Verein gründen ⇒ Rechtsformen, Kosten & Tipps

Einen Verein gründen bedeutet, eine rechtliche Struktur für gemeinsames Engagement in Sport, Kultur, Ehrenamt oder sozialen Projekten zu schaffen. Eingetragene Vereine (e.V.) haften über das Vereinsvermögen, während bei nicht eingetragenen Vereinen die Mitglieder persönlich haften.

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Verein gründen – auf einen Blick

Die 5 wichtigsten Fragen und Antworten zur Vereinsgründung

Warum ist es sinnvoll, einen Verein zu gründen?

Einen Verein zu gründen, stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und fördert gemeinsames Engagement in Kultur, Sport oder Ehrenamt.

Welche Rechtsformen von Vereinen gibt es?

Es gibt eingetragene Vereine (e.V.) mit mindestens sieben Mitgliedern, nicht eingetragene Vereine ab zwei Mitgliedern sowie wirtschaftliche Vereine.

Wie viel kostet die Gründung eines Vereins?

Die Gründung eines Vereins kostet inklusive Notar, Registrierung und Bekanntmachung etwa 150 €, zusätzliche Änderungen der Satzung oder des Vorstands ziehen weitere Gebühren nach sich.

Welche Schritte sind für die Gründung eines Vereins erforderlich?

Einen Verein gründet man, indem man engagierte Gründungsmitglieder gewinnt, eine Satzung erstellt, die Gründungsversammlung abhält und den Verein im Vereinsregister einträgt.

Warum ist eine strukturierte Vereinsbuchhaltung wichtig?

Eine gut geführte Vereinsbuchhaltung sorgt für Transparenz, effiziente Verwaltung und ermöglicht die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben je nach wirtschaftlicher Tätigkeit des Vereins.

Verein gründen

Die Gründung eines Vereins in Deutschland setzt die Einigung mehrerer Personen auf einen gemeinsamen Zweck voraus. In der Regel wird dieser Zweck in einer Satzung festgehalten, die die grundlegenden Strukturen und Regeln des Vereins definiert.

Verein gründen: Warum ist es sinnvoll?

Einen Verein zu gründen stärkt den Zusammenhalt in der Gesellschaft und eröffnet die Möglichkeit für gemeinsames Engagement in Kultur, Sport oder Ehrenamt.

  • Sie gibt Einzelpersonen und Gruppen die Chance, gemeinsame Interessen auf organisierte Weise zu verfolgen und aktiv das Vereinsleben mitzugestalten.

  • Ob Kulturverein, Musikverein, Förderverein, Sportgruppe oder ehrenamtliche Initiative: solche Organisationen leisten wichtige Beiträge für die Zivilgesellschaft und bereichern das gesellschaftliche Miteinander.

Rechtsformen von Vereinen: Möglichkeiten und Voraussetzungen

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt die verschiedenen Rechtsformen von Vereinen fest. Im Grundsatz wird im Vereinsrecht zwischen eingetragenen und nicht eingetragenen Vereinen unterschieden. Der eingetragene Verein (e.V.) ist die gängigste Form, während nicht eingetragene Vereine vor allem für zeitlich begrenzte oder kleinere Projekte interessant sind. Eine seltene Sonderform ist der wirtschaftliche Verein, der nur in Ausnahmefällen zugelassen wird.

Eingetragener Verein (e.V.)

Ein eingetragener Verein erlangt seine Rechtsfähigkeit durch die Eintragung ins Vereinsregister (§ 21 BGB) und gilt als juristische Person. Er kann Verträge abschließen, Eigentum erwerben und vor Gericht auftreten, während die Mitglieder in der Regel nicht persönlich haften. Die Haftung der Mitglieder beschränkt sich auf das Vereinsvermögen.

Die Haupttätigkeit des Vereins muss ideell oder gemeinnützig sein; wirtschaftliche Tätigkeiten sind nur als Nebenzweck zulässig, steuerpflichtig, aber dem Vereinszweck dienlich.

Vorteile des e.V.

