Steuernachzahlung ⇒ Ursachen, Fristen & Reaktion

Eine Steuernachzahlung entsteht, wenn das Finanzamt nach Bearbeitung der Steuererklärung feststellt, dass die tatsächliche Steuerschuld höher ist als die bereits geleisteten Zahlungen. In diesem Fall müssen Steuerzahler den Differenzbetrag nachzahlen.

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Steuernachzahlung – auf einen Blick

Was ist eine Steuernachzahlung und wodurch entsteht sie?Eine Steuernachzahlung ergibt sich, wenn die bereits geleisteten Steuerzahlungen niedriger sind als die endgültig festgesetzte Steuerschuld.
Warum kommt es bei Selbstständigen und Freiberuflern zu Steuernachzahlungen?Häufige Gründe für Steuernachzahlungen bei Selbstständigen und Freiberuflern sind schwankende Gewinne, zu niedrige Vorauszahlungen oder Fehler in der Steuererklärung.
Wie sollte auf einen Steuerbescheid reagiert werden?Ein Steuerbescheid sollte geprüft, die Abweichungen verstanden und je nach Ergebnis akzeptiert, geändert oder fristgerecht angefochten werden.
Welche Zinsen und Zuschläge gelten bei Steuernachforderungen?Bei Steuernachforderungen können Nachzahlungs-, Aussetzungs- und Stundungszinsen sowie Säumniszuschläge anfallen.
Wie beantragt man eine Stundung oder Ratenzahlung beim Finanzamt richtig?Eine Stundung oder Ratenzahlung wird beim Finanzamt beantragt, indem der Zahlungsplan und die finanzielle Härte dargestellt wird.
Steuernachzahlung

Eine Steuernachzahlung entsteht, wenn eine Person oder ein Unternehmen im Laufe eines Jahres zu wenig Steuern bezahlt hat und deshalb im Nachhinein einen zusätzlichen Betrag an das Finanzamt zahlen muss. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Einkommen falsch eingeschätzt oder zu geringe Vorauszahlungen geleistet wurden. Die Nachzahlung wird meist im Zuge des Steuerbescheids festgestellt.

Was ist eine Steuernachzahlung und wie entsteht sie?

Eine Steuernachzahlung entsteht, wenn Selbstständige oder Unternehmer für einen bestimmten Zeitraum, zum Beispiel ein Steuerjahr, zu wenig oder keine Steuern gezahlt haben. Das Finanzamt fordert dann den noch offenen Betrag nach.

Differenz zwischen geschuldeter Steuer und geleisteten Zahlungen

  • Rechtlich geregelt ist die Verrechnung von Steuerzahlungen und festgesetzter Steuer unter anderem in § 36 Einkommensteuergesetz (EStG).
  • Dort ist festgelegt, dass Vorauszahlungen oder bereits einbehaltene Steuerbeträge auf die endgültige Steuerschuld angerechnet werden. Wenn diese Zahlungen niedriger sind als die festgesetzte Steuer, entsteht eine Nachzahlung.
  • Eine Steuernachzahlung kann bei verschiedenen Steuerarten vorkommen, etwa bei der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer, der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer oder der Grundsteuer.

Hier erhalten Sie eine Übersicht über alle Steuern & Abgaben in Deutschland

Unterschied Arbeitnehmer vs. Selbstständige

  • Bei Selbstständigen kommt eine Nachzahlung häufiger vor, besonders wenn das tatsächliche Einkommen höher ausfällt als ursprünglich erwartet.
  • Bei Angestellten ist sie eher selten, da der Arbeitgeber die Lohnsteuer regelmäßig abführt. Häufig ergibt sich sogar eine Steuererstattung, wenn im Laufe des Jahres zu viel Lohnsteuer gezahlt wurde.
  • Eine Nachzahlung kann jedoch entstehen, wenn zusätzliches Einkommen vorliegt, das noch nicht versteuert wurde, etwa aus Vermietung oder einer nebenberuflichen Selbstständigkeit.

