Ein Vorsteuerüberhang liegt vor, wenn die Vorsteuer aus betrieblichen Einkäufen höher ist als die Umsatzsteuer aus den eigenen Umsätzen. Dadurch entsteht ein Rückforderungsanspruch gegenüber dem Finanzamt.
- Die Umsatzsteuer wird bei Lieferungen und Leistungen erhoben und an das Finanzamt abgeführt. Gleichzeitig kann die in Eingangsrechnungen enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden.
- Im Zuge der Umsatzsteuervoranmeldung (§ 18 UStG) wird die Umsatzsteuer mit der Vorsteuer verrechnet. Dabei wirkt die Umsatzsteuer für Unternehmen grundsätzlich als durchlaufender Posten, da nur die Differenz relevant ist.
- Übersteigt die Vorsteuer die Umsatzsteuer, entsteht ein negativer Umsatzsteuersaldo. Dieser wird als Vorsteuerüberhang bezeichnet und führt zu einer Erstattung durch das Finanzamt. Das kann die Liquidität von Selbstständigen und Freiberuflern verbessern.