Schritt-für-Schritt-Anleitung: Umsatzsteuervoranmeldung in ELSTER mit ELSTER-Zertifikat
1. Angaben zum Unternehmen
Zu Beginn des Formulars werden die grundlegenden Daten zum Unternehmen oder zur selbstständigen Tätigkeit eingetragen. Dazu gehören beispielsweise Steuernummer, Name des Unternehmens und der entsprechende Voranmeldezeitraum.
2. Lieferungen und sonstige Leistungen
In diesem Abschnitt werden die steuerpflichtigen Umsätze erfasst. Alle Beträge müssen in Euro angegeben werden, Fremdwährungen sind zuvor umzurechnen und auf volle Euro zu runden. Die Umsätze werden nach Steuersätzen, in der Regel 19 % und 7 %, getrennt eingetragen. Auch steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug, etwa bei bestimmten EU-Geschäften, werden hier aufgeführt.
3. Innergemeinschaftliche Erwerbe
Hier werden Waren erfasst, die ein Unternehmen von einem Lieferanten aus einem anderen EU-Mitgliedstaat bezieht (innergemeinschaftlicher Erwerb). In Deutschland muss der Erwerber die Umsatzsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG abführen, während der Lieferant im anderen EU-Land die Umsatzsteuer nicht berechnet.
4. Leistungsempfänger als Steuerschuldner
In diesem Feld werden Beträge erfasst, bei denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht (Reverse Charge). Das betrifft häufig bestimmte Leistungen aus dem Ausland, für die Umsatzsteuer im Inland abgeführt werden muss.
5. Ergänzende Angaben zu Umsätzen
Dieser Abschnitt betrifft weitere besondere Umsätze, etwa grenzüberschreitende Geschäfte innerhalb der EU. Hier werden auch Fälle erfasst, in denen ein Produkt im Ausland steuerfrei ist, in Deutschland jedoch der Umsatzsteuer unterliegt oder als steuerfreier Umsatz nach deutschem Recht zu behandeln ist.
6. Abziehbare Vorsteuerbeträge
Hier werden die Vorsteuerbeträge eingetragen, die aus Eingangsrechnungen abgezogen werden können. Dabei gelten ausschließlich die Regelungen des deutschen Umsatzsteuergesetzes; dazu gehört auch der mögliche Vorsteuerabzug aus Einfuhrumsatzsteuer bei Warenimporten.
7. Andere Steuerbeträge
In diesem Bereich werden zusätzliche Steuerbeträge erfasst, etwa Nachzahlungen durch Änderungen beim Steuersatz oder bei der Besteuerungsart. Auch falsch ausgewiesene Umsatzsteuer auf Rechnungen wird hier angegeben.
8. Vorauszahlung oder Überschuss
An dieser Stelle werden alle zuvor eingetragenen Beträge zusammengeführt. Daraus ergibt sich, ob eine Zahlung an das Finanzamt fällig wird oder ob ein Erstattungsanspruch besteht.
9. Ergänzende Angaben zu Minderungen
Falls sich die Bemessungsgrundlage nachträglich ändert, können entsprechende Korrekturen hier eingetragen werden. Die gesetzlichen Grundlagen dazu finden sich in § 17 Absatz 1 und 2 UStG.
10. Sonstige Angaben
Zum Schluss können zusätzliche Informationen ergänzt werden. Dazu gehört beispielsweise die Angabe, ob ein möglicher Erstattungsbetrag verrechnet werden soll oder ob ein bestehendes Lastschriftmandat widerrufen wird.