Hinweis von FreeFinance: Ein häufiger Grund für Steuernachzahlungen bei Angestellten ist eine ungünstige Steuerklassenkombination, insbesondere III/V bei Ehepaaren. Die Steuerklasse beeinflusst die unterjährige Steuerlast und wird im Rahmen der Steuererklärung ausgeglichen.

Erfahren Sie mehr über die Steuerklassen und ihre Auswirkungen

Gründe für eine Steuernachzahlung: Warum Selbstständige und Freiberufler häufig betroffen sind

Steuernachzahlungen entstehen bei Selbstständigen und Freiberuflern vor allem dann, wenn sich Umsatz und Gewinn im laufenden Geschäftsjahr anders entwickeln als ursprünglich erwartet.

In der Praxis lassen sich vier häufige Szenarien unterscheiden:

1. Schwankende oder stark steigende Gewinne

  • Viele Selbstständige haben keine konstanten Einnahmen. In einem Jahr kann das Einkommen niedrig sein, im nächsten deutlich höher. Die Vorauszahlungen orientieren sich jedoch am letzten Einkommensteuerbescheid und damit oft an einem älteren Einkommen.
  • Wenn die Gewinne steigen, erhöht sich häufig auch der persönliche Steuersatz. Da die Vorauszahlungen nicht automatisch angepasst werden, entsteht eine Differenz zwischen gezahlten Beträgen und tatsächlicher Steuerlast.

2. Zu niedrige oder fehlende Vorauszahlungen

  • Das Finanzamt legt vierteljährliche Vorauszahlungen fest, die ebenfalls auf dem letzten Steuerbescheid basieren. Bei niedrigen oder veralteten Einkommensdaten fallen diese oft zu gering aus.
  • Auch eine verspätete oder unvollständige Abgabe der Steuererklärung kann zu einer fehlerhaften Berechnung der Vorauszahlungen führen. Am Ende entsteht eine Nachforderung, wenn das tatsächliche Einkommen höher ist.

3. Fehler oder unterschiedliche Bewertung in der Steuererklärung

  • Steuererklärungen sind komplex und können fehlerhaft sein, etwa durch fehlende Angaben oder Belege. Auch unterschiedliche steuerliche Bewertungen durch das Finanzamt sind möglich.
  • Bei einer Prüfung werden einzelne Positionen häufig neu bewertet, was zu einer höheren Steuerfestsetzung und damit zu einer Nachzahlung führt.

4. Änderungen durch Betriebsprüfungen

  • Bei einer Betriebsprüfung überprüft das Finanzamt vergangene Steuerjahre. Werden dabei Unstimmigkeiten festgestellt, etwa nicht vollständig erfasste Einnahmen oder falsch angesetzte Ausgaben, kann der Steuerbescheid nachträglich geändert werden.
  • Diese Anpassung wirkt sich oft auf mehrere Jahre aus und führt zu einer rückwirkenden Steuernachforderung.

Steuerbescheid prüfen und richtig reagieren: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Ein Steuerbescheid entscheidet über eine mögliche Nachzahlung oder Rückerstattung im Rahmen der Einkommensteuer. Besonders bei einer hohen Nachforderung entsteht schnell Panik, obwohl der Bescheid oft nur eine Rechen- oder Bewertungsänderung der Finanzverwaltung widerspiegelt.

Daher ist es wichtig, ruhig zu bleiben, die Ursachen zu verstehen und rechtzeitig die passenden Schritte einzuleiten.

1. Steuerbescheid genau prüfen

  • Sobald der Einkommensteuerbescheid vorliegt, sollten Sie ihn sorgfältig prüfen. Am Ende des Bescheids finden Sie das Ergebnis Ihrer Steuerberechnung.
  • Ein positives Ergebnis bedeutet eine Steuernachzahlung, ein negatives Ergebnis eine Steuererstattung.
  • Im nächsten Schritt sollten Sie Ihre persönlichen Daten kontrollieren und anschließend die Aufstellung Ihrer Einnahmen und Ausgaben prüfen.
  • Achten Sie dabei besonders darauf, ob alle Angaben korrekt übernommen wurden oder ob das Finanzamt Änderungen vorgenommen hat. Diese Abweichungen werden im Bescheid erläutert.

