Gemeinnütziger Verein ⇒ Definition & Vorteile

Ein gemeinnütziger Verein setzt sich für das Allgemeinwohl in Deutschland ein und erhält dafür eine besondere Steuerbegünstigung sowie Zugang zu Fördermitteln. Allerdings verlangt die Gemeinnützigkeit klare Satzungszwecke, sorgfältige Buchführung und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

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Gemeinnütziger Verein – auf einen Blick

Die 5 wichtigsten Fragen und Antworten zum gemeinnützigen Verein

Was ist ein gemeinnütziger Verein?

Ein gemeinnütziger Verein fördert das gesellschaftliche Wohl und erhält dafür Steuererleichterungen sowie Spendenmöglichkeiten.

Wann gilt ein Verein als gemeinnützig?

Ein Verein gilt als gemeinnützig, wenn er selbstlos ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt und seine Mittel ausschließlich dafür einsetzt.

Welche Vor- und Nachteile hat die Gemeinnützigkeit für Vereine?

Gemeinnützigkeit bietet Vereinen steuerliche Vorteile und bessere Förderchancen, verlangt aber strikte Auflagen und eine umfassende Buchhaltung.

Warum müssen gemeinnützige Vereine Aufzeichnungen führen?

Gemeinnützige Vereine müssen Aufzeichnungen führen, um die satzungsgemäße Mittelverwendung nachzuweisen, Prüfungen zu ermöglichen und die Gemeinnützigkeit dauerhaft zu sichern.

Wann kann ein Verein seine Gemeinnützigkeit verlieren?

Ein Verein verliert die Gemeinnützigkeit bei Verstoß gegen die Voraussetzungen oder durch Satzungsänderungen, was zu rückwirkenden Steuerforderungen führen kann.

Gemeinnütziger Verein

Ein gemeinnütziger Verein verfolgt Ziele, die das Allgemeinwohl in sozialen, kulturellen oder ökologischen Bereichen fördern, ohne dabei eine Gewinnerzielung anzustreben.

Definition: Gemeinnütziger Verein

Ein gemeinnütziger Verein setzt sich selbstlos für das Gemeinwohl ein und profitiert dafür von steuerlichen Vergünstigungen sowie der Möglichkeit, Spendenbescheinigungen auszustellen.

  • Bestimmte Einnahmen sind von der Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer befreit, für ausgewählte Leistungen gelten umsatzsteuerliche Vergünstigungen.

  • Die Gemeinnützigkeit stärkt zudem das Ansehen des Vereins, da Fördermittel und Spenden bevorzugt an Organisationen fließen, die dem Gemeinwohl dienen.

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Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit

Ein Verein gilt als gemeinnützig, wenn er selbstlos ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt und seine Mittel ausschließlich für diese Zwecke einsetzt.

Anerkennung der Gemeinnützigkeit: Wichtige Kriterien

  • Nicht jeder Verein erhält automatisch den Status der Gemeinnützigkeit. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den §§ 51–68 der Abgabenordnung (AO), und sowohl eingetragene als auch nicht eingetragene Vereine können anerkannt werden.

  • Ein Verein muss klar in der Vereinssatzung festlegen, dass er gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt:

    1. Gemeinnützig: Tätigkeiten fördern die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos (vgl. § 52 AO).

    2. Mildtätig: Unterstützung hilfsbedürftiger Personen ohne Eigeninteresse (vgl. § 53 AO).

    3. Kirchlich: Förderung von Religionsgemeinschaften durch selbstloses Handeln (vgl. § 54 AO).

Gemeinnützige Zwecke: Typische Beispiele

Eine vollständige Übersicht über die möglichen Förderbereiche des Gemeinwohls enthält § 52 Absatz 2 AO. Dies sind einige typische Beispiele für gemeinnützige Tätigkeiten:

  • Jugend- und Altenhilfe: Unterstützung und Förderung von jungen und älteren Menschen.

  • Kunst und Kultur: Pflege und Förderung kreativer und kultureller Projekte.

  • Sportförderung: Organisation von Sportangeboten und Wettkämpfen.

  • Bildungsförderung: Unterstützung von schulischen und außerschulischen Bildungsangeboten.

  • Umweltschutz: Initiativen zum Erhalt der Umwelt und zur Förderung nachhaltiger Lebensweisen.

  • Soziale Dienste: Hilfe für benachteiligte Gruppen, Obdachlose oder Menschen mit Behinderung.