  • Steuerliche Vorteile durch Erleichterungen oder Befreiungen

  • Zugang zu öffentlichen Fördermitteln für gemeinnützige Zwecke

  • Klare Organisationsstruktur mit Vorstand und Mitgliederversammlung

  • Geeignet für langfristige und stabile Projekte

Voraussetzungen für die Gründung

  • Mindestens sieben Gründungsmitglieder

  • Vereinssatzung erstellen und dem Finanzamt vorlegen

  • Vorstand und Mitgliederversammlung sind gesetzlich vorgeschriebene Pflichtorgane

  • Mitgliederzahl darf nicht unter drei sinken (vgl. § 73 BGB)

Nicht eingetragener Verein

Ein nicht eingetragener Verein lässt sich schon mit zwei Personen gründen. Da er nicht rechtsfähig ist, entfällt ein Großteil der Bürokratie. Trotzdem ist er keine rechtsfreie Zone: Nach § 54 BGB wird er wie eine GbR behandelt, häufig gelten aber auch die Regeln für eingetragene Vereine.

Die Mitglieder haften persönlich und bei Bedarf auch mit ihrem privaten Vermögen, da ein nicht eingetragener Verein keine juristische Person darstellt. Steuerliche Begünstigungen sind möglich, wenn das Finanzamt die Gemeinnützigkeit anerkennt. Diese Form eignet sich besonders für zeitlich begrenzte Projekte wie Spendenaktionen oder Kampagnen.

Wirtschaftlicher Verein

Ein wirtschaftlicher Verein kommt nur in Ausnahmefällen in Frage. Diese Vereinsform darf nur gegründet werden, wenn keine andere Rechtsform (etwa eine GmbH oder Genossenschaft) geeignet ist. Voraussetzung ist also, dass der jeweiligen Organisation keine alternative Rechtsform zugemutet werden kann.

Im Unterschied zum Idealverein verfolgt der wirtschaftliche Verein das Ziel, Vermögensvorteile für den Verein oder seine Mitglieder zu erwirtschaften oder zu sichern. Seine Rechtsfähigkeit erhält er nicht durch eine Eintragung ins Vereinsregister, sondern durch eine staatliche Genehmigung (Konzession) des zuständigen Bundeslands.

Da diese Genehmigung heute nur noch sehr selten erteilt wird, spielt der wirtschaftliche Verein in der Praxis kaum eine Rolle. Typische Beispiele sind Erzeugergemeinschaften, Spar- und Darlehensvereine oder besondere Einrichtungen wie privatärztliche Verrechnungsstellen.

Kosten der Vereinsgründung

Die Gründung eines Vereins kostet insgesamt etwa 150 € für Notar, Registrierung und Bekanntmachung, Änderungen der Vereinssatzung oder des Vorstands ziehen zusätzliche Gebühren nach sich.

  • Nach der Gründungsversammlung muss der Verein beim Amtsgericht angemeldet werden, wofür Notar- und Registrierungsgebühren anfallen.

  • Die Eintragung ins Vereinsregister kostet je nach Bundesland im Durchschnitt 50 bis 75 €, die notarielle Beglaubigung zusätzlich 10 bis 30 €.

  • Zusammen mit der Bekanntmachung der Eintragung ergeben sich Gesamtkosten von rund 150 € für die Gründung.

  • Änderungen der Vereinssatzung oder im Vorstand verursachen ebenfalls Gebühren.

Tabelle: Beispiel für die Kosten einer Vereinsgründung

Kostenpunkt

Durchschnitt (€)

Eintragung ins Vereinsregister

60

Notarielle Beglaubigung der Vereinssatzung

20

Bekanntmachung der Eintragung

70

Gesamtkosten

150

Alle Schritte zur Vereinsgründung: Von der Idee zum eingetragenen Verein

Die Vereinsgründung umfasst die Gewinnung von Gründungsmitgliedern, die Erstellung einer Satzung, eine Gründungsversammlung, die Eintragung ins Vereinsregister sowie organisatorische Schritte wie Gemeinnützigkeitsprüfung und Kontoeröffnung.

Mit sorgfältiger Planung und den richtigen Informationen lässt sich der Verein von Anfang an auf eine stabile Basis stellen.

1. Gründungsmitglieder für die Vereinsgründung gewinnen

Am Anfang einer Vereinsgründung steht die Suche nach Menschen, die das gleiche Ziel verfolgen und sich dauerhaft für den gemeinnützigen Zweck einsetzen möchten. Wichtig ist, dass die Zusammenarbeit auf Augenhöhe funktioniert und gemeinsame Vorstellungen bestehen.