2. Ursache der Abweichung verstehen

  • Im Anschluss sollten Sie nachvollziehen, warum es zu einer Nachzahlung gekommen ist. Die Begründung finden Sie meist im Abschnitt „Erläuterungen zur Festsetzung“.
  • Typische Ursachen sind geänderte Einnahmen, nicht anerkannte Ausgaben oder eine abweichende steuerliche Bewertung durch das Finanzamt. Erst wenn die Ursache klar ist, können Sie sinnvoll entscheiden, wie Sie weiter vorgehen.

3. Entscheidung treffen: akzeptieren oder reagieren

  • Wenn der Bescheid korrekt ist, müssen Sie nichts weiter tun, außer die Nachzahlung fristgerecht zu begleichen.
  • Wenn Ihnen jedoch Fehler auffallen oder Sie die Entscheidung des Finanzamts nicht nachvollziehen können, haben Sie zwei Möglichkeiten:

    1. Sie können einen Antrag auf schlichte Änderung stellen, wenn es nur um einzelne Punkte geht, zum Beispiel vergessene Kosten oder kleine Korrekturen.

    2. Sie legen Einspruch ein, wenn Sie den gesamten Bescheid überprüfen lassen möchten.

4. Fristen einhalten und Einspruch einlegen

  • Für einen Einspruch haben Sie einen Monat Zeit ab Erhalt des Steuerbescheids. Danach wird der Bescheid rechtskräftig.
  • Der Einspruch muss schriftlich oder elektronisch beim Finanzamt eingehen, zum Beispiel per Brief, E-Mail oder über ELSTER.

Zinsen, Zuschläge und Zahlungsregelungen bei Steuernachforderungen

Wenn Steuerbeträge zu spät gezahlt oder erst verspätet festgesetzt werden, können verschiedene Zinsen und Zuschläge vom Finanzamt erhoben werden.

Nachzahlungs- und Erstattungszinsen

  • Nach § 233a AO betragen sowohl Nachzahlungs- als auch Erstattungszinsen 0,15 % pro Monat, also insgesamt 1,8 % pro Jahr.
  • Die Verzinsung beginnt erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Diese Frist wird als Karenzzeit bezeichnet.
  • Erfolgt die Steuerfestsetzung erst deutlich später, können sich dadurch bereits spürbare Zinsbeträge ansammeln, da der monatliche Zinssatz über einen längeren Zeitraum erheblich ins Gewicht fällt.

Aussetzungszinsen und weitere Zinsarten

  • Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) ermöglicht es, den angefochtenen Teil der Steuernachforderung zunächst nicht zahlen zu müssen.
  • Wird die Nachforderung später bestätigt, fallen für diesen Betrag Zinsen in Höhe von 6 % pro Jahr an.
  • Dieser Zinssatz liegt deutlich über der regulären Vollverzinsung von 1,8 % pro Jahr.

Wichtig: Die unterschiedliche Zinshöhe zwischen Aussetzungszinsen (6 % p.a.) und Nachzahlungszinsen (1,8 % p.a.) ist derzeit verfassungsrechtlich umstritten. Das Finanzgericht Köln hat in einem aktuellen Beschluss ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit bestätigt und auf die anhängige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verwiesen (vgl. DATEV magazin 26.05.2025).

Ratenzahlung und Stundung bei Steuernachzahlungen

  • Bei einer hohen Steuernachzahlung besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt eine Ratenzahlung oder Stundung zu beantragen.
  • Eine Bewilligung erfolgt, wenn nachgewiesen werden kann, dass die sofortige vollständige Zahlung eine erhebliche finanzielle Härte darstellt.
  • Das Finanzamt kann zur Absicherung des Anspruchs zusätzliche Sicherheiten verlangen, beispielsweise in Form einer Sicherungshypothek.
  • Für gestundete Beträge werden Stundungszinsen erhoben (§ 234 AO). In der Praxis verlangt das Finanzamt in der Regel etwa 0,5 % Zinsen pro Monat.