  • Gesundheitsförderung: Präventionsmaßnahmen, Aufklärungskampagnen und Unterstützung von Patientenorganisationen.

  • Wissenschaft und Forschung: Förderung wissenschaftlicher Projekte, Studien oder Forschungsinitiativen.

Hinweis: Ein gemeinnütziger Verein darf ausschließlich die in seiner Satzung festgelegten steuerbegünstigten Zwecke verfolgen. Dabei müssen alle Mittel nach dem Prinzip der Selbstlosigkeit verwendet werden und ausschließlich der Umsetzung dieser Zwecke dienen. Eine unbegrenzte Vermögensanhäufung ohne konkreten Zweck ist nicht zulässig. Sämtliche Ressourcen fließen direkt in die satzungsgemäßen Aufgaben.

Gemeinnütziger Verein: Vor- und Nachteile im Überblick

Gemeinnützigkeit bringt steuerliche Entlastungen, verbessert Finanzierungschancen und stärkt die Reputation, geht aber mit strikten Auflagen, erhöhter Verwaltung und eingeschränkter Entscheidungsfreiheit einher.

Vorteile der Gemeinnützigkeit

  • Steuerliche Entlastung: Gemeinnützige Vereine profitieren von Befreiungen oder Vergünstigungen bei Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer.

  • Spendenbescheinigungen: Vereine dürfen Zuwendungsbescheinigungen ausstellen, was Spenden für Unterstützer steuerlich absetzbar macht und zusätzliche Finanzierungsquellen eröffnet.

  • Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale: Gemeinnützige Vereine dürfen Ehrenamtliche steuerfrei über die Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale vergüten.

  • Zugang zu Fördermitteln: Gemeinnützige Vereine haben bessere Chancen auf staatliche Zuschüsse und Fördergelder, da viele Programme an den Status gebunden sind.

  • Befreiung von Gerichtsgebühren beim Vereinsregister: Gemeinnützige Vereine erhalten häufig Ermäßigungen oder Befreiungen von Gebühren im Vereinsregister, was Verwaltungskosten senkt.

Nachteile der Gemeinnützigkeit

  • Strengere Anforderungen an die Buchhaltung: Vereine müssen detaillierte Aufzeichnungen führen, Einnahmenüberschussrechnungen nach verschiedenen steuerlichen Bereichen erstellen und die zweckgebundene Mittelverwendung nachweisen.

  • Einschränkungen bei Mittelverwendung und Rücklagen: Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke genutzt werden. Rücklagenbildung, Zuwendungen an Mitglieder oder der Umfang wirtschaftlicher Tätigkeiten sind begrenzt.

  • Haftung und Rechenschaftspflicht: Vorstandsmitglieder haften, wenn Auflagen nicht eingehalten werden. Nach drei Jahren prüft die Finanzverwaltung die Einhaltung der Gemeinnützigkeit; Verstöße können zu Steuerforderungen und zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen.

Dokumentationspflichten im gemeinnützigen Verein

Das Vereins- und Steuerrecht verlangt von gemeinnützigen Vereinen eine sorgfältige Dokumentation und Archivierung aller relevanten Unterlagen. Nur so lässt sich die ordnungsgemäße Geschäftsführung nachweisen und die Gemeinnützigkeit dauerhaft sichern.

Wichtige Nachweise gegenüber Behörden und Förderstellen

Aufzeichnungen dienen vor allem dazu, Prüfungen und Kontrollen nachvollziehbar zu ermöglichen. Dazu zählen insbesondere:

  • Steuererklärungen und mögliche Prüfungen durch das Finanzamt

  • Verwendungsnachweise bei Fördermitteln oder Zuschüssen

  • Rechenschaftsberichte des Vorstands gegenüber der Mitgliederversammlung

Nachweis der satzungsgemäßen Mittelverwendung

Nach § 63 AO müssen gemeinnützige Vereine belegen, dass sie ihre Mittel ausschließlich und direkt für die in der Satzung festgelegten Zwecke einsetzen. Die tatsächliche Geschäftsführung muss jederzeit zeigen, dass die Gemeinnützigkeit praktisch umgesetzt wird.

Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung

Damit Aufzeichnungen als gesetzeskonform gelten, müssen bestimmte Grundsätze erfüllt sein. Dazu gehören:

  • vollständige und richtige Dokumentation in Papierform oder digital

  • laufende Führung eines Kassenbuchs mit Einnahmen und Ausgaben

  • nachvollziehbare Änderungen, falls Buchungen später angepasst werden

  • klare Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben zu den jeweiligen Tätigkeitsbereichen

  • Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG, wenn keine Buchführungspflicht besteht

  • Bilanzierungspflicht nach § 141 AO nur für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, wenn das Finanzamt die Buchführung bei Überschreiten von 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn anordnet.

Besondere Aufzeichnungspflichten für einzelne Bereiche

Auch spezielle Vorgänge unterliegen eigenen Dokumentationsanforderungen, zum Beispiel:

  • Spenden und Zuwendungsbestätigungen

  • steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

  • Geschenke und Rücklagen

  • Lohnkonten und Personalunterlagen

Die entsprechenden Unterlagen sind je nach Art sechs bis zehn Jahre aufzubewahren. Verantwortung dafür tragen Vorstand und Mitgliederversammlung gemeinsam.

Mitgliedsbeiträge im gemeinnützigen Verein

Mitgliedsbeiträge sind rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben, sichern aber die Finanzierung eines gemeinnützigen Vereins und müssen in einem angemessenen Rahmen bleiben.

  • Einnahmen aus Veranstaltungen oder Sponsoring können unregelmäßig ausfallen. Besonders seit der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, wie wichtig verlässliche Beiträge sind.

  • Über Höhe und Fälligkeit entscheidet die Mitgliederversammlung. Sie kann Aufnahmegebühren festlegen oder etwa Ehrenmitglieder von Beiträgen befreien. Wichtig ist, dass die Beiträge bezahlbar bleiben und die Mitgliedschaft nicht nur wenigen offensteht.

  • Mitgliedsbeiträge und Umlagen sollen im Durchschnitt 1.440 Euro pro Jahr und Aufnahmegebühren 2.200 Euro nicht überschreiten. Andernfalls droht der Verlust der Gemeinnützigkeit.

  • Außerdem prüft das Finanzamt, ob es sich um „echte“ Mitgliedsbeiträge handelt. Diese dienen ausschließlich dem Vereinszweck. „Unechte“ Beiträge verschaffen Mitgliedern dagegen verdeckte Vorteile, etwa vergünstigte Leistungen oder Fortbildungen, und können steuerliche Folgen haben.

Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei Vereinen

Die Steuerbegünstigungen eines gemeinnützigen Vereins sind nicht dauerhaft garantiert. Das Finanzamt kann die Gemeinnützigkeit jederzeit aberkennen, wenn die Voraussetzungen nach dem Vereinsrecht nicht mehr erfüllt sind, was auch eine Überprüfung und Nachforderung früherer Steuererklärungen nach sich ziehen kann.

Verlust der Gemeinnützigkeit durch Satzänderungen

Änderungen an der Satzung, die den gemeinnützigen Zweck gefährden, können den Verlust der Gemeinnützigkeit zur Folge haben. Dann muss der Verein rückwirkend Steuern wie Gewerbe-, Umsatz- und Körperschaftsteuer sowie eventuell Spendenvergünstigungen nachzahlen. Auch die Umsatzfreigrenze (45.000 Euro) für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb kann betroffen sein. Der Verein wird steuerlich dann wie eine normale Rechtsform behandelt.

Vertrauensschutzregelung

Wird die Gemeinnützigkeit zunächst anerkannt, kann sie erst zum folgenden Kalenderjahr entzogen werden, falls nachträglich Mängel in der Satzung festgestellt werden. Dennoch kann das Finanzamt erhaltene Steuervergünstigungen rückwirkend einfordern.

Antrag auf Gemeinnützigkeit im Verein

Die Gemeinnützigkeit eines Vereins kann beim zuständigen Finanzamt beantragt werden, sobald der Vereinszweck den Voraussetzungen entspricht und die Satzung die erforderlichen Regelungen enthält.

Unterlagen und Verfahren zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Der Antrag umfasst in der Regel folgende Unterlagen:

Im Rahmen des Körperschaftsteuerverfahrens prüft das Finanzamt den Antrag und erteilt anschließend einen Feststellungsbescheid, aus dem hervorgeht, dass der Verein als gemeinnützig anerkannt ist und für welche Zwecke diese Anerkennung gilt. Die Einhaltung der Gemeinnützigkeit und der damit verbundenen Steuerbefreiung wird im Folgejahr und dann regelmäßig alle drei Jahre überprüft.

