Die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung ist ein steuerlicher Begriff für eine einmalige Vorauszahlung zu Beginn eines Kalenderjahres. Sie wird fällig, wenn Unternehmer eine Dauerfristverlängerung für die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung in Anspruch nehmen möchten.
- Rechtsgrundlage sind insbesondere § 47 UStDV sowie § 18 Abs. 6 UStG.
- Durch die Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Abgabefrist der Umsatzsteuervoranmeldungen (UStVA) um einen Monat nach hinten.
- Als Ausgleich dafür wird die Sondervorauszahlung geleistet. Diese wird später vollständig verrechnet und führt daher nicht zu einer zusätzlichen Steuerbelastung.