Hinweis von FreeFinance: Bei zeitnaher Begleichung der Steuerschuld kann das Finanzamt in Einzelfällen auf Zinsen verzichten. Dafür kann ein Erlassantrag gestellt werden, der den Verzicht auf Stundungszinsen begründet.

Zinsen bei Steuernachforderungen im Überblick

ZinsartWann fällt sie an?Zinssatz
Zinsen nach § 233a AOBei späterer Steuerfestsetzung oder -erstattung0,15 %/Monat (1,8 % p. a.)
Aussetzungszinsen (AdV)Wenn eine ausgesetzte Steuernachforderung später bestätigt wird6 % pro Jahr
StundungszinsenBei Stundung oder Ratenzahlungca. 0,5 % pro Monat

Checkliste: Stundung und Ratenzahlung beim Finanzamt richtig beantragen

Die folgende Checkliste zeigt Schritt für Schritt, worauf beim Antrag für eine Stundung oder Ratenzahlung zu achten ist und wie die Erfolgschancen erhöht werden können.

1. Antrag formlos erstellen

Der Antrag wird schriftlich beim Finanzamt eingereicht. Ein bestimmtes Formular ist nicht erforderlich. Wichtig ist eine klare Darstellung des Anliegens (Stundung oder Ratenzahlung).

2. Zahlungsplan angeben

Im Antrag ist konkret zu beschreiben, wie die Steuerschuld beglichen werden soll, zum Beispiel:

  • Zahlung eines späteren Gesamtbetrags oder
  • Ratenzahlung über einen festgelegten Zeitraum

Ein realistischer Tilgungsplan mit konkreten Monatsraten hilft, die Belastung besser zu verteilen und den verfügbaren Betrag an Geld realistisch einzuplanen.

3. Finanzielle Situation darlegen

Es muss nachvollziehbar erklärt werden, warum eine sofortige Zahlung nicht möglich ist. Entscheidend ist der Nachweis einer finanziellen Härte, also einer vorübergehenden Zahlungsunfähigkeit.

4. Rechtzeitig einreichen

Der Antrag ist vor Ablauf der Zahlungsfrist zu stellen. Wird er zu spät eingereicht, können bereits Säumniszuschläge entstehen.

5. Prüfung durch das Finanzamt

Nach Eingang prüft das Finanzamt den Antrag und entscheidet über die Bewilligung.

  • Bei Zustimmung: Erlass eines Stundungs- oder Ratenbescheids
  • Bei Ablehnung: schriftlicher Bescheid mit Begründung

6. Reaktion bei Ablehnung

Bei einer Ablehnung besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Einspruch einzulegen oder alternative Lösungen wie eine Ratenvereinbarung im Vollstreckungsverfahren zu prüfen.

Steuern nachzahlen vermeiden: Tipps für eine vorausschauende Planung

Steuernachzahlungen sind selten Zufall, sondern meist die Folge fehlender unterjähriger Planung. Mit einer klaren Systematik lassen sich Abweichungen früh erkennen und vermeiden.

Laufende Buchführung als Frühwarnsystem

Eine aktuelle, unterjährige Buchhaltung bildet die Grundlage für jede vorausschauende Steuerplanung. Sie zeigt frühzeitig, ob sich der Umsatz anders entwickelt als erwartet und ob eine höhere Steuerbelastung droht. Ohne diesen Überblick werden Abweichungen häufig erst mit dem Steuerbescheid sichtbar.

Steuer-Vorauszahlungen im Blick behalten

Auf Basis früherer Ergebnisse setzt das Finanzamt vierteljährliche Vorauszahlungen fest. Diese sind jeweils am 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. fällig. Stimmen die Vorauszahlungen nicht mehr mit der tatsächlichen Gewinnentwicklung überein, entsteht schnell eine Lücke, die später zu Nachzahlungen führt.