Häufig finden sich erste Mitstreiter im Freundeskreis oder im beruflichen Umfeld. Nicht selten entwickelt sich ein Verein auch aus einer bereits bestehenden Interessengemeinschaft, die ihre gemeinsamen Aktivitäten künftig verbindlich und organisiert fortführen möchte.

2. Mindestens sieben Mitglieder als Gründungsmitglieder bestimmen

Für die Gründung eines nicht eingetragenen Vereins reichen zunächst zwei Personen aus. Soll der Verein jedoch als eingetragener Verein (e.V.) rechtsfähig werden, schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch vor, dass mindestens sieben geschäftsfähige Gründungsmitglieder die in der Gründungsversammlung beschlossene Satzung unterzeichnen.

Sind zu Beginn noch nicht genügend Mitglieder vorhanden, kann der Verein zunächst ohne Eintragung starten. Die Anmeldung beim Vereinsregister erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt, sobald die erforderliche Mitgliederzahl erreicht ist. Nach der Eintragung darf die Mitgliederzahl wieder sinken. Ein eingetragener Verein muss jedoch dauerhaft mindestens drei Mitglieder haben, da ihm sonst der Status als e.V. entzogen wird.

3. Satzung erstellen

Der nächste Schritt bei der Vereinsgründung ist die Erstellung der Satzung. Sie legt die grundlegenden Regelungen des Vereins fest und bildet die rechtliche Basis für alle weiteren Schritte. Dabei wird zwischen Pflichtangaben, empfohlenen Regelungen und frei wählbaren Inhalten unterschieden.

Pflichtangaben für die Satzung

Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangaben nach § 57 BGB gehören der Name, der Sitz und der Zweck des Vereins sowie der Hinweis, dass eine Eintragung ins Vereinsregister vorgesehen ist. Außerdem muss sich der Vereinsname eindeutig von anderen bereits eingetragenen Vereinen am gleichen Ort unterscheiden.

Empfohlene Regelungen für eine funktionierende Vereinsorganisation

Darüber hinaus empfiehlt das Bürgerliche Gesetzbuch nach § 58 BGB, weitere organisatorische Punkte in der Satzung festzulegen. Dazu zählen Regelungen zum Ein- und Austritt von Mitgliedern, zu möglichen Mitgliedsbeiträgen, zur Bildung des Vorstands sowie zu Einberufung, Ablauf und Protokollierung der Mitgliederversammlung.

4. Gemeinnützigkeit prüfen und mit dem Finanzamt abstimmen

Wenn ein Verein von steuerlichen Vergünstigungen profitieren möchte, muss beim zuständigen Finanzamt die Anerkennung als gemeinnütziger Verein beantragt werden – auch für nicht rechtsfähige Vereine. Dafür wird unter anderem die Satzung eingereicht, sodass bei Bedarf noch Anpassungen vorgenommen werden können, bevor der Verein ins Vereinsregister eingetragen wird.

Es empfiehlt sich, den Vereinszweck bereits in der Gründungsversammlung klar zu definieren und die Satzungsformulierungen sorgfältig zu prüfen, da ungenaue Angaben die Gemeinnützigkeit gefährden und im schlimmsten Fall die Eintragung ins Vereinsregister verhindern können.

Nach der Anerkennung überprüft das Finanzamt regelmäßig, etwa alle drei Jahre, ob die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit weiterhin erfüllt sind. Eine einfache Buchführung ist Pflicht, um die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel nachzuweisen.

5. Gründungsversammlung durchführen

In der Gründungsversammlung beschließen die Gründungsmitglieder die Satzung und wählen den Vorstand des Vereins. Der Vorstand und die Mitgliederversammlung sind die beiden Pflichtorgane eines Vereins. Der Vorstand übernimmt die Leitung, trifft Entscheidungen im Tagesgeschäft und vertritt den Verein nach außen.

Während der Versammlung wird ein Gründungsprotokoll erstellt, das die wichtigsten Beschlüsse und Ergebnisse dokumentiert. Die Größe des Vorstands kann flexibel gestaltet werden; üblich sind zwischen ein und fünf Personen.

6. Eintragung ins Vereinsregister vornehmen

Der letzte Schritt bei der Vereinsgründung ist die Eintragung ins Vereinsregister, die den Verein offiziell rechtsfähig macht und ihm den Zusatz „e.V.“ verleiht. Nach § 59 BGB muss der Vorstand die Anmeldung vornehmen und dabei bestimmte Unterlagen einreichen.