Muster für einen Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Verein für Kultur und Sport e.V.
12345 Beispielstadt
Beispielstraße 10
Tel.: 01234 567890
Beispielstadt, den 1.2.2026
Anschrift des zuständigen Finanzamts

Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Hiermit stellt der vertretungsberechtigte Vorstand des Vereins „Verein für Kultur und Sport e.V.“ den Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Der Verein verfolgt gemäß Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51–68 der Abgabenordnung. Zudem wird die Erlaubnis beantragt, Zuwendungsbescheinigungen ausstellen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

…………………………………
Vorsitzender

…………………………………
Stellvertretender Vorsitzender

Anlagen:

  • Gründungsprotokoll der Mitgliederversammlung

  • Satzung des Vereins

  • Registerauszug des Amtsgerichts (bei eingetragenen Vereinen)

  • Bisherige steuerliche Bescheide (falls vorhanden)

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Fragen und Antworten

Ein Verein gilt als gemeinnützig, wenn er selbstlos Ziele verfolgt, die dem Gemeinwohl dienen. Dazu gehören etwa die Förderung von Bildung, Sport, Kultur, sozialer Unterstützung oder religiösen Gemeinschaften. Entscheidend ist, dass der Verein nicht in erster Linie eigene wirtschaftliche Interessen verfolgt, sondern die Allgemeinheit oder hilfsbedürftige Personen unterstützt. Alle gemeinnützigen Zwecke müssen eindeutig in der Satzung festgelegt sein.

Die Gemeinnützigkeit bringt zwar steuerliche Vorteile, ist aber auch mit zusätzlichen Pflichten verbunden. Gemeinnützige Vereine müssen eine besonders sorgfältige Buchhaltung führen und nachweisen, dass alle Gelder zweckgebunden verwendet werden. Einnahmen müssen zeitnah für die satzungsgemäßen Aufgaben eingesetzt werden. Sobald ein wirtschaftlicher Betrieb entsteht, kann dies Auswirkungen auf die Besteuerung haben und die Gemeinnützigkeit gefährden.

Für gemeinnützige Vereine gibt es keine feste Grenze, wie viel Geld auf dem Konto liegen darf. Wichtig ist jedoch, dass die Mittel grundsätzlich für die gemeinnützigen Zwecke bestimmt sind und nicht unbegrenzt angesammelt werden.

Überschüsse dürfen nur in einem angemessenen Rahmen zurückgelegt werden, zum Beispiel zur Finanzierung geplanter Projekte oder größerer Anschaffungen. Eine langfristige Vermögensanhäufung ohne konkreten Zweck kann dazu führen, dass das Finanzamt die Gemeinnützigkeit infrage stellt.

Ein Verein ist ein Zusammenschluss von Personen, die gemeinsam ein bestimmtes Ziel verfolgen, etwa Freizeitaktivitäten oder Interessenvertretung. Solche Vereine unterliegen den regulären steuerlichen Vorschriften und können ihre Einnahmen vergleichsweise flexibel nutzen.

Ein gemeinnütziger Verein verfolgt dagegen ausschließlich selbstlose Zwecke, die der Allgemeinheit dienen, etwa im sozialen, kulturellen oder sportlichen Bereich. Dieser Status wird vom Finanzamt anerkannt und bringt steuerliche Vorteile sowie die Möglichkeit zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen.

Ja. Das Finanzamt kontrolliert regelmäßig, ob ein Verein weiterhin die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt. Dabei wird geprüft, ob die tatsächliche Geschäftsführung mit der Satzung übereinstimmt und ob die Vereinsmittel ausschließlich für die steuerbegünstigten Zwecke eingesetzt werden. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, kann die Gemeinnützigkeit aberkannt werden und es können Steuern rückwirkend nachgefordert werden.

Für die Anerkennung als gemeinnütziger Verein empfiehlt sich die Organisation als eingetragener Verein (e.V.), da dies die Eintragung im Vereinsregister erforderlich macht und die rechtliche Grundlage für das Gemeinnützigkeitsrecht schafft.

Die Wahl der Form hat weitreichende Auswirkungen auf die Haftung der Vorstandsmitglieder, die Buchführungspflichten und die steuerlichen Vorteile, einschließlich Steuerbegünstigungen bei Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Ein e.V. kann außerdem Zuwendungen von Spendern und Stiftungen annehmen und offiziell Spendenbescheinigungen ausstellen.

Quellen