Vorauszahlungen rechtzeitig anpassen

Sobald sich im laufenden Jahr höhere Gewinne abzeichnen, kann ein Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen gestellt werden. Dadurch wird die Steuerlast frühzeitig angepasst und gleichmäßiger verteilt, sodass größere Nachzahlungen vermieden werden.

Tipp: Die Buchhaltungssoftware FreeFinance ermöglicht Selbstständigen eine laufende EÜR-Auswertung, sodass Gewinnentwicklung und Steuerlast jederzeit sichtbar sind und Vorauszahlungen rechtzeitig angepasst werden können.

Typische Fehler bei Steuernachzahlungen vermeiden

Bei Steuernachzahlungen entstehen viele zusätzliche Kosten nicht durch den Steuerbescheid selbst, sondern durch verspätete Reaktionen oder fehlende Fristenkontrolle.

Einspruchsfrist verpasst

Der Einspruch gegen den Steuerbescheid muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingelegt werden. Wird diese Frist versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig und ist nur noch in Ausnahmefällen änderbar.

Stundung zu spät beantragt

Ein Aufschub von Steuerschulden durch Stundung muss immer vor dem Zahlungstermin beantragt werden. Erfolgt der Antrag zu spät, besteht kein Anspruch mehr auf Zahlungsaufschub. Dadurch werden die Steuerschulden sofort fällig und es können Säumniszuschläge entstehen.

Säumniszuschläge unterschätzt

Wird die Steuer nicht rechtzeitig gezahlt, fällt automatisch ein Säumniszuschlag von 1 % pro angefangenem Monat an. Ein Verschulden ist dafür nicht erforderlich. Besonders bei fehlenden Steuerrücklagen können sich diese zusätzlichen Kosten schnell summieren.

Hinweis: In komplexen Fällen kann die Unterstützung eines Steuerberaters helfen, rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen und Fehler bei Fristen oder Anträgen zu vermeiden.

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Häufig gestellte Fragen

Eine Steuernachzahlung ist normal und hängt von Einkommen, Vorauszahlungen und individuellen Abzügen ab. Besonders bei schwankenden Einkünften oder selbstständiger Tätigkeit kommt es häufiger zu Nachzahlungen. Entscheidend ist, ob die im Voraus gezahlte Steuer zur tatsächlichen Steuerlast passt. Größere Abweichungen entstehen meist durch veränderte Einkommensverhältnisse.

Bei verspäteter Zahlung erhebt das Finanzamt Säumniszuschläge von 1 % pro angefangenem Monat. Zusätzlich können Mahnungen verschickt werden. Bleibt die Zahlung weiterhin aus, sind auch Vollstreckungsmaßnahmen möglich. Die Forderung bleibt dabei grundsätzlich bestehen. Zusätzlich können sich dadurch die Gesamtkosten der Steuerschuld durch Zinsen und Zuschläge deutlich erhöhen.

Ein Antrag auf schlichte Änderung beim Finanzamt ist ein formloser Antrag zur Korrektur einzelner Punkte eines Steuerbescheids. Er wird bei kleineren Fehlern oder fehlenden Angaben genutzt, etwa vergessenen Kosten oder falschen Daten. Der Bescheid wird dabei nicht vollständig geprüft, sondern nur die genannten Punkte. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch gestellt werden.

Typische Gründe für Steuernachzahlungen in Angestellten-Jobs sind insbesondere eine ungünstige Steuerklassenkombination, vor allem bei Ehepaaren mit der Kombination III/V, da die Steuerlast unterjährig ungleich verteilt und später korrigiert wird. Neben einer ungünstigen Steuerklassenwahl können Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Krankengeld dazu führen, dass die einbehaltene Lohnsteuer nicht der tatsächlichen Steuerlast entspricht.

Quellen