Zuständigkeit und Anmeldung

Zuständig ist grundsätzlich das Amtsgericht am Sitz des Vereins. Da die Zuständigkeiten je nach Bundesland unterschiedlich sein können, ist vorab zu prüfen, welches Amtsgericht die Anmeldung bearbeitet. Viele Vereinsregister ermöglichen mittlerweile auch eine elektronische Anmeldung.

Notwendige Unterlagen

Für die Eintragung des Vereins sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Notariell beglaubigtes Anmeldungsschreiben

  • Abschrift der Satzung, die von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet sein und das Gründungsdatum enthalten muss

  • Nachweis der Vorstandsbestellung, beispielsweise in Form des Gründungsprotokolls

Die Unterschriften der Vorstandsmitglieder müssen vom Notar beglaubigt werden, wofür ein persönliches Erscheinen notwendig ist.

Registerauszug als Nachweis

Nach erfolgreicher Eintragung erhält der Verein einen Registerauszug, der den Status als e.V. bestätigt. Dieser Auszug dient unter anderem als Nachweis gegenüber dem Finanzamt und für die Eröffnung eines Vereinskontos.

7. Vereinskonto eröffnen und Finanzen organisieren

Für die Verwaltung aller finanziellen Angelegenheiten eines Vereins ist ein eigenes Bankkonto erforderlich. Über dieses Konto laufen Mitgliedsbeiträge, Spenden, laufende Kosten und Zahlungen an das Finanzamt. Viele Banken in Deutschland bieten spezielle Vereinskonten an, daher empfiehlt sich ein Vergleich der Konditionen und Serviceleistungen vor der Eröffnung.

Für ein eingetragenes Vereinskonto benötigen die Kreditinstitute:

  • einen beglaubigten Registerauszug

  • das Protokoll der Gründungsversammlung bzw. die Unterlagen der Vorstandswahl

  • eine Kopie der Satzung

  • die Personalausweise der verfügungsberechtigten Vorstandsmitglieder

Bei nicht eingetragenen Vereinen reicht das Gründungsprotokoll als Nachweis.

Checkliste für die Vereinsgründung

Die Checkliste zur Vereinsgründung fasst alle wichtigen Themen zusammen, die jeder Gründer systematisch gehen sollte: von der Festlegung der Mitgliederzahl über Satzung und Gründungsversammlung bis zur Eintragung ins Vereinsregister und der Eröffnung eines Vereinskontos.

  1. Mitgliederzahl festlegen: Mindestens sieben Mitglieder für einen eingetragenen Verein (e.V.), zwei für einen nicht eingetragenen Verein.

  2. Gründungsversammlung durchführen: Satzung beschließen, Vorstand wählen und alle Beschlüsse sowie Abstimmungsergebnisse protokollieren. Musterprotokolle erleichtern die Dokumentation.

  3. Vereinssatzung erstellen: Satzung aufsetzen, diskutieren, beschließen und von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnen. §§ 57 und 58 BGB regeln Pflicht- und empfohlene Inhalte.

  4. Notarielle Beglaubigung: Die Unterschriften des Vorstands werden beim Notar beglaubigt, Satzung und Protokoll werden ans Amtsgericht weitergeleitet. Eine juristische Prüfung bietet zusätzliche Sicherheit.

  5. Eintragung ins Vereinsregister: Der Vorstand meldet den Verein an. Erforderlich sind beglaubigte Unterlagen wie Satzung, Gründungsprotokoll und Annahmeerklärungen der Vorstandsmitglieder. Nach der Eintragung erhält der Verein einen Registerauszug.

  6. Vereinskonto eröffnen: Eigenes Bankkonto für Mitgliedsbeiträge, Spenden und laufende Zahlungen einrichten. Benötigt werden Registerauszug bzw. Gründungsprotokoll und Ausweise der verfügungsberechtigten Vorstandsmitglieder.

  7. Gemeinnützigkeit prüfen lassen (optional): Für steuerliche Vergünstigungen muss das Finanzamt die Gemeinnützigkeit anerkennen. Die Satzung muss den gemeinnützigen Zweck klar benennen.

Vereinsbuchhaltung: Transparenz und effiziente Verwaltung

Eine gut strukturierte Vereinsbuchhaltung sorgt für Transparenz, rechtliche Sicherheit und eine effiziente Verwaltung. Je nach wirtschaftlicher Tätigkeit des Vereins kann sie von einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung bis hin zu einem erweiterten Jahresabschluss reichen.

