Teile der Arbeitskosten können dabei berücksichtigt werden, wenn eine Rechnung und eine Überweisung vorliegen. Zusätzlich können bestimmte Versicherungen und Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden.
Was sind Werbungskosten und wie unterscheiden sie sich bei Selbstständigen?
Werbungskosten sind Ausgaben zur Sicherung oder Erhaltung des Einkommens. So sind beispielsweise Fortbildungskosten und Bewerbungskosten als Werbungskosten absetzbar. Bei Arbeitnehmern werden solche Kosten als Werbungskosten steuerlich berücksichtigt. Selbstständige setzen vergleichbare Aufwendungen als Betriebsausgaben ab, da sie unmittelbar dem Betrieb zugeordnet werden. Dazu gehören zum Beispiel Arbeitsmittel, Reisekosten oder Fortbildungskosten.
Was ist der Ausbildungsfreibetrag und wie hoch ist er?
Der Ausbildungsfreibetrag ist ein steuerlicher Entlastungsbetrag für Eltern, wenn sich volljährige Kinder in einer Ausbildung befinden und außerhalb des eigenen Haushalts leben. Er soll die zusätzlichen finanziellen Belastungen während der Ausbildungszeit teilweise ausgleichen. Der Ausbildungsfreibetrag beträgt 1.200 Euro jährlich für volljährige Kinder. Er wird in der Einkommensteuer berücksichtigt und kann die Steuerlast entsprechend mindern.
Was ist die Homeoffice-Pauschale und wie kann sie steuerlich genutzt werden?
Die Homeoffice-Pauschale ist eine steuerliche Regelung, mit der Kosten für das Arbeiten von zu Hause pauschal berücksichtigt werden können. Sie kann geltend gemacht werden, wenn die berufliche Tätigkeit überwiegend im Homeoffice ausgeübt wird. Pro Tag im Homeoffice wird ein festgelegter Betrag angesetzt, auch ohne separates Arbeitszimmer. Dadurch sollen typische Kosten wie Strom, Heizung oder Internet teilweise abgegolten werden.
Quellen
- Gesamte Rechtsvorschrift für Handelsgesetzbuch (HGB):
Gesetze im Internet – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - Gesamte Rechtsvorschrift für das Einkommenssteuergesetz (EStG):
Gesetze im Internet – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz