Die Gewerbesteuererklärung dient dazu, den Gewerbeertrag gegenüber dem Finanzamt offenzulegen.
- Auf dieser Grundlage wird der sogenannte Gewerbesteuermessbetrag ermittelt, den die Gemeinde zur Festsetzung der konkreten Gewerbesteuer verwendet.
- Zur Abgabe verpflichtet sind gewerbliche Unternehmen, deren Gewinn über 24.500 € liegt.
- Für Kapitalgesellschaften wie eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft gilt diese Freigrenze nicht – sie unterliegen grundsätzlich ab dem ersten Euro der Gewerbesteuerpflicht, sofern keine Befreiung greift.