Warum eine strukturierte Buchhaltung entscheidend ist

Die strukturierte Vereinsbuchhaltung ist nicht nur ein bürokratischer Akt, sondern ein entscheidendes Instrument für die transparente und rechtssichere Verwaltung eines Vereins. Je nach Vereinszweck und wirtschaftlicher Tätigkeit müssen auch Vereine unterschiedliche Anforderungen an ihre Finanzdokumentation erfüllen.

Diese finanzielle Transparenz ist nicht nur für die Vereinsmitglieder und -organe, sondern auch für externe Stellen, wie Steuerbehörden, von Bedeutung. Eine ordentliche Buchhaltung minimiert rechtliche Risiken und ermöglicht eine effizientere Planung und Durchführung von Vereinsaktivitäten.

Vereinsbuchhaltung: Mögliche Formen und Vorschriften

Hinsichtlich des wirtschaftlichen Gebarens und gegebenenfalls erzielter Umsätze oder Gewinne kann die Buchhaltung eines Vereins den folgenden Formen und Verpflichtungen unterliegen:

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Fragen und Antworten

Für die Vereinsgründung reichen mindestens zwei Personen, für die Eintragung ins Vereinsregister sind sieben Mitglieder nötig. Die schriftliche Vereinssatzung legt Name, Sitz, Zweck, Mitgliedsrechte und -pflichten sowie Vereinsorgane fest. In der Gründungsversammlung wird die Satzung beschlossen und der Vorstand gewählt; das Gründungsprotokoll dient als Nachweis. Anschließend erfolgt die Eintragung beim Amtsgericht, wodurch der Verein den Status eingetragener Verein (e.V.) erhält.

Die Satzung regelt die wichtigsten Rahmenbedingungen des Vereins. Sie muss Name, Sitz, Zweck, Mitgliedsrechte, Organe des Vereins (Vorstand und Mitgliederversammlung) sowie die Art der Einberufung von Versammlungen enthalten. Für gemeinnützige Vereine ist außerdem eine genaue Beschreibung des Vereinszwecks für das Finanzamt entscheidend.

Gemeinnützige Vereine zahlen auf ihre satzungsgemäßen Tätigkeiten keine Körperschaft- oder Gewerbesteuer. Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben unterliegen nur dann der Besteuerung, wenn bestimmte Freibeträge überschritten werden.

Nicht gemeinnützige Vereine müssen Körperschaftsteuer auf Gewinne zahlen und gegebenenfalls Gewerbesteuer, abhängig vom Hebesatz der Gemeinde. Auch die Umsatzsteuer kann für bestimmte Einnahmen anfallen, während für satzungsgemäße Tätigkeiten häufig Befreiungen gelten.

Die Vereinsgründung schafft eine rechtliche Struktur für Mitglieder, Rechte und Pflichten. Ein eingetragener Verein kann Verträge abschließen, Eigentum erwerben und vor Gericht auftreten. Bei gemeinnütziger Ausrichtung ergeben sich steuerliche Vorteile, zudem erhöht ein Verein die Glaubwürdigkeit bei Partnern und Förderern. Die klare Organisation durch Vorstand und Mitgliederversammlung sichert langfristige Stabilität.

Die Vereinsgründung verursacht insgesamt etwa 150 €, einschließlich Notar, Registrierung beim Amtsgericht und Bekanntmachung der Eintragung. Die Eintragung ins Vereinsregister kostet je nach Bundesland durchschnittlich 50 bis 75 €, die notarielle Beglaubigung zusätzlich 10 bis 30 €. Änderungen der Satzung oder des Vorstands ziehen ebenfalls zusätzliche Gebühren nach sich. So behalten Gründer die Kosten bei der Vereinsgründung gut im Blick.

Vereinsgründer haften grundsätzlich nicht persönlich für Verbindlichkeiten des Vereins, sobald der Verein eingetragen ist (e.V.). Vor der Eintragung haften sie jedoch für Kosten und Schulden, die in ihrem Namen entstehen. Außerdem können Vorstandsmitglieder bei Pflichtverletzungen, zum Beispiel bei Verstößen gegen die Satzung, persönlich haftbar gemacht werden. Eine klare Satzung, sorgfältige Buchführung und rechtzeitige Versicherungen (z. B. Vorstandshaftpflicht) reduzieren das Risiko deutlich.

Quellen