Die europäische Kleinunternehmerregelung ist eine grenzüberschreitende Sonderregelung auf dem Gebiet der Umsatzsteuer. Ein in der Europäischen Union ansässiges Unternehmen kann die Kleinunternehmerbefreiung auch in einem anderen Mitgliedstaat in Anspruch nehmen. Die Rechtsgrundlage im Umsatzsteuergesetz für das deutsche Meldeverfahren ist § 19a UStG.
Ziel der Neuregelung ist die Öffnung nationaler Befreiungen für kleine Unternehmen aus anderen EU-Staaten. Deutschland setzte die Änderungen zum 1. Januar 2025 mit dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) um. Die Erleichterungen betreffen die Umsatzbesteuerung, nicht automatisch andere Steuern.